Neues Gesetz lässt Kosten explodieren
Für die Implementierung des UG 2002 muss die Universität Graz heuer knapp 1,2 Millionen Euro aufbringen

Die Universitäten werden ab 1. Jänner 2004 autonome Einrichtungen sein. Diese im Universitätsgesetz (UG) 2002 festgeschriebene Neuorganisation ist allerdings mit gewaltigen Kosten verbunden, für die das Ministerium bis dato keine Mittel zur Verfügung stellt. Allein im heurigen Jahr muss die Universität Graz geschätzte 1,18 Millionen Euro zusätzlich aufbringen, die im Budget noch nicht berücksichtigt sind. Besonders stark schlagen sich mit etwa 260.000 Euro die Bestandsverzeichnisse und Eröffnungsbilanzen der Uni und der Medizinuni zu Buche. Ein für die Selbstverwaltung nötiges Management-Informationssystem kostet 228.000 Euro, Aufwandsentschädigungen und Spesen für die Uniräte belaufen sich auf ca. 110.000 Euro.

Diese Zusatzbelastung trifft die Universität Graz momentan besonders hart, da die neue Regierung für heuer noch kein Budget beschlossen hat. Dies wird aller Voraussicht nach auch nicht vor Ende Mai der Fall sein. Bis dahin erhält die Uni trotz deutlich angestiegener Kosten monatlich nur ein Zwölftel des Vorjahres-Budgets. "Durch die Kürzungen der letzten Jahre haben wir nicht mehr viel Spielraum für Einsparungen", erklärt O.Univ.-Prof. Dr. Franz Kappel, Vizerektor für Finanzen. Geplante Projekte müssen nun auf die lange Bank geschoben werden. Zunächst werde man bei der Ausstattung von Hörsälen und bei Neuanschaffungen von Geräten sparen. "Die Lehre wird als letztes angeknabbert", versichert Kappel. Wenn allerdings die durch die Gesetzesänderung entstandenen Kosten im neuen Budget nicht berücksichtigt werden, müssen auch die Fakultäten unter der Finanznot leiden. "Dann können Zusatzbedarfe in der Lehre, wie es sie etwa auf der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gibt, eventuell nicht mehr gedeckt werden", so der Vizerektor.

Die geschätzten 1,18 Millionen Euro an Implementierungskosten sind nur jener Betrag, den die Uni Graz im heurigen Jahr aufbringen muss, der Großteil der Aufwendungen für das neue Gesetz wird erst 2004 anfallen. Nicht berücksichtigt sind in der Schätzung die Neugründung der Medizinischen Universität. Ebenso wenig berücksichtigt sind die – nicht direkt mit dem UG 2002 in Verbindung stehenden – Gehaltserhöhungen, die das neue Dienstrecht bedingt. Als Ausgleich für den Wegfall der Pragmatisierung werden die Bezüge für neu einzustellende VertragsprofessorInnen um 25 Prozent angehoben.

Ansprechperson für Rückfragen:
O.Univ.-Prof. Dr. Franz Kappel, Vizerektor für Finanzen
Tel.: 0316/380-5170
E-Mail: franz.kappel@uni-graz.at

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reiser (Pressesprecher)
Graz, 12. März 2003

Die News am Campus: http://www.uni-graz.at/neues.html

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