Die Studiengebühr wird jetzt absetzbar und alle sind hochzufrieden?
Ich mache mir ernsthaft Sorge um das Langzeitgedächtnis mancher MitbürgerInnen,
von den Kenntnissen im Steuerrecht will ich gar nicht reden. Es ist inzwischen
eine BINSENWEISHEIT, dass zwischen den Ankündigungen der Regierungsmitglieder
und der Realität Untiefen von mehreren tausend Metern liegen, besser gesagt:
Ankündigung und Realität verhalten sich wie Tag und Nacht. Gerne werde
auch ich applaudieren, wenn das Gesetz beschlossen, die Steuerrichtlinie erlassen
und in Kraft ist und die ersten Studierenden ihre Studiengebühr tatsächlich
von der Steuer absetzen konnten. Dann ist zumindest einem Teil der berufstätigen
Studierenden geholfen. Das ist weniger als die Abschaffung der Studiengebühren,
aber immerhin etwas.
Wer aber lesen kann, dem fällt auch der folgende Satz des Finanzministers auf (wobei er nicht einmal ein Originalzitat darstellt): "Laut Finanzminister Karl-Heinz Grasser könne jeder berufstätige Student die Studienbeiträge steuerlich absetzen wenn die Einkünfte nicht ohnehin unter der Freigrenze von rund 1.035 Euro pro Monat liegen."
Was kann das jetzt heißen? Jene vielen Studierenden, die schlechtbezahlte Jobs haben, können nichts absetzen? Oder gilt auch für sie die Regelung der Negativsteuer, d.h. sie bekommen die Studiengebühr doch zurück? Was gilt steuerrechtlich als "berufstätig"? Bei den Schulen für Berufstätige muss man von den Einkünften im Grunde selbständig leben können. Sind das auch die vielen kleinen und schwer verdienten Zuverdienste, von denen der Bericht über die Soziale Lage der Studierenden berichtet - oder wenigstens die offiziellen, beim Finanzamt gemeldeten? Wer die Finanzämter kennt, sagt eher Nein.
Solange so vieles unklar und in Nebel gehüllt bleibt ist es für jeden Applaus zu früh!!
Erwin Niederwieser