Bildungsvolksbegehren findet vom 6. bis 13. November 2001 statt
Das von der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) initiierte und von Grünen, SPÖ und Gewerkschafts-Gruppierungen unterstützte Bildungsvolksbegehren wird vom 6. bis 13. November stattfinden.
Die offizielle Bezeichnung lautet "Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehren".
Dem Einleitungsantrag zum Volksbegehren waren rund 49.000 gültige Unterstützungserklärungen
beigegeben, erforderlich gewesen wären 7.795.
Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens zustande kommt, die
im Parlament behandelt wird, sind 100.000 gültige Eintragungen erforderlich,
wobei die Zahl der vorgelegten Unterstützungserklärungen auf diese
Eintragungen angerechnet wird. Eintragungsberechtigt sind alle Staatsbürger,
die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und am Stichtag 2. Oktober
in die Wählerevidenz eingetragen sind.
Das Volksbegehren wendet sich "gegen Studiengebühren und alle Maßnahmen,
die den gebührenfreien Zugang zu Bildung und Ausbildung in Schule, Lehrlingsausbildung,
Akademien, Fachhochschulen und
Universitäten gefährden". Außerdem tritt es "für
soziale Chancengleichheit und einen uneingeschränkten Zugang zu Bildung
für alle Bildungsschichten sowie ein an den sozialen Erfordernissen orientiertes
Studienbeihilfensystem" ein.
Weitere Punkte wenden sich "gegen Kürzungen im gesamten Bildungsbereich
und für die ausreichende staatliche Finanzierung von Bildungseinrichtungen,
die ein vielfältiges Bildungsangebot gewährleistet", die rechtliche
Gleichstellung von ausländischen Studenten und "ein leistungsorientiertes
Dienstrecht an den Universitäten, das bei Erfüllung festgelegter Qualitätskriterien
in Lehre und Forschung eine durchgehende Laufbahn als Universitätslehrende
gewährleistet".
Außerdem spricht sich das Volksbegehren für "neue Formen der
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Schularten" aus. Da in Hauptschulen
und AHS die gleichen Lehrziele verfolgt und die gleichen Lehrplananforderungen
gestellt werden, sollte die Konkurrenz der beiden Schulformen zu einem Miteinander
umgestaltet werden. Weiters wollen die Organisatoren des Volksbegehrens das
Recht auf schulische Berufsbildung auch nach Beendigung der Schulpflicht verankert
wissen. Zur Verhinderung von Jugendarbeitslosigkeit soll etwa mit der "Vollzeitberufsschule"
eine neue Schulart geschaffen werden, die auch jenen offen steht, die keine
Lehrstelle finden. Ebenfalls im Forderungskatalog enthalten ist die Senkung
der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 (derzeit 30), die freie Schulwahl
in Verbindung mit der Abschaffung von Schulsprengeln und der gezielte Ausbau
der Förderung einer lebenslangen Weiterbildung.