Dringlicher Antrag
gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR
der Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen
betreffend Grundsätze einer Reformpolitik für die österreichischen
Universitäten
Die SPÖ hat die Diskussion um die Weiterführung der Universitätsreform
von Beginn an aktiv geführt, weil sich gerade die Universitäten
den Erfordernissen der Wissensgesellschaft stellen müssen. Die SPÖ
steht für Veränderungen, die die Qualität des Studiums
in Österreich steigern und die Rahmenbedingungen für Wissenschaft
und Forschung verbessern.
Eine Universitätsreform kann und darf nicht um ihrer selbst willen
erfolgen, sondern dient der Verwirklichung von konkreten Zielen. Solche
Ziele sind insbesondere positive Auswirkungen auf die Qualität des
Studienangebots, die Verbesserung der Studienorganisation im Sinne der
Studierbarkeit in der Mindeststudienzeit, die Internationalisierung der
Studien und der Forschungkooperation, die Erhöhung der Frauenquoten
insbesondere in wissenschaftlichen und organisatorischen Führungspositionen,
sowie die Erhaltung des offenen Hochschulzuganges unabhängig von
der sozialen Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten der Studierenden.
Die großen Reformen der neunziger Jahre befinden sich zur Zeit in
ihrer Umsetzungsphase und erzeugen an den Universitäten einen positiven
Innovationsschub.
Dagegen bedroht die chaotische und restriktive Bildungspolitik der gegenwärtigen
Bundesregierung die Chancen der Studierenden die Weiterentwicklung von
Wissenschaft und Forschung in Österreich und damit auch die Innovationskraft
unseres Landes.
So stellt etwa die überfallsartige Einführung der Studiengebühren
offensichtlich den ersten Schritt zur Einschränkung bzw. Abschaffung
des offenen Universitätszugangs in Österreich dar. Weitere Hürden
sind im Zuge der von der Bundesregierung geplanten "Vollrechtsfähigkeit"
der Universitäten zu erwarten. Dazu kommt die große Verunsicherung
der UniversitätslehrerInnen durch die unausgegorenen Vorschläge
für ein neues Dienstrecht. Darüber hinaus bedeuten die bisher
bekanntgewordenen fragmentarischen Vorstellungen des Bildungsressorts
betreffend die Organisationsreform der Universitäten das Ende der
demokratischen Mitbestimmung aller Universitätsangehörigen.
Seit der am 15.12.2000 im Bildungsministerium erfolgten Präsentation
der sogenannten "Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Universitätsbereichs"
verstärkt sich die Kritik an der chaotischen Wissenschaftspolitik
dieser Bundesregierung durch die Universitätslehrer und die Studierenden
in Österreich. Große Teile des Mittelbaus werden durch die
in Begutachtung stehenden Dienstrechtsänderungen in ihrer beruflichen
Existenz bedroht. Auch die Ausgliederung der Universitäten und der
damit verbundene Rückzug des Staates aus der Hochschulpolitik soll
nach jüngsten Aussagen von BK Dr. Schüssel ohne breite Diskussion
mit den davon betroffenen Gruppen durchgepeitscht werden. Noch dazu soll
diese Reform ohne Evaluierung des UOG 1993 erfolgen.
Es ist unbestreitbar, dass Probleme im universitären Bereich existieren,
die weiterer Reformschritte bedürfen. Dazu zählen unter anderem
die überdurchschnittlich langen Studienzeiten in Österreich,
das Fehlen von ausreichenden Studienangeboten für Berufstätige,
die fehlende Abstimmung des Lehrangebots, der oft fehlende Arbeitsmarktbezug
bei den Studienplänen, Evaluierungsverfahren ohne Konsequenzen, unzureichende
Investitionsmittel, unzureichende Mittel für den Ausbau der Fachhochschulen
usw. Außerdem fehlen moderne Instrumente der Personalentwicklung.
Über weitere Schritte der Universitätsreform kann aber nur dann
sinnvoll diskutiert werden, wenn ein konkreter Bezug zwischen den vorgeschlagenen
Reformen und den dadurch zu lösenden Problemen hergestellt wird.
Dies ist bei den bisher bekanntgewordenen Vorstellungen der Bildungsministerin
nirgends der Fall. Welche Probleme durch welche Reformschritte gelöst
werden sollen, bleibt im Schlagwortkatalog des Bildungsministeriums völlig
im Dunkeln.
Dazu kommt die Tendenz, Fragen der Universitätsreform ausschließlich
aus einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu sehen. Offensichtlich
soll ein möglichst hoher "Output" an akademisch gebildeten
Arbeitskräften für die Wirtschaft in möglichst kurzer Zeit
und zu möglichst geringen Kosten produziert werden. Dieser Ansatz
ist völlig unzureichend und geht an der gesellschaftlichen Bedeutung
von Bildung vorbei. Universitäten haben in Lehre und Forschung eine
gesamtgesellschaftliche Verantwortung und können daher nicht wie
gewinnorientierte Unternehmen organisiert und geführt werden.
Studierende dürfen nicht auf "menschlichen Output" oder
auf eine Rolle als Kunden der Universität reduziert werden. Die angehenden
AkademikerInnen sind Teil der intellektuellen Kraft einer Gesellschaft,
sie lernen und forschen nicht nur für ihre berufliche Bildung sondern
sie bereichern die gesamte Gesellschaft durch ihr Wissen. Studierende
sind keine Kunden, da sie nicht nur Bildung konsumieren, sondern aktiv
an der Weiterentwicklung der Universitäten mitwirken.
Aus Anlass der bevorstehenden ÖH-Wahlen muss festgehalten werden,
dass eine starke und unabhängige Vertretung für alle Studierenden
von größter Bedeutung ist. Die Unabhängigkeit der Österreichischen
HochschülerInnenschaft muss weiterhin gewährleistet werden.
Für die ÖH als Interessenvertretung ist es unverzichtbar, in
sämtliche genannten Entscheidungsprozesse mit Sitz und Stimme eingebunden
zu sein. Nur so kann eine echte Interessenvertretung der Studierenden
garantiert werden.
Die organisationsrechtlichen Vorstellungen der Bildungsministerin einschließlich
der Einführung von "Globalbudgets" lassen das definitive
Ende des freien Hochschulzuganges in Österreich befürchten.
Denn die Universitäten werden "Globalbudgets" nur dann
akzeptieren, wenn die damit zu finanzierenden Studienplätze
wie bereits im Fachhochschulsektor streng kontingentiert werden.
Das würde das Ende der seit den siebziger Jahren in Österreich
erfolgten Bildungsexpansion bedeuten. Die Bundesregierung strebt offensichtlich
den Umbau des freien und demokratischen Universitätssystems Österreichs
in Bildungseinrichtungen für gesellschaftliche Eliten an, die durch
Studiengebühren und Aufnahmeprüfungen dafür sorgen werden,
dass der Anteil von Kindern aus Klein- und Mittelverdienerfamilien begrenzt
bleibt.
Darüber hinaus gibt es aber offensichtlich unterschiedliche Vorstellungen
zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
und dem Bundesministerium für Finanzen darüber, was eine "vollrechtsfähige
Universität" sein soll und vor allem "kosten darf":
Während das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur noch davon spricht, dass die "Vollrechtsfähigkeit"
nicht zu Einsparungen des Universitätsbudgets führen kann und
soll und sogar von einzelnen Spitzenbeamten und akademischen Funktionären
darauf hingewiesen wird, dass die "Vollrechtsfähigkeit"
zwangsläufig infolge der Systemumstellung auf viele Jahre hinaus
zusätzliche Mittel erfordert, ehe der Staat eine Kostenreduktion
durch Abschaffung des Beamtenstatus von Universitätsangehörigen
lukrieren könnte, geht das Bundesministerium für Finanzen eindeutig
von einer "Deckelung" oder gar Kürzung des Universitätsbudgets
aus. Mit solchermaßen mit den "vollrechtsfähigen Universitäten"
auszuhandelnden gedeckelten oder reduzierten "Globalbudgets"
könnte daher keinesfalls auch nur annähernd die gegenwärtige
Leistungserfüllung der Universitäten ermöglicht werden.
Dies würde zwingend zu Einschränkungen des Universitätsbetriebes
sowohl in Forschung wie Lehre führen. Überdies gibt es für
fast alle Universitäten sowohl vom Stand der wissenschaftlichen Entwicklung
als auch eines immer noch bestehenden Ausbaubedarfes ein viele Milliarden
erforderliches Bau- und Investitionsprogramm. Ohne eine dezidierte und
durch bindende Verträge zuzusichernde Investitionsvorsorge des Staates
würden die Universitäten da sie derartige Investitionen
aus ihren Budgets nicht finanzieren könnten zusätzlichen
Einschränkungen unterliegen und könnten im internationalen Wettbewerb
nicht erfolgreich bestehen.
Verschärft werden die Probleme im Universitätsbereich durch
die außerordentlich restriktive Budgetpolitik, die sämtliche
gesellschafts- und bildungspolitische Ziele dem "Mythos Null-Defizit"
opfert. Laut Übersicht 20/2 der Beilagen zur Budgetrede 2002 des
Finanzministers werden die Ausgaben für Forschung und Entwicklung
von 2.937 Millionen Euro (2001) auf 2.451 Millionen Euro (2002) sinken.
Die mehrfach angekündigten zusätzlichen 7 Milliarden ATS für
Forschung und Entwicklung sind immer noch nicht in konkreten Einzelprojekten
realisiert. Entgegen der Ankündigung der Bildungsministerin in den
Verhandlungen über den Bundesvoranschlag 2000 wurden auch die damals
um zwei Drittel gekürzten Investitionsmittel für die Universitäten
bis heute nicht kompensiert.
Das "Volksbegehren gegen Studiengebühren und für eine
Bildungsoffensive" der überparteilichen Bildungsplattform "Recht
auf Bildung", das in seinem ersten Punkt "gegen Kürzungen
im gesamten Bildungsbereich und für ausreichende staatliche Finanzierung
von öffentlichen Bildungseinrichtungen, die ein vielfältiges
Bildungsangebot gewährleistet" eintritt, wird von der SPÖ
ausdrücklich begrüßt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Dringlichen Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
"Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
wird aufgefordert, sich in der Bundesregierung für eine Weiterentwicklung
des universitären Bereichs in Österreich nach folgenden Grundsätzen
einzusetzen:
- Der freie und offene Hochschulzugang ist auch weiterhin zu gewährleisten.
Die Studiengebühren sind abzuschaffen, die Ansätze zu einer
Studienplatzkontingentierung sind zurückzunehmen.
- Organisatorische Reformen der Universitäten dürfen zu keiner
Einschränkung der Qualität der demokratischen Mitbestimmung
aller Universitätsangehörigen führen.
- Die Reformen müssen positive Auswirkungen auf die Qualität
des Studienangebots (erhöhte Lehrkapazitäten für die
Betreuung der Studierenden, Studierbarkeit in der gesetzlichen Studiendauer,
verbesserte Vereinbarkeit von Studium und Beruf) haben.
- Das Betreuungsverhältnis an den österreichischen Universitäten
muss dringend verbessert werden. Erhöhte Lehrkapazitäten sind
ausreichend zu finanzieren.
- Die Österreichische HochschülerInnenschaft muss als gesetzliche
Interessenvertretung der Studierenden anerkannt bleiben. Die Mitgliedschaft
ist auf Studierende an Fachhochschulen und Sozialakademien auszuweiten.
Eine Universitätsreform darf zu keiner Beschneidung der Rechte
der HochschülerInnenschaft führen.
- Die finanzielle Unabhängigkeit der Österreichischen HochschülerInnenschaft
muss auch in Zukunft sichergestellt sein.
- Eine Ausweitung des BezieherInnenkreises von Stipendien und eine gerechte
Verteilung unter den Einkommensgruppen ist anzustreben.
- Für ausländische Studierende soll das Arbeitsverbot zumindest
in den Ferien und nach dem Studienabschluss aufgehoben werden. Auf den
ATS 70.000,-- Nachweis bei der Verlängerung des Aufenthalts ist
zu verzichten. Das passive Wahlrecht für alle ausländischen
Studierenden bei den ÖH-Wahlen ist umzusetzen.
- In allen wissenschaftlichen und organisatorischen Führungsbereichen
der Universitäten muss es zu einer Erhöhung der Frauenquoten
kommen.
- Aufgrund der gesamtstaatlichen Verantwortung und der überwiegenden
Steuerfinanzierung der österreichischen Universitäten müssen
sowohl auf parlamentarischer Ebene wie auf Regierungsebene entscheidende
Steuerungsmöglichkeiten auch weiterhin gegeben sein.
- Reformen im Bereich des Dienstrechts dürfen nicht zu einer Verunsicherung
der Universitätsangehörigen und zu einer Vergeudung des Humankapitals
der österreichischen Universitäten führen.
- Ein reformiertes Dienstrecht soll zu einem international konkurrenzfähigen
Laufbahnmodell für Neuaufnahmen führen (z.B. vermehrter Einsatz
von Doktorats-stipendien und befristeten wissenschaftlichen MitarbeiterInnenstellen
bis zum Erwerb des Doktorats; ab dem Doktorat ein Modell kontinuierlicher
Qualifikation und Evaluation).
- Umwandlung der prekären Dienstverhältnisse im Bereich der
Universitäten unter Berücksichtigung der ExistenzlektorInnen.
- Evaluierung des UOG 1993 als Grundlage der Reformdebatte.
- Einbindung aller Betroffenen im Rahmen einer breiten Diskussion statt
Durchpeitschen von gravierenden Dienstrechts- und Organisationsänderungen.
- Kein Einfrieren des Personalaufwands und dadurch bedingte Stellenkürzungen
an den Universitäten.
- Langfristige Sicherung der Finanzierung für bereits seit langem
feststehende und im Laufe etwa eines Jahrzehnts umzusetzende Bau- und
Investitionsmaßnahmen für Universitäten.
- Erarbeitung eines Hochschulrahmenkonzeptes für den gesamten postsekundären
Sektor im Hinblick auf Standorte, Finanzierung, Organisation und Studienangebote.
- Rasche Festlegung und Absicherung der Forschungsmittel für die
nächsten fünf Jahre, um eine längerfristige Projektplanung
zu ermöglichen.
- Sonderdotierung für Fachhochschul-Studiengänge im Sozial-,
Gesundheits- und IKT-Bereich, damit die seit Jahren vorliegenden Anträge
genehmigt und die Projekte umgehend gestartet werden können.
- Anerkennung des Fachhochschulabschlusses als Abschluss auf Hochschulniveau
im öffentlichen Dienst.
- Zusätzliche Investitionsmittel für die Universitäten
in der Höhe von 600 Millionen ATS als Kompensation der im Budget
2000 gestrichenen Investitionsmittel.
- Umsetzung des e-Europe-Programmes in Schulen, Universitäten und
im Bereich der Erwachsenenbildung.
- Bereitstellung ausreichender budgetärer Mittel, um die Forschungsquote
am BIP auf
2,5 % zu erhöhen.
- Sicherung einer lobbyungebundenen Grundlagenforschung"
In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des §
74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR dringlich zu behandeln
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