Auf eine neuerliche eintägige parlamentarische Enquete zur Universitätsreform
haben sich die Wissenschaftssprecher der Parlamentsparteien geeinigt.
Sie fand am Donnerstag, 21.Feber 2002, von 918 Uhr statt.
Themen sind
a) Globalbudget, Leistungsvereinbarung und Profilentwicklung
b) Leitungsorgane, Satzung und Studienrecht
c) Mitbestimmung
d) Personal sowie neues Dienst- und Arbeitsrecht.
Die Fraktionen nominieren ExpertInnen im Verhältnis 5 SPÖ, je 4 ÖVP
und FPÖ, 2 Grüne.
Die Abgeordneten erwarten, daß die wesentlichen Ergebnisse der parlamentarischen
Enquete in die Regierungsvorlage Eingang finden, die im März dem Parlament
zur weiteren Beratung und Beschlußfassung zugewiesen wird.
Für die parlamentarischen Beratungen wird ein Unterausschuß des Wissenschaftsausschusses
eingesetzt, der gründlich und zügig das neue Universitätsgesetz
beraten soll.
Sollte es zu einer Beschlußfassung im National- und Bundesrat vor dem
Sommer 2002 kommen, dann ist mit einem Inkrafttreten des neuen Universitätsrechts
mit Wintersemester 2003/04 zu rechnen."
Eine Nachlese