Universitätsgesetz 2002 degradiert ao. UniversitätsprofessorInnen zu bloßer Mitarbeit

Bildungsministerin Gehrer erklärte in der Öffentlichkeit mehrfach, dafür Sorge zu tragen, dass die Rechtsstellung der ao. Univ.-Prof. durch die neue Gesetzeslage nicht geschmälert werde. Hat dieses Versprechen im Gesetzestext ihren Niederschlag gefunden?

"Der zentrale Eingriff in die Rechtsstellung der ao. Univ.-Prof. – die Degradierung von professoraler Aufgabenstellung zu bloßer Mitarbeit – ist nach wie vor aufrecht. Für die Teilnahme der ao. Univ.-Prof. an der kollegialen Selbstverwaltung bringt die Regierungsvorlage zusätzliche Verschlechterungen", so die Quintessenz der ao. Universitätsprofessoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Innsbruck in deren Stellungnahme zur Regierungsvorlage zum Universitätsgesetz (UG) 2002.

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