(1. Juli 2003) "Die Diskussion um den neuen Rektor der Innsbrucker Medizin-Universität zeigt, wie schlecht es um die von der Regierung angekündigte 'Universitäts-Autonomie' wirklich bestellt ist. Die Ministerin entscheidet, wer Rektor wird." Die SPÖ fordert die Rektorswahl durch alle Universitätsangehörige, erklärt Niederwieser.
"Die Regierung hat es höllisch eilig, die neue Struktur an den Universitäten zu verordnen, weil das Gesetz ja beim Verfassungsgerichtshof zur Prüfung liegt und man vollendete Tatsachen schaffen will. In der Sache selbst wird die Entscheidung des Ministeriums noch spannend: Der Gründungskonvent hat seine Aufgabe rechtzeitig erledigt und einen Vorschlag für die Rektorswahl vorgelegt. Ein Einervorschlag für eine Wahl ist zwar nicht unproblematisch, zwingende Bestimmungen für einen Dreiervorschlag finden sich für die erste Rektorswahl allerdings im Gesetz nicht."
Wenn also die Ministerin nach einer "mehr als fragwürdigen Gesetzesbestimmung", so Niederwieser, nun rasch die "Ersatzvornahme" über die Bühne bringen will, müsse sie vom Vorschlag des Gründungskonvents ausgehen und könne faktisch nur Professor Grunicke zum Rektor bestellen. "Denn Säumigkeit liegt beim Unirat und nicht beim Konvent vor."
"Nach diesen Vorgängen wissen wir jedenfalls einmal mehr, dass wir gute Gründe hatten, dieses Gesetz abzulehnen. Die SPÖ wollte eine Rektorswahl durch alle Universitätsangehörigen und das hielte ich nach wie vor für die demokratischere und vernünftiger Lösung."
Fünf Einer-Vorschläge hat Gehrer akzeptiert (2. Juli 2003) - "Fünf Einer-Vorschläge hat Ministerin Gehrer bisher bei der Rektorswahl an den 21 Universitäten akzeptiert, bei der Medizin-Universität Innsbruck soll diese Verwaltungspraxis nicht mehr gelten", zeigt sich der SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser über die Vorgansweise des Bildungsministeriums verwundert. Wenn alles wie in einem Rechtsstaat üblich ablaufe, könne man Professor Grunicke zur Wahl als Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck gratulieren", kommentiert Niederwieser die jüngsten Ankündigungen aus dem Bildungsministerium, man wolle die Entscheidung wieder an den Universitätsrat zurückschicken.
In einem Rechtsstaat wie Österreich sei eine Ersatzvornahme durch die Ministerin nach dem Gesetz nur dann möglich, wenn ein Gremium säumig war. Dies treffe für die Medizinische Universität Innsbruck nicht zu, denn der Gründungskonvent habe rechtzeitig einen Vorschlag erstattet. "Zwar einen nicht unproblematischen Einer-Vorschlag aber einen Vorschlag, den das Ministerium als Aufsichtsbehörde auch an anderen Universitäten akzeptiert und damit eine gängige Verwaltungspraxis geschaffen hat."
"Das Ministerium kann nicht mit zweierlei Maß messen und im Fall Innsbruck anders entscheiden als bei den fünf Universitäten, deren Gründungskonvente ebenfalls nur eine Person als Rektor vorgeschlagen haben." Es gebe sicher unterschiedliche Gründe, warum es an der Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien, Universität für angewandte Kunst, Musikuniversität Wien und der Kunstuniversität Linz für die Rektorswahl nur einen Einer-Vorschlag gab, das Ministerium habe jedenfalls in keinem der Fälle diese Vorgangsweise beanstandet, argumentiert Niederwieser. An der neu gegründeten Medizin-Universität Innsbruck sei der Universitätsrat säumig, an dessen Stelle könne die Ministerin, wenn sie wolle, die Bestellung von Professor Grunicke vornehmen. Gehrer könne aber auch dem Innsbrucker Universitätsrat noch ein wenig Zeit lassen, um dies selbst zu tun. Alles andere wäre rechtswidrig und "das will ich Ministerin Gehrer nicht unterstellen."
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