Entschließungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser und GenossInnen
betreffend notwendige Reformschritte an den österreichischen Universitäten

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag betreffend "Bildungsoffensive jetzt"(eingebracht in der Sitzung vom 12.03.2001)

Die Wissenschafts- und Forschungspolitik der gegenwärtigen Bundesregierung hat bereits zu zahlreichen Protesten an den Universitäten und aus dem Kreis der Studierenden geführt. Die überfallsartige Einführung der Studiengebühren stellte offensichtlich den ersten Schritt zur Einschränkung bzw. Abschaffung des offenen Universitätszugangs in Österreich dar. Weitere Hürden sind im Zuge der von der Bundesregierung geplanten "Vollrechtsfähigkeit" der Universitäten zu erwarten. Dazu kommt die große Verunsicherung der UniversitätslehrerInnen durch die unausgegorenen Vorschläge betreffend ein neues Dienstrecht. Die bisher bekanntgegebenen Vorstellungen betreffend die Organisationsreform der Universitäten bedeuten das Ende der demokratischen Mitbestimmung aller Universitätsangehöriger.

Seit der am 15.12.2000 im Bildungsministerium erfolgten Präsentation der "Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Universitätsbereichs" verstärkt sich die Kritik an der chaotischen Wissenschaftspolitik dieser Bundesregierung durch die Universitätsangehörigen und die Studierenden in Österreich. Vorläufiger Höhepunkt des Widerstandes der betroffenen Universitätsangehörigen wird der 15.03.2001 sein, an dem in ganz Österreich Protestversammlungen abgehalten werden. Trotzdem ist das Bildungsministerium bis heute nicht bereit, den Schlagworten vom 15.12.2000 konkret ausformulierte Vorstellungen folgen zu lassen. Das hat zu einer massiven Verunsicherung sowohl hinsichtlich der dienstrechtlichen Fragen als auch des künftigen Organisationsrechts an den Universitäten geführt. Große Teile des Mittelbaus werden durch die angekündigten Dienstrechtsänderungen in ihrer beruflichen Existenz bedroht. Auch die Ausgliederung der Universitäten soll offensichtlich ohne breite Diskussion mit den davon betroffenen Gruppen durchgepeitscht werden. Noch dazu sollen diese Reformen ohne Evaluierung des UG 1993 erfolgen.

Es ist unbestreitbar, dass Probleme im universitären Bereich existieren, die einer dringenden Lösung bedürfen. Dazu zählen unter anderem die überdurchschnittlich langen Studienzeiten in Österreich, das Fehlen von ausreichenden Studienangeboten für Berufstätige, die fehlende Abstimmung des Lehrangebots, der oft fehlende Arbeitsmarktbezug bei den Studienplänen,
Evaluierungsverfahren ohne Konsequenzen, unzureichende Investitionsmittel, unzureichende Mittel für den Ausbau der Fachhochschulen usw. Über weitere Schritte der Universitäts-reform kann aber nur dann sinnvoll diskutiert werden, wenn ein konkreter Bezug zwischen den vorgeschlagenen Reformen und den dadurch zu lösenden Problemen hergestellt wird. Dies ist bei den bisher bekanntgewordenen Vorstellungen der Bildungsministerin nirgends der Fall. Welche Probleme durch welche Reformschritte gelöst werden sollen bleibt im Schlagwortkatalog des Bildungsministerium völlig im Dunkeln.

Dazu kommt die Tendenz, Fragen der Universitätsreform ausschließlich aus einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu sehen. Offensichtlich soll ein möglichst hoher "Output" an akademisch gebildeten Arbeitskräften für die Wirtschaft in möglichst kurzer Zeit und zu möglichst geringen Kosten produziert werden. Dieser Ansatz ist völlig unzureichend und geht an der gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung vorbei. Universitäten haben in Lehre und Forschung eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und können daher nicht wie gewinnorientierte Unternehmen organisiert und geführt werden.

Die organisationsrechtlichen Vorstellungen der Bildungsministerin einschließlich der Einführung von "Globalbudgets" lassen das definitive Ende des freien Hochschulzuganges in Österreich befürchten. Die Universitäten werden "Globalbudgets" nur dann akzeptieren, wenn die damit zu finanzierenden Studienplätze – wie bereits im Fachhochschulsektor – streng kontingentiert werden. Das würde das Ende der seit den siebziger Jahren in Österreich erfolgten Bildungsexpansion bedeuten. Die Bundesregierung strebt den Umbau des freien und demokratischen Universitätssystems Österreichs in Bildungseinrichtungen für gesellschaft-liche Eliten an, die durch Studiengebühren und Aufnahmeprüfungen dafür sorgen werden, dass der Anteil von Kindern aus Klein- und Mittelverdienerfamilien begrenzt bleibt.

Verschärft werden die Probleme im Universitätsbereich durch die außerordentlich restriktive Budgetpolitik, die sämtliche gesellschafts- und bildungspolitische Ziele dem Mythos "Null-Defizit" opfert. Laut Übersicht 20/2 der Beilagen zur Budgetrede des Finanzministers werden die Ausgaben für Forschung und Entwicklung von 2.937 Millionen Euro (2001) auf 2.451 Millionen Euro (2002) sinken. Die mehrfach angekündigten zusätzlichen 7 Milliarden ATS für Forschung und Entwicklung sind immer noch nicht in konkreten Einzelprojekten realisiert. Entgegen der Ankündigung der Bildungsministerin in den Verhandlungen über den Bundesvoranschlag 2000 wurden auch die damals um zwei Drittel gekürzten Investitionsmittel für die Universitäten bis heute nicht kompensiert.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Weiterentwicklung des universitären Bereichs in Österreich nach folgenden Grundsätzen vorzunehmen:

  • Der freie und offene Hochschulzugang ist auch weiterhin zu gewährleisten. Studiengebühren sind abzuschaffen, Ansätze einer Studienplatzkontingentierung sind zurückzunehmen.
  • Organisatorische Reformen der Universitäten dürfen zu keiner Einschränkung der Qualität der demokratischen Mitbestimmung aller Universitätsangehöriger führen.
  • Die Reformen müssen positive Auswirkungen auf die Qualität des Studienangebots (z.B. erhöhte Lehrkapazitäten für die Betreuung der Studierenden, Studierbarkeit in der gesetzlichen Studiendauer, verbesserte Vereinbarkeit von Studium und Beruf) haben.
  • In allen wissenschaftlichen und organisatorischen Führungsbereichen muss es zu einer Erhöhung der Frauenquoten kommen.
  • Aufgrund der gesamtstaatlichen Verantwortung und der überwiegenden Steuerfinanzierung der österreichischen Universitäten müssen sowohl auf parlamentarischer Ebene wie auf Regierungsebene entscheidende Steuerungsmöglichkeiten auch weiterhin gegeben sein.
  • Reformen im Bereich des Dienstrechts dürfen nicht zu einer Verunsicherung der Universitätsangehörigen und zu einer Vergeudung des Humankapitals der österreichischen Universitäten führen.
  • Ein reformiertes Dienstrecht soll zu einem international konkurrenzfähigen Laufbahnmodell für Neuaufnahmen führen (z.B. vermehrter Einsatz von Doktoratsstipendien und befristeten wissenschaftlichen MitarbeiterInnenstellen bis zum Erwerb des Doktorats; ab dem Doktorat ein Modell kontinuierlicher Qualifikation und Evaluation).
  • Evaluierung des UOG 1993 als Grundlage der Reformdebatte.
  • Einbindung aller Betroffenen im Rahmen einer breiten Diskussion statt Durchpeitschen von gravierenden Dienstrechts- und Organisationsreformen.
  • Kein Einfrieren des Pesonalaufwands und dadurch bedingte Stellenkürzungen an den Universitäten.
  • Erarbeitung eines Hochschulrahmenkonzeptes für den gesamten postsekundären Sektor im Hinblick auf Standorte, Finanzierung, Organisation und Studienangebote.
  • Rasche Festlegung und Absicherung der Forschungsmittel für die nächsten fünf Jahre, um eine längerfristige Projektplanung zu ermöglichen.
  • Sonderdotierung für Fachhochschul-Studiengänge im Sozial- und IKT-Bereich, damit die seit Jahren vorliegenden Anträge genehmigt und die Projekte noch heuer begonnen werden können.
  • Anerkennung des Fachhochschulabschlusses als Abschluss auf Hochschulniveau im öffentlichen Dienst.
  • Zusätzliche Investitionsmittel für die Universitäten in der Höhe der im Budget 2000 gestrichenen Summe.
  • Umwandlung der prekären Dienstverhältnisse im Bereich der Universitäten unter Berücksichtigung der ExistenzlektorInnen.
  • Umsetzung des e-Europe-Programmes in Schulen, Universitäten und im Bereich der Erwachsenenbildung.
  • Förderung des Bildungssparens (für Zwecke der Erwachsenenbildung) nach dem Modell des Bausparens.
  • Bereitstellung ausreichender budgetärer Mittel, um die Forschungsquote am BIP auf 2,5% zu erhöhen.