Das ist zwar nicht ganz korrekt denn der Verkehrsministers sprach im Wissenschaftsausschuss von der "größten Reform seit 40 Jahren", aber wenn man die dortige Diskussion und die bisherigen öffentlichen Stellungnahmen Revue passieren lässt, dann ist dieser Schluss zulässig.
Die Regierung ist angetreten, um die österreichische Forschungsförderung
neu zu positionieren und im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe
und innovativsten Firmen fit zu machen. Das war eine sinnvolle Absicht, denn
seit der Regierung Klima-Schüssel herrscht im Grunde politischer Konsens
über einige Eckpunkte der Forschungspolitik:
Das betrifft die Forschungsquote mit einem Zwischenziel von 2,5% des Bruttoinlandsproduktes,
eine Erhöhung des Unternehmensanteiles an der Forschung, die Zusammenfassung
einiger zersplitterter Förderinstrumente, die weitgehende Einschränkung
der Ressortforschung bzw. deren Abwicklung über die großen Forschungsfonds,
eine Koordination der öffentlichen Forschungsleistungen des Bundes, der
Länder und allenfalls der großen Städte und sonstigen öffentlich-rechtlichen
Körperschaften sowie die Konzentration der Zuständigkeit in einem
Forschungsministerium.
Das wichtigste für die FPÖ und Teile der ÖVP war es, bei dieser
Forschungsreform jeglichen Einfluss der überbetrieblichen Arbeitnehmerorganisationen,
sprich der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes, auszuschalten.
Dies nicht deshalb, weil die bisherigen Vertreter dort schlecht gearbeitet hätten
sondern weil AK und ÖGB praktisch die einzig noch verbliebenen großen
und selbständigen Interessensorganisationen sind, die den Kurs der Regierung
auch immer wieder kritisieren. Das ist nicht verwunderlich, denn seit FPÖ
und ÖVP angetreten sind dieses Land zu verändern haben sie darunter
verstanden, die Sozialpartnerschaft als solche zurück zu drängen,
den Einfluss der Gewerkschaften zu schwächen und sich mit der Arbeitgeberseite
und der Landwirtschaft direkt zu arrangieren.
Dafür gibt es in der Geschichte viele Vorbilder und sie reichen von Ronald
Reagan und Margret Thatcher, die das in einer Demokratie praktiziert haben,
bis zum Ständestaat des Engelbert Dollfuss und der Volks- und Betriebsgemeinschaft
des Adolf Hitler. Das ist kein direkter Vorwurf, wir leben in Österreich
in einer funktionierenden Demokratie, sondern es handelt sich hier schlicht
um den Befund, dass der Unterschied zwischen dem politischen linken und rechten
Lager sehr wesentlich auch darin besteht, dass die Linken sich für die
Interessen der Schwächeren in der Gesellschaft einsetzen, während
bei den Rechten die Reichen meist immer reicher werden.
Zum Ersten dadurch, dass in der österreichischen Forschungsgesellschaft ein Aufsichtsrat konstruiert wird, der dezidiert Vertreter der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung per Gesetz enthält, während die gesetzlichen und freiwilligen Interessensvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgeschlossen werden. Dass für die entscheidenden Positionen in dieser neuen Forschungsförderungsgesellschaft nur wirtschaftliche Kenntnisse vorausgesetzt werden und nicht auch wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen, ist ebenfalls ein großes Manko, denn es gibt zweifellos WissenschafterInnen mit unternehmerischen Erfahrungen und UnternehmerInnen mit wissenschaftlichen Erfahrungen, und es geht hier nicht um Hunderte sondern es geht um eine Hand voll qualifizierter Personen für diesen neuen Aufsichtsrat der österreichischen Forschungsgesellschaft.
Das Zweite ist weniger ein Affront gegen die bewährte österreichische
Wirtschaft und Sozialpartnerschaft, sondern ein Spiegelbild der Demütigung
der ArbeitnehmerInneninteressen innerhalb der ÖVP. Nicht nur, dass sich
die ÖAAB-ler Amon, Brinek und Tancsits um nur einige zu nennen
innerhalb der ÖVP nicht durchsetzen konnten, sondern sie wurden auch noch
in den argumentativen Kampf geschickt, um zu begründen, dass mit dem Betriebsrat
im Aufsichtsrat auch gleichzeitig die überbetrieblichen ArbeitnehmerInneninteressen
berücksichtigt seien und dass es richtig sei, wenn die Rechte des Betriebsrates
im Aufsichtsrat stark eingeschränkt werden.
Das habe ich einerseits bedauert und andererseits hat es mich mit Freude erfüllt,
denn es war eine starke neuerliche Begründung dafür, weshalb die ArbeiterInnen
und Angestellten in Österreich dem ÖAAB unter der Führung von
Amon und Neugebauer bei der letzten Arbeiterkammerwahl das Vertrauen aufgekündigt
haben.
Ich habe übrigens einen Fehler dahingehend begangen, dass ich den Vorschlag
gemacht habe, das Dr. Karl Kummer Institut als mir doch recht renommiert scheinende
Forschungseinrichtung mit der Klärung der Frage zu betrauen, ob im Sinne
der bewährten und positiven österreichischen Sozialpartnerschaft die
Konstruktion des Aufsichtsrates der Wahrnehmung der überbetrieblichen ArbeitnehmerInneninteressensvertretung
genügt. Immerhin war Dr. Karl Kummer leitender Sekretär der Arbeiterkammer
Wien, Gründer und Leiter des Instituts für Sozialpolitik und Sozialreform
sowie 1945 Sekretär des neu gegründeten ÖAAB und war wegen seiner
gewerkschaftlichen Tätigkeit 1938 in politische Haft geraten. Das Dr. Karl
Kummer Institut für Sozialreform, Sozial- und Wirtschaftspolitik versteht
sich als "soziales Gewissen der Volkspartei" aber wenn man sich die
Leitungsgremien ansieht, dann kann man nur zur Feststellung kommen: Das soziale
Gewissen der Volkspartei befindet sich im Tiefschlaf.
Obmann des Karl Kummer Insituts ist Dr. Josef Taus, einer seiner Stellvertreter
ist Mag. Walter Tancsits, als weitere Mitglieder des Vorstandes lese ich zum
Beispiel Dr. Werner Fasslabend oder im Kuratorium den Gouverneur der Österreichischen
Nationalbank Dr. Klaus Liebscher, Dr. Christof Leitl, Fritz Neugebauer, Dipl.-Kfm.
Dr. Claus Raidl, und mir scheint, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
im Kummer-Institut dort eher Spenden für die Wahlen sammeln als sich mit
ihren Interessen bemerkbar zu machen.
Offenbar muss innerhalb der Koalition einmal die Entscheidung getroffen worden sein, dass die Sozialpolitik und die Forschung den Freiheitlichen überlassen wird. Das musste die Bildungs- und Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer schließlich zur Kenntnis nehmen und ihr "Zukunftsministerium" kann die Forschung praktisch aus seinen Zuständigkeiten streichen.
Das bedeutet einen großen Nachteil für die österreichische Forschungspolitik, denn die Verbindung zur echten Wissenschaft im Sinne der universitären Forschung ist essentiell für die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft und die von der Regierung gewählte Konstruktion bringt mit sich, dass sich die universitäre Forschung entweder völlig den unmittelbar verwertbaren wirtschaftlichen Interessen unterwirft oder aus dem Netzwerk draußen bleibt. Beides wäre falsch!
Während aber die Bildungsministerin ihre nicht mehr bestehende Kompetenz
zur Kenntnis nehmen musste, hat dies der Wirtschaftsminister nicht getan. Zyniker
könnten jetzt behaupten, dass die ArbeitnehmerInneninteressen ja über
das Wirtschaftsministerium und den Herrn Dr. Martin Bartenstein als Arbeitsminister
vertreten sind, aber das wäre dann doch des Spottes zu viel.
Jedenfalls musste die FPÖ zur Kenntnis nehmen, dass die ÖVP bei der
Forschung nach wie vor mitmischen will und zwar jetzt in der Person des Wirtschaftsministers
Dr. Martin Bartenstein.
Dafür können sich andere jetzt freuen. Sie wissen ja, dass der frühere Wissenschaftssprecher der FPÖ im Parlament, Dr. Martin Graf, inzwischen Geschäftsführer einer Gesellschaft in Seibersdorf ist. Diese Gesellschaft stellt jede Menge Leute ein, vorzugsweise solche, deren wissenschaftliche Fähigkeit durch eine Verunstaltung ihres Gesichtes nachgewiesen wird.
Vieles spricht dafür, daß sich Dr. Graf in Seibersdorf derart in die Materie eingearbeitet hat, daß er auch für die Geschäftsführung der neuen ForschungsförderungsGmbH. in Frage kommt und in Seibersdorf Platz für einen anderen FPÖ-ler frei wird.
Es gab einmal ein freiheitliches Wahlversprechen vom Zurückdrängen des Parteieneinflusses. Dieses Versprechen wurde abgelöst durch das Motto: Wenn wir schon unsere Wahlversprechen brechen, dann gleich ordentlich.
Die RegierungsvertreterInnen und vor allem Vizekanzler Gorbach sind im Wissenschaftsausschuss ganz offen auch in ihrer Argumentation von zwei bisherigen Grundsätzen der Forschungspolitik abgegangen, die gelautet haben:
Die Förderung erfolgt "Bottom-up" und nicht "Top-Down"
und die Scientific-Community entscheidet selbst über die konkreten Vergaben
im Rahmen budgetärer Vorgaben.
Jetzt wird entlang einer von oben vorgegebenen Strategie gefördert und
die Politik oder konkreter die BeamtInnen und der Minister können direkt
in die Vergabe eingreifen.
Das Gesetz spricht im § 8 von den "Zielen und Prinzipien" einer
"gesamtösterreichischen Forschungs- und Technologiepolitik",
insbesondere den Forschungsstrategien des Bundes.
Ministerin Gehrer meinte im Ausschuss auf Nachfrage, dass diese Strategien vom
Rat für Forschung und Technologieentwicklung formuliert werden.
Das ist definitiv unrichtig, denn die Ratsversammlung hat die ganz klare gesetzliche
Anweisung, Vorschläge für eine langfristige österreichische Strategie
für den Bereich Forschung und Technologieentwicklung und für die nationalen
Forschungs- und Technologieprogramme auszuarbeiten. Vorschläge sind noch
keine gültige Strategie, das muss die Bildungsministerin ja von den Vorschlägen
ihrer "Zukunftskommission" her am besten wissen.
Wer aber diese Vorschläge des Rates dann definitiv in Kraft setzt und sie
als Ziele und Prinzipien der österreichischen Forschungs- und Technologiepolitik
mit jener notwendigen Wirksamkeit definiert, das weiß niemand!!
Unseren Vorschlag, dafür in einem kooperativen Verfahren ähnlich wie
bei der Europäischen Union Parlament und Regierung gemeinsam zuständig
zu machen, wurde schroff abgelehnt.
Damit kann der Herr Bundeskanzler bei einem Forschungsdialog seine Ziele formulieren, der Herr Vizekanzler bei einer Pressekonferenz die seinigen und der Herr Wirtschaftsminister wiederum eigene und wenn es dem Herrn Finanzminister Grasser einfällt, einen seiner gelegentlichen und Aufsehen erregenden Kommentare zu Wissenschaft und Forschung abzugeben, dann ist das womöglich der neue Grundsatz, an dem sich der Wissenschaftsfond und die Fördergesellschaft zu halten haben. Mit einem Rechtsstaat hat das absolut nichts mehr zu tun!
Die Regierung weiß zwar nicht, wie diese österreichische Forschungsstrategie aussehen wird und wer sie formuliert, sie weiß immerhin, wie man ihr zum Durchbruch verhelfen kann und zu diesem Zweck sieht das Gesetz eine Fülle von direkten Einflussmöglichkeiten vor wie sie in der Forschungsförderung einzigartig sind, eine "Kandare der Sonderklasse" sozusagen.
Das beginnt bei der Festsetzung von Mitgliedern des Aufsichtsrates und setzt sich fort über eine Richtlinienkompetenz, die bis ins Detail festschreibt was gefördert werden kann und was nicht.
Besonders krass ist dieser Einfluss beim "Aufsichtsrat des Wissenschaftsfonds", bei dem eines der sieben Mitglieder das Wissenschaftsministerium entsendet während der Verkehrsminister zwei nominiert. Das Verkehrsministerium ist übrigens auch Aufsichtsbehörde für den Wissenschaftsfonds, nicht mehr das Wissenschaftsministerium!
Das Verkehrsministerium hat auch ein direktes Durchgriffsrecht auf die Geschäftsführung der Forschungsförderungsgesellschaft, bei "besonderer Dringlichkeit" was immer das ist können die Geschäftsführer sogar ohne Zustimmung des Aufsichtsrates abberufen werden!
Alle Förderprogramme müssen vom Verkehrsministerium und vom Wirtschaftsministerium
genehmigt werden und beide Minister "haben hinsichtlich der europäischen
Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung das Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur herzustellen"
eine mehr als dubiose Formulierung ohne wirklichen Einfluss des Wissenschaftsministeriums!
Nicht genug damit, auch die Geschäftsordnung der neuen Fördergesellschaft
bedarf der Zustimmung der beiden Ministerien, eine Materie, die in der Regel
von der Geschäftsführung ausgearbeitet und vom Aufsichtsrat beschlossen
wird. Nachdem beide Ministerien VertreterInnen in den Aufsichtsrat entsenden
ist es umso verwunderlicher, dass sie sich trotzdem diese Genehmigungen zusätzlich
direkt für das Ministerium vorbehalten!
Es handelt sich hiebei um den Beauftragten / die Beauftragte des Finanzministers, der/die nicht nur in alle Bücher und Unterlagen Einsicht nehmen kann sondern jedem Fördervertrag und jeder Einzelförderung seine/ihre Zustimmung geben muss, es sei denn die Gesellschaft würde auf die Mithaftung des Bundes verzichten.
- die unmittelbare Einflussnahme der Regierung auf jede einzelne Forschungsförderung
einführen
- die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung einschränken
- die Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft auf eine Hälfte, nämlich
die Arbeitgeber reduzieren und die ArbeiterInnen und Angestellten aus der Interessensvertretung
im Bereich der Forschung herausnehmen.
DDr. Erwin Niederwieser, im Juni 2004
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