Dringlicher Antrag

gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR

der Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen
betreffend Grundsätze einer Reformpolitik für die österreichischen Universitäten

Die SPÖ hat die Diskussion um die Weiterführung der Universitätsreform von Beginn an aktiv geführt, weil sich gerade die Universitäten den Erfordernissen der Wissensgesellschaft stellen müssen. Die SPÖ steht für Veränderungen, die die Qualität des Studiums in Österreich steigern und die Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung verbessern.

Eine Universitätsreform kann und darf nicht um ihrer selbst willen erfolgen, sondern dient der Verwirklichung von konkreten Zielen. Solche Ziele sind insbesondere positive Auswirkungen auf die Qualität des Studienangebots, die Verbesserung der Studienorganisation im Sinne der Studierbarkeit in der Mindeststudienzeit, die Internationalisierung der Studien und der Forschungkooperation, die Erhöhung der Frauenquoten insbesondere in wissenschaftlichen und organisatorischen Führungspositionen, sowie die Erhaltung des offenen Hochschulzuganges unabhängig von der sozialen Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten der Studierenden. Die großen Reformen der neunziger Jahre befinden sich zur Zeit in ihrer Umsetzungsphase und erzeugen an den Universitäten einen positiven Innovationsschub.

Dagegen bedroht die chaotische und restriktive Bildungspolitik der gegenwärtigen Bundesregierung die Chancen der Studierenden die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung in Österreich und damit auch die Innovationskraft unseres Landes.

So stellt etwa die überfallsartige Einführung der Studiengebühren offensichtlich den ersten Schritt zur Einschränkung bzw. Abschaffung des offenen Universitätszugangs in Österreich dar. Weitere Hürden sind im Zuge der von der Bundesregierung geplanten "Vollrechtsfähigkeit" der Universitäten zu erwarten. Dazu kommt die große Verunsicherung der UniversitätslehrerInnen durch die unausgegorenen Vorschläge für ein neues Dienstrecht. Darüber hinaus bedeuten die bisher bekanntgewordenen fragmentarischen Vorstellungen des Bildungsressorts betreffend die Organisationsreform der Universitäten das Ende der demokratischen Mitbestimmung aller Universitätsangehörigen.

Seit der am 15.12.2000 im Bildungsministerium erfolgten Präsentation der sogenannten "Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Universitätsbereichs" verstärkt sich die Kritik an der chaotischen Wissenschaftspolitik dieser Bundesregierung durch die Universitätslehrer und die Studierenden in Österreich. Große Teile des Mittelbaus werden durch die in Begutachtung stehenden Dienstrechtsänderungen in ihrer beruflichen Existenz bedroht. Auch die Ausgliederung der Universitäten und der damit verbundene Rückzug des Staates aus der Hochschulpolitik soll nach jüngsten Aussagen von BK Dr. Schüssel ohne breite Diskussion mit den davon betroffenen Gruppen durchgepeitscht werden. Noch dazu soll diese Reform ohne Evaluierung des UOG 1993 erfolgen.

Es ist unbestreitbar, dass Probleme im universitären Bereich existieren, die weiterer Reformschritte bedürfen. Dazu zählen unter anderem die überdurchschnittlich langen Studienzeiten in Österreich, das Fehlen von ausreichenden Studienangeboten für Berufstätige, die fehlende Abstimmung des Lehrangebots, der oft fehlende Arbeitsmarktbezug bei den Studienplänen, Evaluierungsverfahren ohne Konsequenzen, unzureichende Investitionsmittel, unzureichende Mittel für den Ausbau der Fachhochschulen usw. Außerdem fehlen moderne Instrumente der Personalentwicklung. Über weitere Schritte der Universitätsreform kann aber nur dann sinnvoll diskutiert werden, wenn ein konkreter Bezug zwischen den vorgeschlagenen Reformen und den dadurch zu lösenden Problemen hergestellt wird. Dies ist bei den bisher bekanntgewordenen Vorstellungen der Bildungsministerin nirgends der Fall. Welche Probleme durch welche Reformschritte gelöst werden sollen, bleibt im Schlagwortkatalog des Bildungsministeriums völlig im Dunkeln.

Dazu kommt die Tendenz, Fragen der Universitätsreform ausschließlich aus einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu sehen. Offensichtlich soll ein möglichst hoher "Output" an akademisch gebildeten Arbeitskräften für die Wirtschaft in möglichst kurzer Zeit und zu möglichst geringen Kosten produziert werden. Dieser Ansatz ist völlig unzureichend und geht an der gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung vorbei. Universitäten haben in Lehre und Forschung eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und können daher nicht wie gewinnorientierte Unternehmen organisiert und geführt werden.

Studierende dürfen nicht auf "menschlichen Output" oder auf eine Rolle als Kunden der Universität reduziert werden. Die angehenden AkademikerInnen sind Teil der intellektuellen Kraft einer Gesellschaft, sie lernen und forschen nicht nur für ihre berufliche Bildung sondern sie bereichern die gesamte Gesellschaft durch ihr Wissen. Studierende sind keine Kunden, da sie nicht nur Bildung konsumieren, sondern aktiv an der Weiterentwicklung der Universitäten mitwirken.

Aus Anlass der bevorstehenden ÖH-Wahlen muss festgehalten werden, dass eine starke und unabhängige Vertretung für alle Studierenden von größter Bedeutung ist. Die Unabhängigkeit der Österreichischen HochschülerInnenschaft muss weiterhin gewährleistet werden. Für die ÖH als Interessenvertretung ist es unverzichtbar, in sämtliche genannten Entscheidungsprozesse mit Sitz und Stimme eingebunden zu sein. Nur so kann eine echte Interessenvertretung der Studierenden garantiert werden.

Die organisationsrechtlichen Vorstellungen der Bildungsministerin einschließlich der Einführung von "Globalbudgets" lassen das definitive Ende des freien Hochschulzuganges in Österreich befürchten. Denn die Universitäten werden "Globalbudgets" nur dann akzeptieren, wenn die damit zu finanzierenden Studienplätze – wie bereits im Fachhochschulsektor – streng kontingentiert werden. Das würde das Ende der seit den siebziger Jahren in Österreich erfolgten Bildungsexpansion bedeuten. Die Bundesregierung strebt offensichtlich den Umbau des freien und demokratischen Universitätssystems Österreichs in Bildungseinrichtungen für gesellschaftliche Eliten an, die durch Studiengebühren und Aufnahmeprüfungen dafür sorgen werden, dass der Anteil von Kindern aus Klein- und Mittelverdienerfamilien begrenzt bleibt.

Darüber hinaus gibt es aber offensichtlich unterschiedliche Vorstellungen zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Bundesministerium für Finanzen darüber, was eine "vollrechtsfähige Universität" sein soll und vor allem "kosten darf": Während das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch davon spricht, dass die "Vollrechtsfähigkeit" nicht zu Einsparungen des Universitätsbudgets führen kann und soll und sogar von einzelnen Spitzenbeamten und akademischen Funktionären darauf hingewiesen wird, dass die "Vollrechtsfähigkeit" zwangsläufig infolge der Systemumstellung auf viele Jahre hinaus zusätzliche Mittel erfordert, ehe der Staat eine Kostenreduktion durch Abschaffung des Beamtenstatus von Universitätsangehörigen lukrieren könnte, geht das Bundesministerium für Finanzen eindeutig von einer "Deckelung" oder gar Kürzung des Universitätsbudgets aus. Mit solchermaßen mit den "vollrechtsfähigen Universitäten" auszuhandelnden gedeckelten oder reduzierten "Globalbudgets" könnte daher keinesfalls auch nur annähernd die gegenwärtige Leistungserfüllung der Universitäten ermöglicht werden. Dies würde zwingend zu Einschränkungen des Universitätsbetriebes sowohl in Forschung wie Lehre führen. Überdies gibt es für fast alle Universitäten sowohl vom Stand der wissenschaftlichen Entwicklung als auch eines immer noch bestehenden Ausbaubedarfes ein viele Milliarden erforderliches Bau- und Investitionsprogramm. Ohne eine dezidierte und durch bindende Verträge zuzusichernde Investitionsvorsorge des Staates würden die Universitäten – da sie derartige Investitionen aus ihren Budgets nicht finanzieren könnten – zusätzlichen Einschränkungen unterliegen und könnten im internationalen Wettbewerb nicht erfolgreich bestehen.

Verschärft werden die Probleme im Universitätsbereich durch die außerordentlich restriktive Budgetpolitik, die sämtliche gesellschafts- und bildungspolitische Ziele dem "Mythos Null-Defizit" opfert. Laut Übersicht 20/2 der Beilagen zur Budgetrede 2002 des Finanzministers werden die Ausgaben für Forschung und Entwicklung von 2.937 Millionen Euro (2001) auf 2.451 Millionen Euro (2002) sinken. Die mehrfach angekündigten zusätzlichen 7 Milliarden ATS für Forschung und Entwicklung sind immer noch nicht in konkreten Einzelprojekten realisiert. Entgegen der Ankündigung der Bildungsministerin in den Verhandlungen über den Bundesvoranschlag 2000 wurden auch die damals um zwei Drittel gekürzten Investitionsmittel für die Universitäten bis heute nicht kompensiert.

Das "Volksbegehren gegen Studiengebühren und für eine Bildungsoffensive" der überparteilichen Bildungsplattform "Recht auf Bildung", das in seinem ersten Punkt "gegen Kürzungen im gesamten Bildungsbereich und für ausreichende staatliche Finanzierung von öffentlichen Bildungseinrichtungen, die ein vielfältiges Bildungsangebot gewährleistet" eintritt, wird von der SPÖ ausdrücklich begrüßt.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

"Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, sich in der Bundesregierung für eine Weiterentwicklung des universitären Bereichs in Österreich nach folgenden Grundsätzen einzusetzen:

  • Der freie und offene Hochschulzugang ist auch weiterhin zu gewährleisten. Die Studiengebühren sind abzuschaffen, die Ansätze zu einer Studienplatzkontingentierung sind zurückzunehmen.
  • Organisatorische Reformen der Universitäten dürfen zu keiner Einschränkung der Qualität der demokratischen Mitbestimmung aller Universitätsangehörigen führen.
  • Die Reformen müssen positive Auswirkungen auf die Qualität des Studienangebots (erhöhte Lehrkapazitäten für die Betreuung der Studierenden, Studierbarkeit in der gesetzlichen Studiendauer, verbesserte Vereinbarkeit von Studium und Beruf) haben.
  • Das Betreuungsverhältnis an den österreichischen Universitäten muss dringend verbessert werden. Erhöhte Lehrkapazitäten sind ausreichend zu finanzieren.
  • Die Österreichische HochschülerInnenschaft muss als gesetzliche Interessenvertretung der Studierenden anerkannt bleiben. Die Mitgliedschaft ist auf Studierende an Fachhochschulen und Sozialakademien auszuweiten. Eine Universitätsreform darf zu keiner Beschneidung der Rechte der HochschülerInnenschaft führen.
  • Die finanzielle Unabhängigkeit der Österreichischen HochschülerInnenschaft muss auch in Zukunft sichergestellt sein.
  • Eine Ausweitung des BezieherInnenkreises von Stipendien und eine gerechte Verteilung unter den Einkommensgruppen ist anzustreben.
  • Für ausländische Studierende soll das Arbeitsverbot zumindest in den Ferien und nach dem Studienabschluss aufgehoben werden. Auf den ATS 70.000,-- Nachweis bei der Verlängerung des Aufenthalts ist zu verzichten. Das passive Wahlrecht für alle ausländischen Studierenden bei den ÖH-Wahlen ist umzusetzen.
  • In allen wissenschaftlichen und organisatorischen Führungsbereichen der Universitäten muss es zu einer Erhöhung der Frauenquoten kommen.
  • Aufgrund der gesamtstaatlichen Verantwortung und der überwiegenden Steuerfinanzierung der österreichischen Universitäten müssen sowohl auf parlamentarischer Ebene wie auf Regierungsebene entscheidende Steuerungsmöglichkeiten auch weiterhin gegeben sein.
  • Reformen im Bereich des Dienstrechts dürfen nicht zu einer Verunsicherung
    der Universitätsangehörigen und zu einer Vergeudung des Humankapitals der österreichischen Universitäten führen.
  • Ein reformiertes Dienstrecht soll zu einem international konkurrenzfähigen Laufbahnmodell für Neuaufnahmen führen (z.B. vermehrter Einsatz von Doktorats-stipendien und befristeten wissenschaftlichen MitarbeiterInnenstellen bis zum Erwerb des Doktorats; ab dem Doktorat ein Modell kontinuierlicher Qualifikation und Evaluation).
  • Umwandlung der prekären Dienstverhältnisse im Bereich der Universitäten unter Berücksichtigung der ExistenzlektorInnen.
  • Evaluierung des UOG 1993 als Grundlage der Reformdebatte.
  • Einbindung aller Betroffenen im Rahmen einer breiten Diskussion statt Durchpeitschen von gravierenden Dienstrechts- und Organisationsänderungen.
  • Kein Einfrieren des Personalaufwands und dadurch bedingte Stellenkürzungen an den Universitäten.
  • Langfristige Sicherung der Finanzierung für bereits seit langem feststehende und im Laufe etwa eines Jahrzehnts umzusetzende Bau- und Investitionsmaßnahmen für Universitäten.
  • Erarbeitung eines Hochschulrahmenkonzeptes für den gesamten postsekundären Sektor im Hinblick auf Standorte, Finanzierung, Organisation und Studienangebote.
  • Rasche Festlegung und Absicherung der Forschungsmittel für die nächsten fünf Jahre, um eine längerfristige Projektplanung zu ermöglichen.
  • Sonderdotierung für Fachhochschul-Studiengänge im Sozial-, Gesundheits- und IKT-Bereich, damit die seit Jahren vorliegenden Anträge genehmigt und die Projekte umgehend gestartet werden können.
  • Anerkennung des Fachhochschulabschlusses als Abschluss auf Hochschulniveau im öffentlichen Dienst.
  • Zusätzliche Investitionsmittel für die Universitäten in der Höhe von 600 Millionen ATS als Kompensation der im Budget 2000 gestrichenen Investitionsmittel.
  • Umsetzung des e-Europe-Programmes in Schulen, Universitäten und im Bereich der Erwachsenenbildung.
  • Bereitstellung ausreichender budgetärer Mittel, um die Forschungsquote am BIP auf
    2,5 % zu erhöhen.
  • Sicherung einer lobbyungebundenen Grundlagenforschung"

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR dringlich zu behandeln