KRITIK AM WISSENSCHAFTSBUDGET 2002
Zusammenfassung der Budgetrede von SPÖ-Wissenschaftssprecher Erwin
Niederwieser, 2. April 2001
Wie selten zuvor finden unsere Universitäten in den
letzten Monaten ausführliche Darstellung in den Medien. War es im
Herbst 2000 die überfallsartig eingeführte Studiengebühr,
so ist es jetzt die Diskussion um ein neues Dienstrecht, durch welches
junge WissenschafterInnen zu "WegwerfassistentInnen degradiert
werden sollen, wie es die "Plattform Neues Universitätsrecht
der Universität Graz in einer Stellungnahme ausführt.
Bildung
ist kein Schwerpunkt, sondern ein Schwachpunkt im Budget 2002
Neues
Dienstrecht und neue Universitätsorganisation Hauptthema
der künftigen und aktuellen Universitätspolitik
Reformen
sind notwendig, aber eine Reform braucht Ziele und daraus abgeleitet Wege,
diese zu erreichen
Forschung
ein Begriff, der unter "Neu Regieren" bei keinem der
Ministerien mehr vorkommt
Fazit
Post
Scriptum: Der Umgang und die Wertschätzung von WissenschafterInnen
im Parlament
Bildung
ist kein Schwerpunkt, sondern ein Schwachpunkt im Budget 2002
- die "Universitätsmilliarde" sind konkret 69 Mio. Euro.
- die Einnahmen aus den Studiengebühren betragen 71 Mio. Euro
- vor der Qualitätssteigerung sind noch die Verwaltungskosten für
die Gebühreneinhebung zu zahlen (dafür könnte man allein
im Jahr 100 junge und kreative WissenschafterInnen bezahlen, Anm.)
- die Refundierung der Studiengebühren für StudienbeihilfenbezieherInnen
stammt zu einem Gutteil in verfassungs- und zweckwidriger Weise aus
der Arbeitslosenversicherung
Sehen wir von der Herkunft des Geldes ab, und würde es aus dem normalen
Budget und nicht aus der Arbeitslosenversicherung bzw. der StudentInnensteuer
kommen, sehen wir das Instrument der Projektfinanzierung für
die Verbesserung der Studienbedingungen positiv.
Die Kriterien, wie Verbesserung der Studieneingangsphase, Serviceleistung
für Studierende und innovativer Charakter sind wichtige Ziele. Man
sieht, dass solche Finanzzuweisungen auch als wissenschaftspolitische
Steuerungsinstrumente eingesetzt werden können. Finanzielle Anreize
für die Schaffung von Zentren für Berufsbildung nach dem Beispiel
der WU-Wien könnten ein nächster Schwerpunkt sein.
Neues Dienstrecht
und neue Universitätsorganisation Hauptthema der künftigen
und aktuellen Universitätspolitik
"Was wollen Sie mit diesen Reformen erreichen?
Was sind die Ziele der Reform?"
Diese erste, an Bildungsministerin Elisabeth Gehrer gerichtete Frage
ist seit 15. Dezember 2000 (1. Universitätsplattform) unbeantwortet
geblieben. Da genügt keine oberflächliche Antwort, wie "die
Universitäten müssen wettbewerbsfähig gemacht werden".
Wir alle wollen die qualifiziertesten WissenschafterInnen an unseren
Universitäten. Davon ausgehend weist der Ministeriums-Vorschlag zum
neuen Dienstrecht einige grobe Schwächen auf:
- Es ist dem Einzelnen nicht zumutbar, im Alter von ca. 2335 Jahren
nur von befristeten Arbeitsverhältnissen zu leben.
- Die fixen zeitlichen Befristungen verhindern die in jedem Betrieb
notwendige Kontinuität. Das hat auch negative Auswirkungen auf
die Betreuung der Studierenden. Kein Betrieb arbeitet so!
- Das geplante Dienstrecht stärkt jene, die an der Spitze der Hierarchie
sind. In der unteren Ebene arbeiten nur mehr Leute, die abhängiger
sind als je zuvor.
- Frauenkarrieren an Universitäten werden künftig noch mehr
erschwert vor allem Frauen stehen in einem befristeten Dienstverhältnis.
Dazu ein Zitat aus einem Brief von jungen WissenschafterInnen der TU
Wien vom 21.März 2001:
"Kaum jemand aus der derzeit nachfolgenden Wissenschaftergeneration
hält die Pragmatisierung für notwendig, allerdings wird eine
gewisse Kontinuität in der Anstellung erwartet. Das nun vorliegende
Reformkonzept stellt aber eine 180-Grad-Wende dar, weg von der unkündbaren
Anstellung hin zu ausschließlich befristeten Zeitverträgen.
Selbst in der freien Wirtschaft wird zumeist nach einer mehrmonatigen
Probezeit ein unbefristetes Dienstverhältnis eingeräumt."
Warum ausgerechnet pragmatisierte Angestellte der Industriellenvereinigung
in einer Aussendung vom 29. März 2001 das Gegenteil behaupten, bleibt
ein Rätsel. Mag schon sein, dass es auch ProfessorInnen wie die enge
Ratgeberin der Bildungsministerin, Prof. Friederike Hassauer gibt, die
das "Hire and Fire" gerne zum Gestaltungsprinzip des Dienstrechts
machen würden. Es ist aber verwunderlich, dass Bildungsministerin
Gehrer als ehemals führende ÖAAB'lerin dem nicht entgegentritt.
Die Kompetenzen des Parlaments sind im Bereich des Dienstrechtes gering.
Rechtliche Rahmenbedingungen sind wichtig, aber grundsätzlich handelt
es sich um ein Abkommen zwischen Regierung und Gewerkschaft.
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