17. Juni
2004: Plenardebatte Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz
Redebeitrag von Erwin Niederwieser: Warum die SPÖ hier ihre Zweifel
hat
Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Vizekanzler! Hohes
Haus! Kollegin Achleitner hat soeben über die Forschungsquote und
über unsere Zweifel daran berichtet. Man darf schon zweifeln, wenn
auf einmal von einer Statistik zur anderen, von einer Veröffentlichung
zur anderen die Forschungsquote um 0,2 Prozent steigt aus statistischen
Gründen, nicht, weil das Geld mehr geworden wäre!
Wir haben uns das natürlich auch genau angesehen und festgestellt,
dass in den letzten fünf Jahren der SPÖ-Regierungsbeteiligung
die Forschungsquote stärker gestiegen ist als in den fünf Jahren,
seit Sie in der Regierung sind. Auch das zeigt diese Statistik!
Vielleicht sollten Sie sie auch einmal dahin gehend überprüfen,
um etwas bescheidener zu werden, wenn Sie von Jahrhundert-, von Jahrzehnteereignissen
reden.
Sie haben uns auch einen Abänderungsantrag vorgelegt, auf welchen
ich jetzt konkret eingehen möchte.
Frau Kollegin Brinek! Wir haben uns über diese Frage, ob in Organen
zum Beispiel Universitätsbeirat Frauen ausgewogen vertreten
sein sollen, schon in den Verhandlungen zum Universitätsgesetz unterhalten,
und Sie haben letztlich so gesehen ist das ja keine Premiere
diesem Ansinnen auch zugestimmt. Ich frage mich daher wirklich:
Was geht in diesen beiden Regierungsparteien vor, wenn sie diese Frauenbeteiligung
nicht automatisch, nicht von sich aus hineinschreiben, sondern darauf
warten, dass wir kommen und sagen: Das gehört doch heutzutage dazu,
dass Frauen ausgewogen vertreten sind!?
Wieso können Sie und Kollegin Achleitner nicht von sich aus sagen:
Das wollen wir! und eine Gesetzesvorlage, eine Regierungsvorlage einbringen,
wo das schon von vornherein drinsteht?
Dasselbe gilt für die Frage, ob in den Aufsichtsräten die überparteilichen
Interessen-, die überbetrieblichen Interessenvertretungen halbwegs
ausgewogen vertreten sind. Es ist doch eine Provokation, zu sagen: Wir
konstruieren einen Aufsichtsrat, zwei Mal Wirtschaftskammer, ein Mal Industriellenvereinigung,
wir berücksichtigen die Wirtschaftspartner. So lautete doch Ihr ursprünglicher
Vorschlag. Gnadenhalber sagen Sie dann: Natürlich gibt es die Arbeitnehmer
auch noch es sind ja nur 2 Millionen! , und die werden wir
jetzt auch noch berücksichtigen.
Da erwarten Sie, dass wir in Dankbarkeit vor Ihnen niederknien und sagen:
Super, was Sie uns da zugestanden haben!, wenn es doch eine Selbstverständlichkeit
ist, dass das in ein solches Gesetz hineingeschrieben gehört. (Beifall
bei der SPÖ. Abg. Dr. Brinek: Wer bringt das Geld ein? Wer
bringt die Forschungsmittel? Das war der Maßstab!)
Der dritte Punkt betrifft das Parlament an sich, denn wir haben hier
im Ausschuss schon lange darüber diskutiert. Natürlich gebe
ich Ihnen Recht, das ist eine neue Qualität, dass das Parlament über
die Forschungsziele diskutieren kann, sie vielleicht sogar beschließen
kann das wissen wir noch nicht, das wird die Praxis zeigen; das
wäre tatsächlich etwas völlig Neues und Positives ,
aber ich frage auch: Wieso schreiben wir das dann nicht in das Gesetz
hinein, wenn wir das ohnehin alle wollen? Wieso steht in Ihrem Antrag,
dass der jährliche Bericht des FTE-Rates auch im Plenum verhandelt
werden soll? Es kann wohl stimmen, dass der Bericht ins Plenum kommt,
aber wer garantiert uns denn, dass Sie nicht wieder einmal aus irgendeinem
Grund auf uns beleidigt sind und sagen: Diesmal eben leider nicht! Daher
wäre es uns lieber gewesen, es wäre im Gesetz gestanden, dann
hätten wir uns als Fraktion wahrscheinlich auch leichter getan, zu
sagen: Ja, wir wollen diesem Gesetz auch zustimmen.
Anmerkung:
Die SPÖ hat dem Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz nicht
zugestimmt.
Vgl. auch Kommentar "Österreichische
Forschungsgesellschaft 2 Millionen ArbeiterInnen und
Angestellte bleiben ausgeschlossen!". Dieser Kommentar wurde vor
der Beschlussfähigkeit des Gesetzes verfasst und berücksichtigt
noch nicht den im Abänderungsantrag festgeschriebenen und in der
Plenardebatte angesprochenen Abs.2 in Z6 (§ 4): "Bei der Bestellung
der Organe und Beiräte ist der Frage eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses
besondere Beachtung zu schenken."
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