Was heißt das?Die Studiengebühr wird jetzt absetzbar und alle sind hochzufrieden?
Wer aber lesen kann, dem fällt auch der folgende Satz des Finanzministers auf (wobei er nicht einmal ein Originalzitat darstellt): "Laut Finanzminister Karl-Heinz Grasser könne jeder berufstätige Student die Studienbeiträge steuerlich absetzen wenn die Einkünfte nicht ohnehin unter der Freigrenze von rund 1.035 Euro pro Monat liegen." Was kann das jetzt heißen? Jene vielen Studierenden, die schlechtbezahlte Jobs haben, können nichts absetzen? Oder gilt auch für sie die Regelung der Negativsteuer, d.h. sie bekommen die Studiengebühr doch zurück? Was gilt steuerrechtlich als "berufstätig"? Bei den Schulen für Berufstätige muss man von den Einkünften im Grunde selbständig leben können. Sind das auch die vielen kleinen und schwer verdienten Zuverdienste, von denen der Bericht über die Soziale Lage der Studierenden berichtet - oder wenigstens die offiziellen, beim Finanzamt gemeldeten? Wer die Finanzämter kennt, sagt eher Nein. Solange so vieles unklar und in Nebel gehüllt bleibt ist es für jeden Applaus zu früh!! Erwin Niederwieser |