Österreichische
Forschungsgesellschaft 2 Millionen ArbeiterInnen und Angestellte
bleiben ausgeschlossen!
Der größte Unfug der letzten 40 Jahre ...
Das ist zwar nicht ganz korrekt denn der Verkehrsministers sprach
im Wissenschaftsausschuss von der "größten Reform seit
40 Jahren", aber wenn man die dortige Diskussion und die bisherigen
öffentlichen Stellungnahmen Revue passieren lässt, dann ist
dieser Schluss zulässig.
Seit der Regierung Klima-Schüssel herrscht politischer Konsens
über einige Eckpunkte der Forschungspolitik
Die Regierung ist angetreten, um die österreichische Forschungsförderung
neu zu positionieren und im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe
und innovativsten Firmen fit zu machen. Das war eine sinnvolle Absicht,
denn seit der Regierung Klima-Schüssel herrscht im Grunde politischer
Konsens über einige Eckpunkte der Forschungspolitik:
Das betrifft die Forschungsquote mit einem Zwischenziel von 2,5% des Bruttoinlandsproduktes,
eine Erhöhung des Unternehmensanteiles an der Forschung, die Zusammenfassung
einiger zersplitterter Förderinstrumente, die weitgehende Einschränkung
der Ressortforschung bzw. deren Abwicklung über die großen
Forschungsfonds, eine Koordination der öffentlichen Forschungsleistungen
des Bundes, der Länder und allenfalls der großen Städte
und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie die
Konzentration der Zuständigkeit in einem Forschungsministerium.
Die derzeitige Bundesregierung hat noch einige weitere Ziele erkennen
lassen, die sich aus einer geradezu rachsüchtigen Einstellung gegenüber
jeglicher Art kritischer Menschen ableiten lassen:
Das wichtigste für die FPÖ und Teile der ÖVP war es, bei
dieser Forschungsreform jeglichen Einfluss der überbetrieblichen
Arbeitnehmerorganisationen, sprich der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes,
auszuschalten.
Dies nicht deshalb, weil die bisherigen Vertreter dort schlecht gearbeitet
hätten sondern weil AK und ÖGB praktisch die einzig noch verbliebenen
großen und selbständigen Interessensorganisationen sind, die
den Kurs der Regierung auch immer wieder kritisieren. Das ist nicht verwunderlich,
denn seit FPÖ und ÖVP angetreten sind dieses Land zu verändern
haben sie darunter verstanden, die Sozialpartnerschaft als solche zurück
zu drängen, den Einfluss der Gewerkschaften zu schwächen und
sich mit der Arbeitgeberseite und der Landwirtschaft direkt zu arrangieren.
Dafür gibt es in der Geschichte viele Vorbilder und sie reichen von
Ronald Reagan und Margret Thatcher, die das in einer Demokratie praktiziert
haben, bis zum Ständestaat des Engelbert Dollfuss und der Volks-
und Betriebsgemeinschaft des Adolf Hitler. Das ist kein direkter Vorwurf,
wir leben in Österreich in einer funktionierenden Demokratie, sondern
es handelt sich hier schlicht um den Befund, dass der Unterschied zwischen
dem politischen linken und rechten Lager sehr wesentlich auch darin besteht,
dass die Linken sich für die Interessen der Schwächeren in der
Gesellschaft einsetzen, während bei den Rechten die Reichen meist
immer reicher werden.
Die Zurückdrängung des ArbeitnehmerInneneinflusses war daher
ein Ziel dieser Reform und die Art und Weise wie dies geschehen ist, ist
in zweierlei Hinsicht skandalös:
Zum Ersten dadurch, dass in der österreichischen Forschungsgesellschaft
ein Aufsichtsrat konstruiert wird, der dezidiert Vertreter der Wirtschaftskammer
und der Industriellenvereinigung per Gesetz enthält, während
die gesetzlichen und freiwilligen Interessensvertretungen der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer ausgeschlossen werden. Dass für die entscheidenden
Positionen in dieser neuen Forschungsförderungsgesellschaft nur wirtschaftliche
Kenntnisse vorausgesetzt werden und nicht auch wissenschaftliche Kenntnisse
und Erfahrungen, ist ebenfalls ein großes Manko, denn es gibt zweifellos
WissenschafterInnen mit unternehmerischen Erfahrungen und UnternehmerInnen
mit wissenschaftlichen Erfahrungen, und es geht hier nicht um Hunderte
sondern es geht um eine Hand voll qualifizierter Personen für diesen
neuen Aufsichtsrat der österreichischen Forschungsgesellschaft.
Das Zweite ist weniger ein Affront gegen die bewährte österreichische
Wirtschaft und Sozialpartnerschaft, sondern ein Spiegelbild der Demütigung
der ArbeitnehmerInneninteressen innerhalb der ÖVP. Nicht nur, dass
sich die ÖAAB-ler Amon, Brinek und Tancsits um nur einige
zu nennen innerhalb der ÖVP nicht durchsetzen konnten, sondern
sie wurden auch noch in den argumentativen Kampf geschickt, um zu begründen,
dass mit dem Betriebsrat im Aufsichtsrat auch gleichzeitig die überbetrieblichen
ArbeitnehmerInneninteressen berücksichtigt seien und dass es richtig
sei, wenn die Rechte des Betriebsrates im Aufsichtsrat stark eingeschränkt
werden.
Das habe ich einerseits bedauert und andererseits hat es mich mit Freude
erfüllt, denn es war eine starke neuerliche Begründung dafür,
weshalb die ArbeiterInnen und Angestellten in Österreich dem ÖAAB
unter der Führung von Amon und Neugebauer bei der letzten Arbeiterkammerwahl
das Vertrauen aufgekündigt haben.
Ich habe übrigens einen Fehler dahingehend begangen, dass ich den
Vorschlag gemacht habe, das Dr. Karl Kummer Institut als mir doch recht
renommiert scheinende Forschungseinrichtung mit der Klärung der Frage
zu betrauen, ob im Sinne der bewährten und positiven österreichischen
Sozialpartnerschaft die Konstruktion des Aufsichtsrates der Wahrnehmung
der überbetrieblichen ArbeitnehmerInneninteressensvertretung genügt.
Immerhin war Dr. Karl Kummer leitender Sekretär der Arbeiterkammer
Wien, Gründer und Leiter des Instituts für Sozialpolitik und
Sozialreform sowie 1945 Sekretär des neu gegründeten ÖAAB
und war wegen seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit 1938 in politische
Haft geraten. Das Dr. Karl Kummer Institut für Sozialreform, Sozial-
und Wirtschaftspolitik versteht sich als "soziales Gewissen der Volkspartei"
aber wenn man sich die Leitungsgremien ansieht, dann kann man nur zur
Feststellung kommen: Das soziale Gewissen der Volkspartei befindet sich
im Tiefschlaf.
Obmann des Karl Kummer Insituts ist Dr. Josef Taus, einer seiner Stellvertreter
ist Mag. Walter Tancsits, als weitere Mitglieder des Vorstandes lese ich
zum Beispiel Dr. Werner Fasslabend oder im Kuratorium den Gouverneur der
Österreichischen Nationalbank Dr. Klaus Liebscher, Dr. Christof Leitl,
Fritz Neugebauer, Dipl.-Kfm. Dr. Claus Raidl, und mir scheint, dass die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kummer-Institut dort eher Spenden
für die Wahlen sammeln als sich mit ihren Interessen bemerkbar zu
machen.
Kommen wir nun zum zweiten Punkt der diese Forschungsreform in ihrer
Wirkung ins Gegenteil von dem verkehrt was Absicht war - die politische
Zuständigkeit und Verantwortung.
Offenbar muss innerhalb der Koalition einmal die Entscheidung getroffen
worden sein, dass die Sozialpolitik und die Forschung den Freiheitlichen
überlassen wird. Das musste die Bildungs- und Wissenschaftsministerin
Elisabeth Gehrer schließlich zur Kenntnis nehmen und ihr "Zukunftsministerium"
kann die Forschung praktisch aus seinen Zuständigkeiten streichen.
Das bedeutet einen großen Nachteil für die österreichische
Forschungspolitik, denn die Verbindung zur echten Wissenschaft im Sinne
der universitären Forschung ist essentiell für die Innovationsfähigkeit
einer Gesellschaft und die von der Regierung gewählte Konstruktion
bringt mit sich, dass sich die universitäre Forschung entweder völlig
den unmittelbar verwertbaren wirtschaftlichen Interessen unterwirft oder
aus dem Netzwerk draußen bleibt. Beides wäre falsch!
Während aber die Bildungsministerin ihre nicht mehr bestehende Kompetenz
zur Kenntnis nehmen musste, hat dies der Wirtschaftsminister nicht getan.
Zyniker könnten jetzt behaupten, dass die ArbeitnehmerInneninteressen
ja über das Wirtschaftsministerium und den Herrn Dr. Martin Bartenstein
als Arbeitsminister vertreten sind, aber das wäre dann doch des Spottes
zu viel.
Jedenfalls musste die FPÖ zur Kenntnis nehmen, dass die ÖVP
bei der Forschung nach wie vor mitmischen will und zwar jetzt in der Person
des Wirtschaftsministers Dr. Martin Bartenstein.
All jene Konflikte die schon bisher am Beispiel der AWS im Verhältnis
zwischen den beiden Ministerien aufgetreten sind werden daher auch künftig
zu Tage treten, nur diesmal werden die mittelfristigen Folgen noch viel
verheerender sein.
Dafür können sich andere jetzt freuen. Sie wissen ja, dass
der frühere Wissenschaftssprecher der FPÖ im Parlament, Dr.
Martin Graf, inzwischen Geschäftsführer einer Gesellschaft in
Seibersdorf ist. Diese Gesellschaft stellt jede Menge Leute ein, vorzugsweise
solche, deren wissenschaftliche Fähigkeit durch eine Verunstaltung
ihres Gesichtes nachgewiesen wird.
Vieles spricht dafür, daß sich Dr. Graf in Seibersdorf derart
in die Materie eingearbeitet hat, daß er auch für die Geschäftsführung
der neuen ForschungsförderungsGmbH. in Frage kommt und in Seibersdorf
Platz für einen anderen FPÖ-ler frei wird.
Es gab einmal ein freiheitliches Wahlversprechen vom Zurückdrängen
des Parteieneinflusses. Dieses Versprechen wurde abgelöst durch das
Motto: Wenn wir schon unsere Wahlversprechen brechen, dann gleich ordentlich.
Damit kommen wir zum dritten Punkt der Fehlkonstruktion, der direkten
politischen Ein-flussnahme auf die Entscheidungen in der Forschungsförderung.
Die RegierungsvertreterInnen und vor allem Vizekanzler Gorbach sind im
Wissenschaftsausschuss ganz offen auch in ihrer Argumentation von zwei
bisherigen Grundsätzen der Forschungspolitik abgegangen, die gelautet
haben:
Die Förderung erfolgt "Bottom-up" und nicht "Top-Down"
und die Scientific-Community entscheidet selbst über die konkreten
Vergaben im Rahmen budgetärer Vorgaben.
Jetzt wird entlang einer von oben vorgegebenen Strategie gefördert
und die Politik oder konkreter die BeamtInnen und der Minister können
direkt in die Vergabe eingreifen.
Das Gesetz spricht im § 8 von den "Zielen und Prinzipien"
einer "gesamtösterreichischen Forschungs- und Technologiepolitik",
insbesondere den Forschungsstrategien des Bundes.
Ministerin Gehrer meinte im Ausschuss auf Nachfrage, dass diese Strategien
vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung formuliert werden.
Das ist definitiv unrichtig, denn die Ratsversammlung hat die ganz klare
gesetzliche Anweisung, Vorschläge für eine langfristige österreichische
Strategie für den Bereich Forschung und Technologieentwicklung und
für die nationalen Forschungs- und Technologieprogramme auszuarbeiten.
Vorschläge sind noch keine gültige Strategie, das muss die Bildungsministerin
ja von den Vorschlägen ihrer "Zukunftskommission" her am
besten wissen.
Wer aber diese Vorschläge des Rates dann definitiv in Kraft setzt
und sie als Ziele und Prinzipien der österreichischen Forschungs-
und Technologiepolitik mit jener notwendigen Wirksamkeit definiert, das
weiß niemand!!
Unseren Vorschlag, dafür in einem kooperativen Verfahren ähnlich
wie bei der Europäischen Union Parlament und Regierung gemeinsam
zuständig zu machen, wurde schroff abgelehnt.
Die Folge ist, dass die Regierung jetzt eine Top-down-Strategie in der
Forschungspolitik betreibt ohne dass wie etwa bei den EU Rahmenprogrammen
die grundsätzlichen Ziele irgendwo verbindlich formuliert
werden.
Damit kann der Herr Bundeskanzler bei einem Forschungsdialog seine Ziele
formulieren, der Herr Vizekanzler bei einer Pressekonferenz die seinigen
und der Herr Wirtschaftsminister wiederum eigene und wenn es dem Herrn
Finanzminister Grasser einfällt, einen seiner gelegentlichen und
Aufsehen erregenden Kommentare zu Wissenschaft und Forschung abzugeben,
dann ist das womöglich der neue Grundsatz, an dem sich der Wissenschaftsfond
und die Fördergesellschaft zu halten haben. Mit einem Rechtsstaat
hat das absolut nichts mehr zu tun!
Die Regierung weiß zwar nicht, wie diese österreichische Forschungsstrategie
aussehen wird und wer sie formuliert, sie weiß immerhin, wie man
ihr zum Durchbruch verhelfen kann und zu diesem Zweck sieht das Gesetz
eine Fülle von direkten Einflussmöglichkeiten vor wie sie in
der Forschungsförderung einzigartig sind, eine "Kandare der
Sonderklasse" sozusagen.
Das beginnt bei der Festsetzung von Mitgliedern des Aufsichtsrates und
setzt sich fort über eine Richtlinienkompetenz, die bis ins Detail
festschreibt was gefördert werden kann und was nicht.
Besonders krass ist dieser Einfluss beim "Aufsichtsrat des Wissenschaftsfonds",
bei dem eines der sieben Mitglieder das Wissenschaftsministerium entsendet
während der Verkehrsminister zwei nominiert. Das Verkehrsministerium
ist übrigens auch Aufsichtsbehörde für den Wissenschaftsfonds,
nicht mehr das Wissenschaftsministerium!
Das Verkehrsministerium hat auch ein direktes Durchgriffsrecht auf die
Geschäftsführung der Forschungsförderungsgesellschaft,
bei "besonderer Dringlichkeit" was immer das ist
können die Geschäftsführer sogar ohne Zustimmung des Aufsichtsrates
abberufen werden!
Alle Förderprogramme müssen vom Verkehrsministerium und vom
Wirtschaftsministerium genehmigt werden und beide Minister "haben
hinsichtlich der europäischen Rahmenprogramme für Forschung
und Entwicklung das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung,
Wissenschaft und Kultur herzustellen" eine mehr als dubiose
Formulierung ohne wirklichen Einfluss des Wissenschaftsministeriums!
Nicht genug damit, auch die Geschäftsordnung der neuen Fördergesellschaft
bedarf der Zustimmung der beiden Ministerien, eine Materie, die in der
Regel von der Geschäftsführung ausgearbeitet und vom Aufsichtsrat
beschlossen wird. Nachdem beide Ministerien VertreterInnen in den Aufsichtsrat
entsenden ist es umso verwunderlicher, dass sie sich trotzdem diese Genehmigungen
zusätzlich direkt für das Ministerium vorbehalten!
Wer geglaubt hat, es sei schon genug der Einflussnahme der sei auf §
12 Abs. 2 hingewiesen. Der lautet "Voraussetzung für die Übernahme
der Verpflichtung des Bundes ist die Zustimmung des Beauftragten".
Es handelt sich hiebei um den Beauftragten / die Beauftragte des Finanzministers,
der/die nicht nur in alle Bücher und Unterlagen Einsicht nehmen kann
sondern jedem Fördervertrag und jeder Einzelförderung seine/ihre
Zustimmung geben muss, es sei denn die Gesellschaft würde auf die
Mithaftung des Bundes verzichten.
Zusammengefasst muss man feststellen, dass die Regierungsparteien ÖVP
und FPÖ mit diesen Novellen zu den Forschungsgesetzen
- die unmittelbare Einflussnahme der Regierung auf jede einzelne Forschungsförderung
einführen
- die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung einschränken
- die Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft auf eine Hälfte, nämlich
die Arbeitgeber reduzieren und die ArbeiterInnen und Angestellten aus
der Interessensvertretung im Bereich der Forschung herausnehmen.
DDr. Erwin Niederwieser, im Juni 2004
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