Hochschülerschaftsgesetz-Neu: Recht oder Macht?


Erwin Niederwieser wirft dem Bildungsministerium Rechtsbruch vor

(25. November 2004) - "Ein eindeutiger Rechtsbruch" ist für SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser die jüngste Initiative der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ zu einer Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes.

Auch wenn die Regierungsabgeordneten Elke Achleitner (FPÖ) und Gertrude Brinek (ÖVP), die den Initiativantrag eingebracht haben, argumentieren, dass ein Begutachtungsrecht nur für Gesetzesinitiativen der Regierung nicht aber für Anträge von Abgeordneten gilt, ist die Vorgangsweise mehr als bedenklich. Niederwieser verweist auf das bestehende und geltende Gesetz, das der Hochschülerschaft ein gesetzliches Begutachtungsrecht in allen die Studierenden betreffenden Angelegenheiten einräumt.

Bruch mit guter demokratischer Tradition

Dieses Begutachtungsrecht der gesetzlichen Interessensvertretungen ist ein wesentlicher Teil der österreichischen Sozialpartnerschaft. In drei Jahrzehnten SPÖ Regierung wäre es uns nie in den Sinn gekommen, beispielsweise die Struktur oder Aufgaben der Wirtschaftskammer zu verändern, ohne den Konsens mit der betreffenden Kammer zu suchen. Was die Regierenden hier versuchen ist ein Bruch mit einer guten demokratischen Tradition und eine klare Umgehung des gesetzlichen Begutachtungsrechtes der ÖH!

Antrag zurückziehen

Die Situation ist zu Ernst als dass Brinek und Achleitner mit dem Schmäh kommen und so tun, als hätten sie diesen Antrag selbst formuliert. Wenn bei der Ausarbeitung des Hochschülerschaftsgesetzes nachweislich Beamte des Bildungsministeriums beteiligt waren dann hätte das Ministerium auch einen Text in das Begutachtungsverfahren schicken müssen und nicht in Umgehung eines Gesetzes den Weg des Initiativantrages wählen dürfen. Diese Umgehung ist ein klarer Gesetzesbruch und ich erwarte mir, dass die beiden Regierungsabgeordneten ihren Antrag zurückziehen, verlangt Niederwieser.

Brinek & Achleitner sollen ihr gouvernantenhaftes Verhalten aufgeben

Es ist unerträglich, wenn Brinek und Achleitnern so tun, als wären sie die Fürsprecherinnen der Studierenden und wüssten über die Interessen der StudentInnen besser Bescheid als die ÖH. Die ÖH weiß sehr wohl, welches Gesetz sie will und hat das Recht, nicht wie zu bevormundende Kinder sondern wie erwachsene Menschen behandelt zu werden.

465/A ÖVP-FPÖ-Antrag Novelle Hochschülerschaftsgesetz [pdf]

Österreichische Hochschülerschaft

 

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