Wie selten zuvor finden unsere Universitäten in den letzten Monaten ausführliche Darstellung in den Medien. War es im Herbst 2000 die überfallsartig eingeführte Studiengebühr, so ist es jetzt die Diskussion um ein neues Dienstrecht, durch welches junge WissenschafterInnen zu "WegwerfassistentInnen degradiert werden sollen, wie es die "Plattform Neues Universitätsrecht der Universität Graz in einer Stellungnahme ausführt.
Bildung
ist kein Schwerpunkt, sondern ein Schwachpunkt im Budget 2002
Neues Dienstrecht und neue Universitätsorganisation
- Hauptthema der künftigen und aktuellen Universitätspolitik
Reformen
sind notwendig, aber eine Reform braucht Ziele und daraus abgeleitet Wege, diese
zu erreichen
Forschung - ein Begriff, der unter
"Neu Regieren" bei keinem der Ministerien mehr vorkommt
Fazit
Post
Scriptum: Der Umgang und die Wertschätzung von WissenschafterInnen
im Parlament
Sehen wir von der Herkunft des Geldes ab, und würde es aus dem normalen Budget - und nicht aus der Arbeitslosenversicherung bzw. der StudentInnensteuer - kommen, sehen wir das Instrument der Projektfinanzierung für die Verbesserung der Studienbedingungen positiv.
Die Kriterien, wie Verbesserung der Studieneingangsphase, Serviceleistung für Studierende und innovativer Charakter sind wichtige Ziele. Man sieht, dass solche Finanzzuweisungen auch als wissenschaftspolitische Steuerungsinstrumente eingesetzt werden können. Finanzielle Anreize für die Schaffung von Zentren für Berufsbildung nach dem Beispiel der WU-Wien könnten ein nächster Schwerpunkt sein.
"Was wollen Sie mit diesen Reformen erreichen? Was sind die Ziele der Reform?"
Diese erste, an Bildungsministerin Elisabeth Gehrer gerichtete Frage ist seit 15. Dezember 2000 (1. Universitätsplattform) unbeantwortet geblieben. Da genügt keine oberflächliche Antwort, wie "die Universitäten müssen wettbewerbsfähig gemacht werden".
Wir alle wollen die qualifiziertesten WissenschafterInnen an unseren Universitäten.
Davon ausgehend weist der Ministeriums-Vorschlag zum neuen Dienstrecht einige
grobe Schwächen auf:
Dazu ein Zitat aus einem Brief von jungen WissenschafterInnen der TU Wien vom
21.März 2001:
"Kaum jemand aus der derzeit nachfolgenden Wissenschaftergeneration hält
die Pragmatisierung für notwendig, allerdings wird eine gewisse Kontinuität
in der Anstellung erwartet. Das nun vorliegende Reformkonzept stellt aber eine
180-Grad-Wende dar, weg von der unkündbaren Anstellung hin zu ausschließlich
befristeten Zeitverträgen. Selbst in der freien Wirtschaft wird zumeist
nach einer mehrmonatigen Probezeit ein unbefristetes Dienstverhältnis eingeräumt."
Warum ausgerechnet pragmatisierte Angestellte der Industriellenvereinigung in
einer Aussendung vom 29. März 2001 das Gegenteil behaupten, bleibt ein
Rätsel. Mag schon sein, dass es auch ProfessorInnen wie die enge Ratgeberin
der Bildungsministerin, Prof. Friederike Hassauer gibt, die das "Hire and
Fire" gerne zum Gestaltungsprinzip des Dienstrechts machen würden.
Es ist aber verwunderlich, dass Bildungsministerin Gehrer als ehemals führende
ÖAAB'lerin dem nicht entgegentritt.
Die Kompetenzen des Parlaments sind im Bereich des Dienstrechtes gering. Rechtliche Rahmenbedingungen sind wichtig, aber grundsätzlich handelt es sich um ein Abkommen zwischen Regierung und Gewerkschaft.