Entschließungsantrag
der Abgeordneten DDr. Niederwieser und GenossInnen
betreffend notwendige Reformschritte an den österreichischen Universitäten
eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag betreffend
"Bildungsoffensive jetzt"(eingebracht in der Sitzung vom 12.03.2001)
Die Wissenschafts- und Forschungspolitik der gegenwärtigen Bundesregierung
hat bereits zu zahlreichen Protesten an den Universitäten und aus
dem Kreis der Studierenden geführt. Die überfallsartige Einführung
der Studiengebühren stellte offensichtlich den ersten Schritt zur
Einschränkung bzw. Abschaffung des offenen Universitätszugangs
in Österreich dar. Weitere Hürden sind im Zuge der von der Bundesregierung
geplanten "Vollrechtsfähigkeit" der Universitäten
zu erwarten. Dazu kommt die große Verunsicherung der UniversitätslehrerInnen
durch die unausgegorenen Vorschläge betreffend ein neues Dienstrecht.
Die bisher bekanntgegebenen Vorstellungen betreffend die Organisationsreform
der Universitäten bedeuten das Ende der demokratischen Mitbestimmung
aller Universitätsangehöriger.
Seit der am 15.12.2000 im Bildungsministerium erfolgten Präsentation
der "Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Universitätsbereichs"
verstärkt sich die Kritik an der chaotischen Wissenschaftspolitik
dieser Bundesregierung durch die Universitätsangehörigen und
die Studierenden in Österreich. Vorläufiger Höhepunkt des
Widerstandes der betroffenen Universitätsangehörigen wird der
15.03.2001 sein, an dem in ganz Österreich Protestversammlungen abgehalten
werden. Trotzdem ist das Bildungsministerium bis heute nicht bereit, den
Schlagworten vom 15.12.2000 konkret ausformulierte Vorstellungen folgen
zu lassen. Das hat zu einer massiven Verunsicherung sowohl hinsichtlich
der dienstrechtlichen Fragen als auch des künftigen Organisationsrechts
an den Universitäten geführt. Große Teile des Mittelbaus
werden durch die angekündigten Dienstrechtsänderungen in ihrer
beruflichen Existenz bedroht. Auch die Ausgliederung der Universitäten
soll offensichtlich ohne breite Diskussion mit den davon betroffenen Gruppen
durchgepeitscht werden. Noch dazu sollen diese Reformen ohne Evaluierung
des UG 1993 erfolgen.
Es ist unbestreitbar, dass Probleme im universitären Bereich existieren,
die einer dringenden Lösung bedürfen. Dazu zählen unter
anderem die überdurchschnittlich langen Studienzeiten in Österreich,
das Fehlen von ausreichenden Studienangeboten für Berufstätige,
die fehlende Abstimmung des Lehrangebots, der oft fehlende Arbeitsmarktbezug
bei den Studienplänen,
Evaluierungsverfahren ohne Konsequenzen, unzureichende Investitionsmittel,
unzureichende Mittel für den Ausbau der Fachhochschulen usw. Über
weitere Schritte der Universitäts-reform kann aber nur dann sinnvoll
diskutiert werden, wenn ein konkreter Bezug zwischen den vorgeschlagenen
Reformen und den dadurch zu lösenden Problemen hergestellt wird.
Dies ist bei den bisher bekanntgewordenen Vorstellungen der Bildungsministerin
nirgends der Fall. Welche Probleme durch welche Reformschritte gelöst
werden sollen bleibt im Schlagwortkatalog des Bildungsministerium völlig
im Dunkeln.
Dazu kommt die Tendenz, Fragen der Universitätsreform ausschließlich
aus einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu sehen. Offensichtlich
soll ein möglichst hoher "Output" an akademisch gebildeten
Arbeitskräften für die Wirtschaft in möglichst kurzer Zeit
und zu möglichst geringen Kosten produziert werden. Dieser Ansatz
ist völlig unzureichend und geht an der gesellschaftlichen Bedeutung
von Bildung vorbei. Universitäten haben in Lehre und Forschung eine
gesamtgesellschaftliche Verantwortung und können daher nicht wie
gewinnorientierte Unternehmen organisiert und geführt werden.
Die organisationsrechtlichen Vorstellungen der Bildungsministerin einschließlich
der Einführung von "Globalbudgets" lassen das definitive
Ende des freien Hochschulzuganges in Österreich befürchten.
Die Universitäten werden "Globalbudgets" nur dann akzeptieren,
wenn die damit zu finanzierenden Studienplätze wie bereits
im Fachhochschulsektor streng kontingentiert werden. Das würde
das Ende der seit den siebziger Jahren in Österreich erfolgten Bildungsexpansion
bedeuten. Die Bundesregierung strebt den Umbau des freien und demokratischen
Universitätssystems Österreichs in Bildungseinrichtungen für
gesellschaft-liche Eliten an, die durch Studiengebühren und Aufnahmeprüfungen
dafür sorgen werden, dass der Anteil von Kindern aus Klein- und Mittelverdienerfamilien
begrenzt bleibt.
Verschärft werden die Probleme im Universitätsbereich durch
die außerordentlich restriktive Budgetpolitik, die sämtliche
gesellschafts- und bildungspolitische Ziele dem Mythos "Null-Defizit"
opfert. Laut Übersicht 20/2 der Beilagen zur Budgetrede des Finanzministers
werden die Ausgaben für Forschung und Entwicklung von 2.937 Millionen
Euro (2001) auf 2.451 Millionen Euro (2002) sinken. Die mehrfach angekündigten
zusätzlichen 7 Milliarden ATS für Forschung und Entwicklung
sind immer noch nicht in konkreten Einzelprojekten realisiert. Entgegen
der Ankündigung der Bildungsministerin in den Verhandlungen über
den Bundesvoranschlag 2000 wurden auch die damals um zwei Drittel gekürzten
Investitionsmittel für die Universitäten bis heute nicht kompensiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Weiterentwicklung des universitären
Bereichs in Österreich nach folgenden Grundsätzen vorzunehmen:
- Der freie und offene Hochschulzugang ist auch weiterhin zu gewährleisten.
Studiengebühren sind abzuschaffen, Ansätze einer Studienplatzkontingentierung
sind zurückzunehmen.
- Organisatorische Reformen der Universitäten dürfen zu keiner
Einschränkung der Qualität der demokratischen Mitbestimmung
aller Universitätsangehöriger führen.
- Die Reformen müssen positive Auswirkungen auf die Qualität
des Studienangebots (z.B. erhöhte Lehrkapazitäten für
die Betreuung der Studierenden, Studierbarkeit in der gesetzlichen Studiendauer,
verbesserte Vereinbarkeit von Studium und Beruf) haben.
- In allen wissenschaftlichen und organisatorischen Führungsbereichen
muss es zu einer Erhöhung der Frauenquoten kommen.
- Aufgrund der gesamtstaatlichen Verantwortung und der überwiegenden
Steuerfinanzierung der österreichischen Universitäten müssen
sowohl auf parlamentarischer Ebene wie auf Regierungsebene entscheidende
Steuerungsmöglichkeiten auch weiterhin gegeben sein.
- Reformen im Bereich des Dienstrechts dürfen nicht zu einer Verunsicherung
der Universitätsangehörigen und zu einer Vergeudung des Humankapitals
der österreichischen Universitäten führen.
- Ein reformiertes Dienstrecht soll zu einem international konkurrenzfähigen
Laufbahnmodell für Neuaufnahmen führen (z.B. vermehrter Einsatz
von Doktoratsstipendien und befristeten wissenschaftlichen MitarbeiterInnenstellen
bis zum Erwerb des Doktorats; ab dem Doktorat ein Modell kontinuierlicher
Qualifikation und Evaluation).
- Evaluierung des UOG 1993 als Grundlage der Reformdebatte.
- Einbindung aller Betroffenen im Rahmen einer breiten Diskussion statt
Durchpeitschen von gravierenden Dienstrechts- und Organisationsreformen.
- Kein Einfrieren des Pesonalaufwands und dadurch bedingte Stellenkürzungen
an den Universitäten.
- Erarbeitung eines Hochschulrahmenkonzeptes für den gesamten postsekundären
Sektor im Hinblick auf Standorte, Finanzierung, Organisation und Studienangebote.
- Rasche Festlegung und Absicherung der Forschungsmittel für die
nächsten fünf Jahre, um eine längerfristige Projektplanung
zu ermöglichen.
- Sonderdotierung für Fachhochschul-Studiengänge im Sozial-
und IKT-Bereich, damit die seit Jahren vorliegenden Anträge genehmigt
und die Projekte noch heuer begonnen werden können.
- Anerkennung des Fachhochschulabschlusses als Abschluss auf Hochschulniveau
im öffentlichen Dienst.
- Zusätzliche Investitionsmittel für die Universitäten
in der Höhe der im Budget 2000 gestrichenen Summe.
- Umwandlung der prekären Dienstverhältnisse im Bereich der
Universitäten unter Berücksichtigung der ExistenzlektorInnen.
- Umsetzung des e-Europe-Programmes in Schulen, Universitäten und
im Bereich der Erwachsenenbildung.
- Förderung des Bildungssparens (für Zwecke der Erwachsenenbildung)
nach dem Modell des Bausparens.
- Bereitstellung ausreichender budgetärer Mittel, um die Forschungsquote
am BIP auf 2,5% zu erhöhen.
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