Hochschulpolitischer Meilenstein

Nicht nur ein sondern sogar zwei hochschulpolitische Meilensteine sind in den letzten Wochen fast unbemerkt von der Öffentlichkeit gesetzt worden.

Der Erste betrifft die gesetzliche Interessensvertretung in Form der Hochschülerschaft an den Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen, der Zweite ist ein Muster für die arbeits- und sozialrechtliche und steuerliche Behandlung von Lehrenden in der Erwachsenenbildung.

Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit sind diese beiden Gesetze deshalb über die Bühne gegangen, weil sie in mehreren Gesprächen auf parlamentarischer Ebene unter Einbeziehung der zuständigen Ministerien verhandelt und in kurzer Zeit beschlossen wurden.

Hochschülerschaft an Fachhochschulen

Dieses Thema ist so alt wie das FHStG selbst. Bei dessen Beschlussfassung im Jahr 1994(?) war die Regelung der gesetzlichen Interessensvertretung einem eigenen Bundesgesetz vorbehalten worden, das in der Folge nie beschlossen wurde. In der ersten Phase war dies objektiv begründet, man wollte eine gewisse Konsolidierung der Fachhochschul-Studiengänge in der Größe abwarten und dann auch die entsprechenden organisationsrechtlichen Voraussetzungen für die gesetzliche Interessensvertretung schaffen. Zwischen der Gruppe der FH-Studierenden und der Österreichischen Hochschülerschaft gab es außerdem unterschiedliche Meinungen darüber, wie diese ÖH an den FHs in die Hochschülerschaft einzubinden wäre. Die Vertretung der FH-Studierenden wollte sich eher nicht mit dem hochschulpolitischen und gesellschaftspolitischen Themen der Universitäten befassen und die Hochschülerschaft ihrerseits, die dem FHStG ja ablehnend gegenübergestanden war, betrachtete diesen Typus von Studentinnen und Studenten ebenfalls mit einer gewissen Skepsis.

Ab 2000 regierte dann eine Koalition aus ÖVP und FPÖ (in der Folge BZÖ), wobei die FPÖ die Kammern grundsätzlich ablehnt und daher einer Ausweitung des Systems der Hochschülerschaft auf die Fachhochschulen keine Zustimmung gegeben hat.

Die in einem Verein organisierten FH-Studierenden haben sich nach der letzten Nationalratswahl wiederum an die Parteien gewandt und um eine Lösung dieses Problems ersucht. Der SPÖ-Klub hat ein gesamtösterreichisches Treffen finanziert, bei welchem die Grundstruktur dieser Form der Mitbestimmung beraten und in der Folge von den Studierenden selbst als Gesetz formuliert wurde. Das besondere dabei war, dass es sich nicht um eine Novelle des ÖH-Gesetzes handelt, sondern diese gesetzliche Interessensvertretung über eine Novellierung des FHStG an den Fachhochschulen und in die ÖH implementiert wird. Das ist deshalb von Bedeutung, weil die Regelung über das ÖH-Gesetz auch andere Materien wiederum in die Diskussion gebracht hätte, nämlich das passive Wahlrecht für ausländische Studierende und die Direktwahl der Bundesvertretung. Beide Materien sind zwischen den Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP noch nicht beschlussreif, so dass es zweckmäßig war, die Änderungen im FHStG vorzunehmen.