17. Juni 2004: Plenardebatte Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz

Redebeitrag von Erwin Niederwieser: Warum die SPÖ hier ihre Zweifel hat

Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Kollegin Achleitner hat soeben über die Forschungsquote und über unsere Zweifel daran berichtet. Man darf schon zweifeln, wenn auf einmal von einer Statistik zur anderen, von einer Veröffentlichung zur anderen die Forschungsquote um 0,2 Prozent steigt – aus statistischen Gründen, nicht, weil das Geld mehr geworden wäre!

Wir haben uns das natürlich auch genau angesehen und festgestellt, dass in den letzten fünf Jahren der SPÖ-Regierungsbeteiligung die Forschungsquote stärker gestiegen ist als in den fünf Jahren, seit Sie in der Regierung sind. – Auch das zeigt diese Statistik! Vielleicht sollten Sie sie auch einmal dahin gehend überprüfen, um etwas bescheidener zu werden, wenn Sie von Jahrhundert-, von Jahrzehnteereignissen reden.

Sie haben uns auch einen Abänderungsantrag vorgelegt, auf welchen ich jetzt konkret eingehen möchte.

Frau Kollegin Brinek! Wir haben uns über diese Frage, ob in Organen – zum Beispiel Universitätsbeirat – Frauen ausgewogen vertreten sein sollen, schon in den Verhandlungen zum Universitätsgesetz unterhalten, und Sie haben letztlich – so gesehen ist das ja keine Premiere – diesem Ansinnen auch zugestimmt. Ich frage mich daher wirklich:

Was geht in diesen beiden Regierungsparteien vor, wenn sie diese Frauenbeteiligung nicht automatisch, nicht von sich aus hineinschreiben, sondern darauf warten, dass wir kommen und sagen: Das gehört doch heutzutage dazu, dass Frauen ausgewogen vertreten sind!?

Wieso können Sie und Kollegin Achleitner nicht von sich aus sagen: Das wollen wir! und eine Gesetzesvorlage, eine Regierungsvorlage einbringen, wo das schon von vornherein drinsteht?

Dasselbe gilt für die Frage, ob in den Aufsichtsräten die überparteilichen Interessen-, die überbetrieblichen Interessenvertretungen halbwegs ausgewogen vertreten sind. Es ist doch eine Provokation, zu sagen: Wir konstruieren einen Aufsichtsrat, zwei Mal Wirtschaftskammer, ein Mal Industriellenvereinigung, wir berücksichtigen die Wirtschaftspartner. So lautete doch Ihr ursprünglicher Vorschlag. Gnadenhalber sagen Sie dann: Natürlich gibt es die Arbeitnehmer auch noch – es sind ja nur 2 Millionen! –, und die werden wir jetzt auch noch berücksichtigen.

Da erwarten Sie, dass wir in Dankbarkeit vor Ihnen niederknien und sagen: Super, was Sie uns da zugestanden haben!, wenn es doch eine Selbstverständlichkeit ist, dass das in ein solches Gesetz hineingeschrieben gehört. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Brinek: Wer bringt das Geld ein? Wer bringt die Forschungsmittel? Das war der Maßstab!)

Der dritte Punkt betrifft das Parlament an sich, denn wir haben hier im Ausschuss schon lange darüber diskutiert. Natürlich gebe ich Ihnen Recht, das ist eine neue Qualität, dass das Parlament über die Forschungsziele diskutieren kann, sie vielleicht sogar beschließen kann – das wissen wir noch nicht, das wird die Praxis zeigen; das wäre tatsächlich etwas völlig Neues und Positives –, aber ich frage auch: Wieso schreiben wir das dann nicht in das Gesetz hinein, wenn wir das ohnehin alle wollen? Wieso steht in Ihrem Antrag, dass der jährliche Bericht des FTE-Rates auch im Plenum verhandelt werden soll? Es kann wohl stimmen, dass der Bericht ins Plenum kommt, aber wer garantiert uns denn, dass Sie nicht wieder einmal aus irgendeinem Grund auf uns beleidigt sind und sagen: Diesmal eben leider nicht! Daher wäre es uns lieber gewesen, es wäre im Gesetz gestanden, dann hätten wir uns als Fraktion wahrscheinlich auch leichter getan, zu sagen: Ja, wir wollen diesem Gesetz auch zustimmen.

Anmerkung:

Die SPÖ hat dem Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz nicht zugestimmt.
Vgl. auch Kommentar "Österreichische Forschungsgesellschaft – 2 Millionen ArbeiterInnen und Angestellte bleiben ausgeschlossen!". Dieser Kommentar wurde vor der Beschlussfähigkeit des Gesetzes verfasst und berücksichtigt noch nicht den im Abänderungsantrag festgeschriebenen und in der Plenardebatte angesprochenen Abs.2 in Z6 (§ 4): "Bei der Bestellung der Organe und Beiräte ist der Frage eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses besondere Beachtung zu schenken."