Neues Gesetz lässt Kosten explodieren
Für die Implementierung des UG 2002 muss die Universität Graz
heuer knapp 1,2 Millionen Euro aufbringen
Die Universitäten werden ab 1. Jänner 2004 autonome Einrichtungen
sein. Diese im Universitätsgesetz (UG) 2002 festgeschriebene Neuorganisation
ist allerdings mit gewaltigen Kosten verbunden, für die das Ministerium
bis dato keine Mittel zur Verfügung stellt. Allein im heurigen Jahr
muss die Universität Graz geschätzte 1,18 Millionen Euro zusätzlich
aufbringen, die im Budget noch nicht berücksichtigt sind. Besonders
stark schlagen sich mit etwa 260.000 Euro die Bestandsverzeichnisse und
Eröffnungsbilanzen der Uni und der Medizinuni zu Buche. Ein für
die Selbstverwaltung nötiges Management-Informationssystem kostet
228.000 Euro, Aufwandsentschädigungen und Spesen für die Uniräte
belaufen sich auf ca. 110.000 Euro.
Diese Zusatzbelastung trifft die Universität Graz momentan besonders
hart, da die neue Regierung für heuer noch kein Budget beschlossen
hat. Dies wird aller Voraussicht nach auch nicht vor Ende Mai der Fall
sein. Bis dahin erhält die Uni trotz deutlich angestiegener Kosten
monatlich nur ein Zwölftel des Vorjahres-Budgets. "Durch die
Kürzungen der letzten Jahre haben wir nicht mehr viel Spielraum für
Einsparungen", erklärt O.Univ.-Prof. Dr. Franz Kappel, Vizerektor
für Finanzen. Geplante Projekte müssen nun auf die lange Bank
geschoben werden. Zunächst werde man bei der Ausstattung von Hörsälen
und bei Neuanschaffungen von Geräten sparen. "Die Lehre wird
als letztes angeknabbert", versichert Kappel. Wenn allerdings die
durch die Gesetzesänderung entstandenen Kosten im neuen Budget nicht
berücksichtigt werden, müssen auch die Fakultäten unter
der Finanznot leiden. "Dann können Zusatzbedarfe in der Lehre,
wie es sie etwa auf der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
gibt, eventuell nicht mehr gedeckt werden", so der Vizerektor.
Die geschätzten 1,18 Millionen Euro an Implementierungskosten sind
nur jener Betrag, den die Uni Graz im heurigen Jahr aufbringen muss, der
Großteil der Aufwendungen für das neue Gesetz wird erst 2004
anfallen. Nicht berücksichtigt sind in der Schätzung die Neugründung
der Medizinischen Universität. Ebenso wenig berücksichtigt sind
die nicht direkt mit dem UG 2002 in Verbindung stehenden
Gehaltserhöhungen, die das neue Dienstrecht bedingt. Als Ausgleich
für den Wegfall der Pragmatisierung werden die Bezüge für
neu einzustellende VertragsprofessorInnen um 25 Prozent angehoben.
Ansprechperson für Rückfragen:
O.Univ.-Prof. Dr. Franz Kappel, Vizerektor für Finanzen
Tel.: 0316/380-5170
E-Mail:
franz.kappel@uni-graz.at
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reiser (Pressesprecher)
Graz, 12. März 2003
Die News am Campus: http://www.uni-graz.at/neues.html
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