Uni Reform
Dienstrecht im Nationalrat am 5.7.2001 beschlossen
Das neue
Dienstrecht für die Universitäten wurde am 5.7.2001 im Parlament
beschlossen. Der aktuelle
Text findet sich auf der homepage des bmbwk
(bei aller Kritik an der Wissenschaftspolitik der Regierung: Die Infos
auf der Homepage des Ministeriums sind nach wie vor erste Klasse).
Chronologie
einer Entwicklung
10. Juni 2001
Uni-Reform: Niederwieser befürchtet "großen Schwindel"
Kein zusätzliches Budget für 500 zusätzliche
ProfessorInnenstellen vorgesehen
Einen "großen Schwindel" befürchtet SPÖ-Wissenschaftssprecher
Erwin Niederwieser im Zusammenhang mit der Einigung zwischen Regierung
und Gewerkschaft über ein neues
Dienstrecht für UniversitätslehrerInnen. Im Detail stößt
sich Niederwieser an der Regierungszusage, 500 ProfessorInnenstellen vorzeitig
zu besetzen und so den "ProfessorInnenstand zu verbreitern".
In den erläuternden Bemerkungen zu den einzelnen Gesetzen, deren
Änderung für die Dienstrechtsreform nötig ist, sei allerdings
keine Bedeckung der dafür nötigen Mehrkosten vorgesehen, so
Niederwieser gegenüber der APA.
Das Finanzministerium habe bei den Verhandlungen zwar offenbar keine Bedenken
gegen die vorzeitige Besetzung der Stellen geäußert
es gebe aber "keinen Groschen mehr" für das zuständige
Ressort. In diesem Punkt wären alle "vom Finanzminister hineingelegt
worden, inklusive Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) und Vizekanzlerin
Susanne Riess-Passer (F)", glaubt Niederwieser. Der SPÖ-Wissenschaftssprecher
will definitiv geklärt wissen, dass der Finanzminister die Mehrkosten
für diese Stellen übernimmt nötig wären bis
zu einer Milliarde Schilling. Dies müsse auch in der Regierungsvorlage
festgehalten werden.
Wenn kein Geld für die Bedeckung der ProfessorInnenstellen vorhanden
sei, passt für Niederwieser eine Grundvoraussetzung für die
Einigung zwischen Regierung und Gewerkschaft nicht mehr.
Inhaltliche Probleme sieht Niederwieser bei der "verunglückten
Konstruktion" des "Staff Scientists". Dessen Position sei
ein "unattraktiver Parkplatz" für Uni-LehrerInnen und "weder
Fisch noch Fleisch". Vor allem mit den Chancen des weiteren Behaltens
an der Universität schaue es schlecht aus wenn es keine Möglichkeit
einer durchgängigen Karriere gebe, sei es ein Problem, gute Leute
zu halten. Durchwegs Lob gibt es von Niederwieser hingegen für die
Gestaltung der ersten Phase des Dienstrechts, das als Einstieg in die
Uni-Karriere die Position eines "Wissenschaftlichen Mitarbeiters"
vorsieht.
Das neue Uni-Dienstrecht soll am 22. Juni im parlamentarischen Wissenschaftsausschuss
behandelt und noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden.
30. Mai 2001
Niederwieser zu Dienstrecht: "Es geht um das Kleingedruckte"
Gespräch mit Gewerkschaft entscheidet über SP-Zustimmung
"Offensichtlich hat es bei den Dienstrechts-Verhandlungen
zwischen Gewerkschaft und Regierung eine Menge von Zusicherungen und Nebenvereinbarungen
gegeben, die nicht im Gesetzestext und den Erläuterungen aufscheinen.
Wir legen wert darauf, dass diese Nebenabkommen im Gesetz Eingang finden,
damit die Bundesregierung an ihre Versprechen definitiv gebunden ist",
fordert SPÖ-Wissenschaftssprecher Erwin Niederwieser. Ob es seitens
der SPÖ zu einer Zustimmung zum neuen Universitätslehrerdienstrecht
kommen wird, hängt von einem Gespräch der SP-Wissenschaftsfraktion
mit VertreterInnen der Gewerkschaft ab.
Es gibt ein berechtigtes Misstrauen hinsichtlich der Zuverlässigkeit
der Bundesregierung. Konkretes Beispiel dafür ist die Zusage, 500
ProfessorInnen-Posten vorzeitig zu besetzen. "Es ist völlig
unklar, ob es sich hier um künftig freiwerdende oder jene mehrere
100 Planstellen handelt, die derzeit im Dienstpostenplan zwar vorgesehen,
aber unbesetzt sind." Wäre dies der Fall, so würde man
die Institute jetzt bestrafen, indem diese Stellen kassiert werden. Die
Folge wären chaotische Zustände an den einzelnen Instituten.
"Völlig unbefriedigend" ist die Überschaubarkeit des
neuen Dienstrechts. "Man muss mindestens zehn Gesetze lesen, um sich
im Universitätslehrerdienstrecht auszukennen". Bereits 1997
wurde ein Entschließungsantrag gemeinsam mit dem damaligen ÖVP-Wissenschaftssprecher
Dieter Lukesch im Wissenschaftsausschuss einstimmig angenommen, ein neues
Dienstrecht überschaubarer zu gestalten. "Diese Forderung wurde
nicht erfüllt. Das Dienstrecht bleibt eine Geheimwissenschaft. Diesem
Missstand ist auch die große Verwaltungsreformerin Vizekanzlerin
Riess-Passer nicht beigekommen.", so der SP-Wissenschaftssprecher,
welcher fordert, "zumindest Teile des neuen Dienstrechts neu zu verlautbaren".
25. Mai 2001
Niederwieser: SPÖ akzeptiert Dienstrechts-Kompromiss
Einigung ist wenig überzeugend - Weg frei für Verhandlungen
über Organisationsreform
Seitens der SPÖ könne es noch keine Zustimmung zum Kompromiss
der Regierung und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) auf
ein neues Dienstrecht für Uni-LehrerInnen geben, erklärt SPÖ-Wissenschaftssprecher
Erwin Niederwieser. Die Bedingungen, wonach die Regierung mit der Gewerkschaft
Einigung erzielt und nicht neuerlich einen Gewaltakt setzt, seien eingehalten
worden; "das Ergebnis im Detail anschauen; eine Zustimmung in Ausschuss
und Plenum werde auch von der Verhandlungsbereitschaft der ÖVP abhängen.
Die SPÖ werde in substanzielle Gespräche über autonome
und demokratische Universitäten im staatlichen Eigentum und mit staatlicher
finanzieller Verantwortung mit der Regierung eintreten, kündigt Niederwieser
an. Insgesamt hält Niederwieser das Ergebnis für "nicht
besonders intelligent und zukunftsweisend". Denn den Grundsätzen,
dass Leistung und Qualität zählen, dass dies für alle gelten
muss und dass es darum geht, moderne Methoden der Personalentwicklung
an den Universitäten einzuführen, werde die nunmehr erzielte
Einigung nicht gerecht. Konkret kritisiert Niederwieser, dass die Prüfung
der Qualität mit Konsequenzen nach Erreichen des Professorenstatus
entfalle. Es seiauch unüblich, dass man sich automatisch ohne Weiterbestellungsmöglichkeit
von jemandem trenne, egal ob er gut oder schlecht sei. Schließlich
müsse Personalentwicklung nachneuzeitlichem Verständnis auf
die individuellen Verhältnisse abgestimmt werden, es dürfe nicht
alles über einen Leisten beurteilt werden.
27. April 2001
Niederwieser zu Uni-Dienstrecht: Riess-Passer will Konflikt mit Gewerkschaft
provozieren
In einer Pressekonferenz am Freitag erklärte SPÖ-Wissenschaftssprecher
Erwin Niederwieser zur Reform des Universitäsdienstrechts: "Was
die spezielle Frage des Dienstrechts anbelangt, kann man die Regierung
nur warnen. Ich weiß, dass die Vizekanzlerin es darauf anlegt, einen
Konflikt mit der Gewerkschaft zu provozieren und wiederum über die
Gewerkschaft drüberzufahren, so wie es schon bei den LehrerInnen
passiert ist. Damit ist aber jede Gesprächsbereitschaft und jede
Gesprächsbasis auch zu uns abgebrochen. Und ohne SPÖ kann die
Regierung, weil sie eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht, die Universitätsreform
vergessen."
2. April 2001
Neues Dienstrecht
und neue Universitätsorganisation Hauptthema der künftigen
und aktuellen Universitätspolitik
"Was wollen Sie mit diesen Reformen erreichen?
Was sind die Ziele der Reform?"
Diese erste, an Bildungsministerin Elisabeth Gehrer gerichtete Frage
ist seit 15. Dezember 2000 (1. Universitätsplattform) unbeantwortet
geblieben. Da genügt keine oberflächliche Antwort, wie "die
Universitäten müssen wettbewerbsfähig gemacht werden".
Wir alle wollen die qualifiziertesten WissenschafterInnen an unseren
Universitäten. Davon ausgehend weist der Ministeriums-Vorschlag zum
neuen Dienstrecht einige grobe Schwächen auf:
- Es ist dem Einzelnen nicht zumutbar, im Alter von ca. 2335 Jahren
nur von befristeten Arbeitsverhältnissen zu leben.
- Die fixen zeitlichen Befristungen verhindern die in jedem Betrieb
notwendige Kontinuität. Das hat auch negative Auswirkungen auf
die Betreuung der Studierenden. Kein Betrieb arbeitet so!
- Das geplante Dienstrecht stärkt jene, die an der Spitze der Hierarchie
sind. In der unteren Ebene arbeiten nur mehr Leute, die abhängiger
sind als je zuvor.
- Frauenkarrieren an Universitäten werden künftig noch mehr
erschwert vor allem Frauen stehen in einem befristeten Dienstverhältnis.
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