Bildungsplattform "Recht auf Bildung"

Die überparteiliche Bildungsplattform tritt für die Abschaffung der Studiengebühren, für soziale Chancengleichheit, gegen Kürzungen im gesamten Bildungsbereich, ein leistungsorientiertes Dienstrecht an den Universitäten, eine Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahlen und für neueFormen der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Schularten ein.
http://www.vsstoe-salzburg.at/volksbegehren/start.htm


Bildungsvolksbegehren findet vom 6. bis 13. November 2001 statt

Das von der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) initiierte und von Grünen, SPÖ und Gewerkschafts-Gruppierungen unterstützte Bildungsvolksbegehren wird vom 6. bis 13. November stattfinden.


Die offizielle Bezeichnung lautet "Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehren".
Dem Einleitungsantrag zum Volksbegehren waren rund 49.000 gültige Unterstützungserklärungen beigegeben, erforderlich gewesen wären 7.795.

Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens zustande kommt, die im Parlament behandelt wird, sind 100.000 gültige Eintragungen erforderlich, wobei die Zahl der vorgelegten Unterstützungserklärungen auf diese Eintragungen angerechnet wird. Eintragungsberechtigt sind alle Staatsbürger, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und am Stichtag 2. Oktober in die Wählerevidenz eingetragen sind.

Das Volksbegehren wendet sich "gegen Studiengebühren und alle Maßnahmen, die den gebührenfreien Zugang zu Bildung und Ausbildung in Schule, Lehrlingsausbildung, Akademien, Fachhochschulen und
Universitäten gefährden". Außerdem tritt es "für soziale Chancengleichheit und einen uneingeschränkten Zugang zu Bildung für alle Bildungsschichten sowie ein an den sozialen Erfordernissen orientiertes Studienbeihilfensystem" ein.


Weitere Punkte wenden sich "gegen Kürzungen im gesamten Bildungsbereich und für die ausreichende staatliche Finanzierung von Bildungseinrichtungen, die ein vielfältiges Bildungsangebot gewährleistet", die rechtliche Gleichstellung von ausländischen Studenten und "ein leistungsorientiertes Dienstrecht an den Universitäten, das bei Erfüllung festgelegter Qualitätskriterien in Lehre und Forschung eine durchgehende Laufbahn als Universitätslehrende gewährleistet".


Außerdem spricht sich das Volksbegehren für "neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Schularten" aus. Da in Hauptschulen und AHS die gleichen Lehrziele verfolgt und die gleichen Lehrplananforderungen gestellt werden, sollte die Konkurrenz der beiden Schulformen zu einem Miteinander umgestaltet werden. Weiters wollen die Organisatoren des Volksbegehrens das Recht auf schulische Berufsbildung auch nach Beendigung der Schulpflicht verankert wissen. Zur Verhinderung von Jugendarbeitslosigkeit soll etwa mit der "Vollzeitberufsschule" eine neue Schulart geschaffen werden, die auch jenen offen steht, die keine Lehrstelle finden. Ebenfalls im Forderungskatalog enthalten ist die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 (derzeit 30), die freie Schulwahl in Verbindung mit der Abschaffung von Schulsprengeln und der gezielte Ausbau der Förderung einer lebenslangen Weiterbildung.

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