Das Ende des freien Hochschulzuganges muss nicht sein

Ein Kommentar von Erwin Niederwieser zum Verhältnis unseres nationalen Rechts zu jenem der EU

Was darf ein Staat in der Europäischen Union noch selbst bestimmen? Was bedeutet es, alle UnionsbürgerInnen gleich zu behandeln? Das Problem selbst kennen wir ja schon lange vor dem EU-Beitritt aus anderen Bereichen. Am Beispiel Sozialhilfe etwa.

Die Stadt Wien hat sich beklagt, dass Menschen aus ganz Österreich in der Bundeshauptstadt ihren Wohnsitz nehmen, um in den Genuss der vergleichbar besseren Sozialhilfemaßnahmen zu fallen. Die Stadt Innsbruck "beschwert sich", dass Menschen aus anderen Gemeinden Tirols in die Landeshauptstadt ziehen, weil es hier im Gegensatz zur Herkunftsgemeinde ein Recht auf Wohnbeihilfe gibt. Das Kind, das lieber die Sporthauptschule in der Nachbargemeinde besucht, wird einfach dort bei den Großeltern angemeldet und schon wohnt es im richtigen Schulsprengel und hat das Recht, die gewünschte Schule zu besuchen.

Was früher zwischen den Gebietskörperschaften innerhalb Österreichs Probleme geschaffen hat und kaum gelöst wurde, beschäftigt jetzt unser Verhältnis zur Europäischen Union. Denn genauso wie die Frage berechtigt war, ob ein Gemeinderat sozialer oder unsozialer entscheiden kann als jener der Nachbargemeinde oder ein Bundesland ein strenges oder weniger strenges Naturschutzgesetz beschließt, genauso stellen sich jetzt die Unterschiede zwischen den europäischen Ländern im Rahmen der Europäischen Union dar.

Haben Gemeinderat oder Wiener Landtag deshalb ihre Sozialhilfebestimmungen verschärft? Hat die Stadt Innsbruck die Wohnbeihilfe abgeschafft? Nein. Wien ist bewusst sozialer als Niederösterreich und tut mehr für Alleinerziehende oder Familien mit Kindern, die eine ganztägige Schule brauchen. Dass auch gar nicht so wenige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher diese Einrichtungen nutzen, nimmt die Stadt Wien in Kauf weil sie sich bewusst unterscheiden möchte.

Abwertung der österreichischen Matura

Die Republik Österreich - oder besser gesagt die derzeitige Regierung aus ÖVP und BZÖ mit den Abgeordneten aus ÖVP, BZÖ und FPÖ - hat sich für einen anderen Weg entschieden. Sie haben die österreichische Sonderstellung des weitgehend freien Hochschulzuganges aufgegeben. Vorläufig einmal befristet für zwei Jahre. Das bringt denjenigen, die gerade heuer und nächstes Jahr studieren wollen erhebliche Probleme und ist eine klare Ungleichbehandlung der Maturajahrgänge 2005 und 2006 gegenüber allen vorangegangenen und wohl auch gegenüber allen künftigen Jahrgängen. Mit der Einführung von diversen Formen von Aufnahmeprüfungen oder Knock-out-Prüfungen ist gleichzeitig eine in ihrem Ausmaß noch gar nicht erkannte Abwertung der österreichischen Matura verbunden.

Bisher galt: Wer die Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung ablegt, ist befähigt und berechtigt zu studieren. Das gilt seit Herbst 2005 nicht mehr. Die Matura berechtigt per se zu gar nichts. Nicht etwa deshalb, weil sich die Kenntnisse der Maturantinnen und Maturanten geändert hätten sondern einfach deshalb, weil es in bestimmten Studienrichtungen weniger Plätze als Interessentinnen und Interessenten gibt. Der Verlust der Berechtigungen aus der Matura hat also absolut nichts mit der Matura selbst zu tun sondern ausschließlich mit einer mangelnden staatlichen Vorsorge für ausreichende Studienplätze und mit einer mangelnden Vorsorge dafür, dass diese Unterschiede innerhalb der Staaten der Europäischen Union legitim aufrecht erhalten bleiben dürfen.

Versäumnisse in der Hochschul- und Europapolitik

Das sind Versäumnisse in der Hochschulpolitik ebenso wie Versäumnisse in der Europapolitik. Die Verantwortung trägt in der Hauptsache die seit dem Jahr 2000 in diesen Bereichen eher werkelnde als arbeitende Bundesregierung. Richtig ist, dass diese Frage auch schon beim Beitritt geklärt hätte werden können. Damals gab es allerdings noch nicht die sehr deutliche Budgetverknappung bei den Universitäten & Hochschulen und es war keineswegs so klar wie bisher absehbar, dass die meisten Länder der Europäischen Union den freien Hochschulzugang innerhalb ihrer Grenzen sukzessiv einschränken würden.

Auch im Jahr 2015 wird man im einen oder anderen Fall rückblickend wissen, was im Zuge der Beschlüsse über die jüngste Erweiterung der Europäischen Union zu regeln oder zu vereinbaren verabsäumt wurde. Das Problem an sich mit der Notwendigkeit einer "besonderen Universitätsreife" für InteressentInnen ohne österreichisches Maturazeugnis war jedenfalls auch zum Zeitpunkt des EU-Beitritts Österreichs allen politischen Gruppierungen, Rektoren, der BUKO und Hochschülerschaft bekannt. Von keiner Seite wurde eingemahnt, eine Sonderregelung auszuhandeln. Für die Verhandlungen federführend zuständig war damals übrigens das Außenministerium.

Der Blick in die Vergangenheit führt aber nicht weiter. Jetzt ist Folgendes zu tun:

  1. Verhandlungen im Rahmen der Europäischen Union über eine EU-konforme Nachfolgebestimmung - eine Reihe von Vorschlägen dazu liegt auf dem Tisch
  2. Finanzierung des Mehrbedarfes an Studienplätzen
  3. rechtlich einwandfreie Zugangsbestimmungen für die Übergangszeit

Erwin Niederwieser, SPÖ-Bildungssprecher

11. Oktober 2005