Neue Klagen zum UG? – SPÖ zieht dies in Erwägung


(3. Februar 2004) – Möglicherweise wird die SPÖ zum Universitätsgesetz eine zweite Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Zuerst heißt es aber das schriftliche Erkenntnis des VfGH abzuwarten und zu analysieren, wo wir nach Ansicht des VfGH vernünftigerweise angefochten hätten, so SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser zur geplanten Vorgangsweise.

Fest steht, dass sich die Richter bei der mündlichen Verhandlung des UG Ungereimtheiten erlaubt haben, die man so nicht stehen lassen kann. Die Behauptung, dass der Gesetzgeber schon 1993 einen Uni-Rat haben wollte, weist Niederwieser – damaliger Verhandler – aufs Schärfste zurück. "Der Rat im Sinne des UOG 1993 war ein Beratungsgremium ohne jegliche Kompetenz. Durch das UG 2002 bestellt der Uni-Rat jetzt den Rektor, erstellt das Budget und ist oberste Kontrollinstanz, das war 1993 so nicht gedacht."

Chance auf Veränderung?

Viel Hoffnung, dass am Universitätsgesetz (UG) noch etwas geändert wird, hat Niederwieser nicht mehr. "Der Hauptkritikpunkt in der Verfassungsklage – der Uni-Rat – wurde mit einer falschen Begründung zurückgewiesen, die Leistungsvereinbarungen werden nach der Erkenntnis der Richter korrigiert und die Auslagerung des Studienrechts hat der VfGH zur Kenntnis genommen", so die Bilanz.

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