BUDGET 2005: Bildung – Wissenschaft – Fachhochschulen

... das Wichtigste in Kurzform

BILDUNG

Im Vergleich zu den Gesamtausgaben des Bundes betragen die Ausgaben für den Schulbereich nur mehr 9,30 %, das ist der niedrigste Anteil seit Bestehen einer ÖVP/FPÖ-Regierung (2000 waren es noch 9,50 %).

Der Budgetvoranschlag 2005 (BVA 2005) bringt nur eine geringfügige Erhöhung von 1,18 % gegenüber dem Budgetvoranschlag 2004, wobei die beim Lehrpersonal jährlich um etwa 3,5% steigenden Strukturkosten (Biennien und Gehaltserhöhungen) bereits inkludiert sind. Das bedeutet, dass auch der Budgetvoranschlag 2005 nur mit weiteren restriktiven Maßnahmen im Personalbereich einzuhalten sein wird.

Pflichtschulbereich

Für den Pflichtschulbereich ist infolge der Vereinbarungen des Finanzausgleiches die letzte Etappe des Berechnungsschlüssels für die Zuteilung von Dienstposten für LandeslehrerInnen (ein Dienstposten pro 14,5 VolksschülerInnen / pro 10 HauptschülerInnen / pro 9 SchülerInnen aus Polytechnischen Schulen / pro 3,2 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf) im Schuljahr 2004/05 in Kraft getreten.

Seit dem Jahr 2000 wurden somit ca. 5.500 LandeslehrerInnen-Dienstposten abgebaut, wobei davon ca. ein Drittel durch die sinkenden SchülerInnenzahlen bedingt sind. Dieser Abbau erfolgte v.a. durch eine spezielle Vorruhestandsregelung, von der viele LehrerInnen Gebrauch machten. Diese Dienstposten wurden dann zum überwiegenden Teil nicht nachbesetzt.

Berufsbildung

Der Trend zu den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen hält weiter an. Im Bereich des berufsbildenden Schulwesens sieht der Voranschlag 2005 Personalausgaben von 988,4 Mio. € vor, das ist eine Steigerung von 3,5% gegenüber dem Erfolg 2003.

Nimmt man die Steigerung der SchülerInnenzahlen seit dem Vorjahr, die Kosten für Gehaltserhöhungen sowie für den Struktureffekt bei den LehrerInnen zeigt sich, dass diese geringe Erhöhung zu keinem Ausbau des berufsbildenden Schulwesens im kommenden Jahr führen kann. Auch die Steigerung des Sachaufwandes um 4,7 Mio. € (2,2%) fällt in Anbetracht eines erheblichen Nachholbedarfes bei der Ausstattung an den berufsbildenden Bundesschulen gering aus.

Erwachsenenbildung

Seit dem Jahr 2000 kürzt die Bundesregierung das Budget zur Förderung der Erwachsenenbildung systematisch. Die Mittel für die Förderung der Erwachsenenbildung machen nur 0,13 % des Gesamtbildungsbudget aus!

WISSENSCHAFT

Universitäten

Mit dem Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) wurde die gesetzliche Basis zur Ausgliederung der Universitäten geschaffen. Die Finanzierung soll über 3-jährige Globalbudgets, Drittmittel und Studiengebühren erfolgen. Für die Jahre 2004 – 2006 wurde der Globalbetrag im UG (§  141) mit € 1,661 Mio. jährlich festgelegt. Dazu kommen noch gemäß § 141 Abs. 2 Abgeltungen für die Bezugserhöhungen für Beamte und Vertragsbedienstete, Mietaufwendungen, Hochschulraumbeschaffung, den klinischen Mehraufwand etc.

Im Universitätsbereich sind die Aufwendungen für die Universitäten bei den gesetzlichen Verpflichtungen für 2005 nur geringfügig erhöht worden (BVA 2004: € 1,702,6 Mio.; BVA 2005: 1,724,6 Mio.). Die Aufwendungen insgesamt inklusive Hochschulraumbeschaffung und dem laufenden klinischen Mehraufwand sind gegenüber dem BVA 2004 jedoch gesunken ((BVA 2004: € 1,914,1 Mio.; BVA 2005: € 1,906 Mio.). Wesentlich ist jedoch, dass seit dem Jahr 2000 aufgrund der Kürzungen im Investitionsbereich ein enormer Nachholbedarf besteht und der Struktureffekt bei den Personalkosten ebenfalls nicht abgegolten wurde.

Vor allem im Bereich der Lehre sind an vielen Universitätsstandorten wiederholt Missstände aufgetreten, die zu Lasten der gebührenzahlenden Studierenden gehen. Ein budgetäres Sofortprogramm für die Universitäten ist daher dringend notwendig.

Studienförderung und Förderung von Auslandsaufenthalten bei Studierenden

Der Betrag für die Studienförderung (VA-Ansatz 1/14107) ist bereits das dritte Jahr mit nur € 146.613.000 "eingefroren". Das für 2005 vorgesehene Stipendienbudget wird wiederum nicht ausreichen, da aufgrund steigender StudienanfängerInnenzahlen an den Universitäten und dem Ausbau des FH-Sektors - der einen hohen Anteil an StipendienbezieherInnen aufweist – die Zahl der StipendienbezieherInnen steigen wird.

2003 wurden für die Studienförderung von rund 46.000 Studierenden rund 162 Mio. € aufgewendet, wovon ca. 20% für den so genannten "Studienzuschuss" zu veranschlagen sind , d.h. ca. 30 Mio. € sind kein echtes Stipendium, sondern Ersatz für bereits bezahlte Studiengebühren. Da im Jahr 2003 bereits ein Fehlbetrag von ca. € 16 Mio. zu verzeichnen war, wird für das laufende Jahr 2004 eine Unterdotierung von rund € 20 Mio. angenommen.

Die Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen von ERASMUS-Stipendien wird von € 2,035.000 auf € 2.000.000 reduziert, obwohl bereits 2003 mit dem Budget nicht das Auslangen gefunden werden konnte (Erfolg 2003: € 2,107.000) und das Bildungsministerium immer wieder die Wichtigkeit der Internationalisierung und Mobilität betont.

FACHHOCHSCHULEN

Der Entwicklungs- und Finanzierungsplan für den Fachhochschulbereich II (E&F-Plan) sah bis zum Jahr 2004/05 eine jährliche Zahl von 600 neuen AnfängerInnen-Studienplätzen vor. Da aufgrund der Aktion 600 (die Länder übernehmen die Finanzierung einer Kohorte von Studiengängen) sowie der Überführung der Sozialakademien in FH-Studiengänge (Budgetierung nicht aus dem FH-Finanzierungsplan) die Ausbauzahl von 21.000 Studienplätzen bereits im Jahr 2004/05 erreicht ist, hat es im Herbst 2004 keine zusätzlichen AnfängerInnenstudienplätze gegeben.

Im Studienjahr 2004/05 liegen die tatsächlichen Plätze an den FH-Studiengänge mit 25.665 um fast 5.000 Studierenden über den im E&F-Plan vorgesehenen 21.000. Auf diese höhere Anzahl muss durch einen erhöhten Budgetansatz reagiert werden. Bei einer durchschnittlichen Bundesförderung von € 6.200 machen diese 5.000 Plätze ca. 30 Mio. € aus. Die angeblich durch einen Ausbau des FH-Sektors 2005 veranlasste Steigerung des Budgets resultiert also daraus, dass der Bund die Verpflichtungen übernehmen muss, die er bei den Sozialakademien und beim vorerst durch die Länder finanzierten Ausbau eingegangen ist.

Entgegen der Budgetierung im E&F-Plan III, in dem für 2005 eine Bundesförderung von 156,88 Mio. € vorgesehen ist, finden sich im BVA 05 jedoch nur 151,596 Mio. €.
Es handelt sich also um eine Verringerung von 5,284 Mio. € gegenüber dem im Mai 2004 beschlossenen Entwicklungsplans III. Fazit: Das Ministerium rechnet anscheinend selbst nicht damit, dass der Entwicklungsplan als Ausbauplan eingehalten wird.

Umstellung auf das Bakkalaureats- und Magisterstudium

Aufgrund einer Novelle des Fachhochschulstudiengesetzes ist es seit 2003 möglich, die Diplomstudien in Bakkalaureats- und Magisterstudien umzuwandeln. Da die Magisterstudien zwischen zwei und vier Semester dauern können, bedeutet das eine Verlängerung des Studiums um bis zu einem Jahr im Vergleich zu den jetzigen vierjährigen Diplomstudiengängen. Allerdings wird die Studienplatzfinanzierung nur nach dem Äquivalent der bisherigen Diplomstudien bezahlt, d.h. falls ein Studium in Kombination Bakkalaureat und Magister künftig fünf Jahre dauert, finanziert der Bund nur wie bisher die Kosten für vier Jahre, was in der Praxis meist bedeutet, dass die Studiengänge weniger Plätze in den Magisterstudien anbieten.

Wien, im Oktober 2004