Österreichische Forschungsgesellschaft – 2 Millionen ArbeiterInnen und Angestellte bleiben ausgeschlossen!

Der größte Unfug der letzten 40 Jahre ...

Das ist zwar nicht ganz korrekt – denn der Verkehrsministers sprach im Wissenschaftsausschuss von der "größten Reform seit 40 Jahren", aber wenn man die dortige Diskussion und die bisherigen öffentlichen Stellungnahmen Revue passieren lässt, dann ist dieser Schluss zulässig.

Seit der Regierung Klima-Schüssel herrscht politischer Konsens über einige Eckpunkte der Forschungspolitik

Die Regierung ist angetreten, um die österreichische Forschungsförderung neu zu positionieren und im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe und innovativsten Firmen fit zu machen. Das war eine sinnvolle Absicht, denn seit der Regierung Klima-Schüssel herrscht im Grunde politischer Konsens über einige Eckpunkte der Forschungspolitik:
Das betrifft die Forschungsquote mit einem Zwischenziel von 2,5% des Bruttoinlandsproduktes, eine Erhöhung des Unternehmensanteiles an der Forschung, die Zusammenfassung einiger zersplitterter Förderinstrumente, die weitgehende Einschränkung der Ressortforschung bzw. deren Abwicklung über die großen Forschungsfonds, eine Koordination der öffentlichen Forschungsleistungen des Bundes, der Länder und allenfalls der großen Städte und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie die Konzentration der Zuständigkeit in einem Forschungsministerium.

Die derzeitige Bundesregierung hat noch einige weitere Ziele erkennen lassen, die sich aus einer geradezu rachsüchtigen Einstellung gegenüber jeglicher Art kritischer Menschen ableiten lassen:

Das wichtigste für die FPÖ und Teile der ÖVP war es, bei dieser Forschungsreform jeglichen Einfluss der überbetrieblichen Arbeitnehmerorganisationen, sprich der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes, auszuschalten.
Dies nicht deshalb, weil die bisherigen Vertreter dort schlecht gearbeitet hätten sondern weil AK und ÖGB praktisch die einzig noch verbliebenen großen und selbständigen Interessensorganisationen sind, die den Kurs der Regierung auch immer wieder kritisieren. Das ist nicht verwunderlich, denn seit FPÖ und ÖVP angetreten sind dieses Land zu verändern haben sie darunter verstanden, die Sozialpartnerschaft als solche zurück zu drängen, den Einfluss der Gewerkschaften zu schwächen und sich mit der Arbeitgeberseite und der Landwirtschaft direkt zu arrangieren.
Dafür gibt es in der Geschichte viele Vorbilder und sie reichen von Ronald Reagan und Margret Thatcher, die das in einer Demokratie praktiziert haben, bis zum Ständestaat des Engelbert Dollfuss und der Volks- und Betriebsgemeinschaft des Adolf Hitler. Das ist kein direkter Vorwurf, wir leben in Österreich in einer funktionierenden Demokratie, sondern es handelt sich hier schlicht um den Befund, dass der Unterschied zwischen dem politischen linken und rechten Lager sehr wesentlich auch darin besteht, dass die Linken sich für die Interessen der Schwächeren in der Gesellschaft einsetzen, während bei den Rechten die Reichen meist immer reicher werden.

Die Zurückdrängung des ArbeitnehmerInneneinflusses war daher ein Ziel dieser Reform und die Art und Weise wie dies geschehen ist, ist in zweierlei Hinsicht skandalös:

Zum Ersten dadurch, dass in der österreichischen Forschungsgesellschaft ein Aufsichtsrat konstruiert wird, der dezidiert Vertreter der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung per Gesetz enthält, während die gesetzlichen und freiwilligen Interessensvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgeschlossen werden. Dass für die entscheidenden Positionen in dieser neuen Forschungsförderungsgesellschaft nur wirtschaftliche Kenntnisse vorausgesetzt werden und nicht auch wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen, ist ebenfalls ein großes Manko, denn es gibt zweifellos WissenschafterInnen mit unternehmerischen Erfahrungen und UnternehmerInnen mit wissenschaftlichen Erfahrungen, und es geht hier nicht um Hunderte sondern es geht um eine Hand voll qualifizierter Personen für diesen neuen Aufsichtsrat der österreichischen Forschungsgesellschaft.

Das Zweite ist weniger ein Affront gegen die bewährte österreichische Wirtschaft und Sozialpartnerschaft, sondern ein Spiegelbild der Demütigung der ArbeitnehmerInneninteressen innerhalb der ÖVP. Nicht nur, dass sich die ÖAAB-ler Amon, Brinek und Tancsits – um nur einige zu nennen – innerhalb der ÖVP nicht durchsetzen konnten, sondern sie wurden auch noch in den argumentativen Kampf geschickt, um zu begründen, dass mit dem Betriebsrat im Aufsichtsrat auch gleichzeitig die überbetrieblichen ArbeitnehmerInneninteressen berücksichtigt seien und dass es richtig sei, wenn die Rechte des Betriebsrates im Aufsichtsrat stark eingeschränkt werden.
Das habe ich einerseits bedauert und andererseits hat es mich mit Freude erfüllt, denn es war eine starke neuerliche Begründung dafür, weshalb die ArbeiterInnen und Angestellten in Österreich dem ÖAAB unter der Führung von Amon und Neugebauer bei der letzten Arbeiterkammerwahl das Vertrauen aufgekündigt haben.

Ich habe übrigens einen Fehler dahingehend begangen, dass ich den Vorschlag gemacht habe, das Dr. Karl Kummer Institut als mir doch recht renommiert scheinende Forschungseinrichtung mit der Klärung der Frage zu betrauen, ob im Sinne der bewährten und positiven österreichischen Sozialpartnerschaft die Konstruktion des Aufsichtsrates der Wahrnehmung der überbetrieblichen ArbeitnehmerInneninteressensvertretung genügt. Immerhin war Dr. Karl Kummer leitender Sekretär der Arbeiterkammer Wien, Gründer und Leiter des Instituts für Sozialpolitik und Sozialreform sowie 1945 Sekretär des neu gegründeten ÖAAB und war wegen seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit 1938 in politische Haft geraten. Das Dr. Karl Kummer Institut für Sozialreform, Sozial- und Wirtschaftspolitik versteht sich als "soziales Gewissen der Volkspartei" aber wenn man sich die Leitungsgremien ansieht, dann kann man nur zur Feststellung kommen: Das soziale Gewissen der Volkspartei befindet sich im Tiefschlaf.
Obmann des Karl Kummer Insituts ist Dr. Josef Taus, einer seiner Stellvertreter ist Mag. Walter Tancsits, als weitere Mitglieder des Vorstandes lese ich zum Beispiel Dr. Werner Fasslabend oder im Kuratorium den Gouverneur der Österreichischen Nationalbank Dr. Klaus Liebscher, Dr. Christof Leitl, Fritz Neugebauer, Dipl.-Kfm. Dr. Claus Raidl, und mir scheint, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kummer-Institut dort eher Spenden für die Wahlen sammeln als sich mit ihren Interessen bemerkbar zu machen.

Kommen wir nun zum zweiten Punkt der diese Forschungsreform in ihrer Wirkung ins Gegenteil von dem verkehrt was Absicht war - die politische Zuständigkeit und Verantwortung.

Offenbar muss innerhalb der Koalition einmal die Entscheidung getroffen worden sein, dass die Sozialpolitik und die Forschung den Freiheitlichen überlassen wird. Das musste die Bildungs- und Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer schließlich zur Kenntnis nehmen und ihr "Zukunftsministerium" kann die Forschung praktisch aus seinen Zuständigkeiten streichen.

Das bedeutet einen großen Nachteil für die österreichische Forschungspolitik, denn die Verbindung zur echten Wissenschaft im Sinne der universitären Forschung ist essentiell für die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft und die von der Regierung gewählte Konstruktion bringt mit sich, dass sich die universitäre Forschung entweder völlig den unmittelbar verwertbaren wirtschaftlichen Interessen unterwirft oder aus dem Netzwerk draußen bleibt. Beides wäre falsch!

Während aber die Bildungsministerin ihre nicht mehr bestehende Kompetenz zur Kenntnis nehmen musste, hat dies der Wirtschaftsminister nicht getan. Zyniker könnten jetzt behaupten, dass die ArbeitnehmerInneninteressen ja über das Wirtschaftsministerium und den Herrn Dr. Martin Bartenstein als Arbeitsminister vertreten sind, aber das wäre dann doch des Spottes zu viel.
Jedenfalls musste die FPÖ zur Kenntnis nehmen, dass die ÖVP bei der Forschung nach wie vor mitmischen will und zwar jetzt in der Person des Wirtschaftsministers Dr. Martin Bartenstein.

All jene Konflikte die schon bisher am Beispiel der AWS im Verhältnis zwischen den beiden Ministerien aufgetreten sind werden daher auch künftig zu Tage treten, nur diesmal werden die mittelfristigen Folgen noch viel verheerender sein.

Dafür können sich andere jetzt freuen. Sie wissen ja, dass der frühere Wissenschaftssprecher der FPÖ im Parlament, Dr. Martin Graf, inzwischen Geschäftsführer einer Gesellschaft in Seibersdorf ist. Diese Gesellschaft stellt jede Menge Leute ein, vorzugsweise solche, deren wissenschaftliche Fähigkeit durch eine Verunstaltung ihres Gesichtes nachgewiesen wird.

Vieles spricht dafür, daß sich Dr. Graf in Seibersdorf derart in die Materie eingearbeitet hat, daß er auch für die Geschäftsführung der neuen ForschungsförderungsGmbH. in Frage kommt und in Seibersdorf Platz für einen anderen FPÖ-ler frei wird.

Es gab einmal ein freiheitliches Wahlversprechen vom Zurückdrängen des Parteieneinflusses. Dieses Versprechen wurde abgelöst durch das Motto: Wenn wir schon unsere Wahlversprechen brechen, dann gleich ordentlich.

Damit kommen wir zum dritten Punkt der Fehlkonstruktion, der direkten politischen Ein-flussnahme auf die Entscheidungen in der Forschungsförderung.

Die RegierungsvertreterInnen und vor allem Vizekanzler Gorbach sind im Wissenschaftsausschuss ganz offen auch in ihrer Argumentation von zwei bisherigen Grundsätzen der Forschungspolitik abgegangen, die gelautet haben:

Die Förderung erfolgt "Bottom-up" und nicht "Top-Down" und die Scientific-Community entscheidet selbst über die konkreten Vergaben im Rahmen budgetärer Vorgaben.
Jetzt wird entlang einer von oben vorgegebenen Strategie gefördert und die Politik oder konkreter die BeamtInnen und der Minister können direkt in die Vergabe eingreifen.

Das Gesetz spricht im § 8 von den "Zielen und Prinzipien" einer "gesamtösterreichischen Forschungs- und Technologiepolitik", insbesondere den Forschungsstrategien des Bundes.
Ministerin Gehrer meinte im Ausschuss auf Nachfrage, dass diese Strategien vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung formuliert werden.
Das ist definitiv unrichtig, denn die Ratsversammlung hat die ganz klare gesetzliche Anweisung, Vorschläge für eine langfristige österreichische Strategie für den Bereich Forschung und Technologieentwicklung und für die nationalen Forschungs- und Technologieprogramme auszuarbeiten. Vorschläge sind noch keine gültige Strategie, das muss die Bildungsministerin ja von den Vorschlägen ihrer "Zukunftskommission" her am besten wissen.
Wer aber diese Vorschläge des Rates dann definitiv in Kraft setzt und sie als Ziele und Prinzipien der österreichischen Forschungs- und Technologiepolitik mit jener notwendigen Wirksamkeit definiert, das weiß niemand!!
Unseren Vorschlag, dafür in einem kooperativen Verfahren ähnlich wie bei der Europäischen Union Parlament und Regierung gemeinsam zuständig zu machen, wurde schroff abgelehnt.

Die Folge ist, dass die Regierung jetzt eine Top-down-Strategie in der Forschungspolitik betreibt ohne dass – wie etwa bei den EU Rahmenprogrammen – die grundsätzlichen Ziele irgendwo verbindlich formuliert werden.

Damit kann der Herr Bundeskanzler bei einem Forschungsdialog seine Ziele formulieren, der Herr Vizekanzler bei einer Pressekonferenz die seinigen und der Herr Wirtschaftsminister wiederum eigene und wenn es dem Herrn Finanzminister Grasser einfällt, einen seiner gelegentlichen und Aufsehen erregenden Kommentare zu Wissenschaft und Forschung abzugeben, dann ist das womöglich der neue Grundsatz, an dem sich der Wissenschaftsfond und die Fördergesellschaft zu halten haben. Mit einem Rechtsstaat hat das absolut nichts mehr zu tun!

Die Regierung weiß zwar nicht, wie diese österreichische Forschungsstrategie aussehen wird und wer sie formuliert, sie weiß immerhin, wie man ihr zum Durchbruch verhelfen kann und zu diesem Zweck sieht das Gesetz eine Fülle von direkten Einflussmöglichkeiten vor wie sie in der Forschungsförderung einzigartig sind, eine "Kandare der Sonderklasse" sozusagen.

Das beginnt bei der Festsetzung von Mitgliedern des Aufsichtsrates und setzt sich fort über eine Richtlinienkompetenz, die bis ins Detail festschreibt was gefördert werden kann und was nicht.

Besonders krass ist dieser Einfluss beim "Aufsichtsrat des Wissenschaftsfonds", bei dem eines der sieben Mitglieder das Wissenschaftsministerium entsendet während der Verkehrsminister zwei nominiert. Das Verkehrsministerium ist übrigens auch Aufsichtsbehörde für den Wissenschaftsfonds, nicht mehr das Wissenschaftsministerium!

Das Verkehrsministerium hat auch ein direktes Durchgriffsrecht auf die Geschäftsführung der Forschungsförderungsgesellschaft, bei "besonderer Dringlichkeit" – was immer das ist – können die Geschäftsführer sogar ohne Zustimmung des Aufsichtsrates abberufen werden!

Alle Förderprogramme müssen vom Verkehrsministerium und vom Wirtschaftsministerium genehmigt werden und beide Minister "haben hinsichtlich der europäischen Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur herzustellen" – eine mehr als dubiose Formulierung ohne wirklichen Einfluss des Wissenschaftsministeriums!
Nicht genug damit, auch die Geschäftsordnung der neuen Fördergesellschaft bedarf der Zustimmung der beiden Ministerien, eine Materie, die in der Regel von der Geschäftsführung ausgearbeitet und vom Aufsichtsrat beschlossen wird. Nachdem beide Ministerien VertreterInnen in den Aufsichtsrat entsenden ist es umso verwunderlicher, dass sie sich trotzdem diese Genehmigungen zusätzlich direkt für das Ministerium vorbehalten!

Wer geglaubt hat, es sei schon genug der Einflussnahme der sei auf § 12 Abs. 2 hingewiesen. Der lautet "Voraussetzung für die Übernahme der Verpflichtung des Bundes ist die Zustimmung des Beauftragten".

Es handelt sich hiebei um den Beauftragten / die Beauftragte des Finanzministers, der/die nicht nur in alle Bücher und Unterlagen Einsicht nehmen kann sondern jedem Fördervertrag und jeder Einzelförderung seine/ihre Zustimmung geben muss, es sei denn die Gesellschaft würde auf die Mithaftung des Bundes verzichten.

Zusammengefasst muss man feststellen, dass die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ mit diesen Novellen zu den Forschungsgesetzen

- die unmittelbare Einflussnahme der Regierung auf jede einzelne Forschungsförderung einführen
- die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung einschränken
- die Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft auf eine Hälfte, nämlich die Arbeitgeber reduzieren und die ArbeiterInnen und Angestellten aus der Interessensvertretung im Bereich der Forschung herausnehmen.

DDr. Erwin Niederwieser, im Juni 2004

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