Uni Reform
Dienstrecht im Nationalrat am 5.7.2001 beschlossen

Das neue Dienstrecht für die Universitäten wurde am 5.7.2001 im Parlament beschlossen. Der aktuelle Text findet sich auf der homepage des bmbwk
(bei aller Kritik an der Wissenschaftspolitik der Regierung: Die Infos auf der Homepage des Ministeriums sind nach wie vor erste Klasse).

Der befürchtete "Schwindel" hat sich leider bestätigt.

Der Gewerkschaft wurde bei den Verhandlungen von den RegierungsvertreterInnen zugesagt, dass die Mehrkosten aus der Umstellung auf das neue Dienstrecht (Dienstgeberbeiträge usw.) nicht aus dem normalen Uni Budget bezahlt werden müssen, sondern dass dafür zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Rund 500 ProfessorInnen-Dienstposten, die in den nächsten 5 Jahren freiwerden, sollten vorgezogen besetzt werden können. Auch diese Kosten sollten aus dem allg. Budget getragen werden.

Faktum ist:

  • Für die rund 200 Mio. aus der Systemumstellung will das Finanzministerium aufkommen,
  • die vorgezogenen Posten werden nicht vorgezogen sondern es soll nur eine "nahtlose" Nachbesetzung geben
  • und die Mittel müssen die Unis aus ihrem Budget aufbringen.

Das Wissenschaftsministerium bemüht sich dem Vernehmen nach zwar um zusätzliche Gelder aus den Forschungsmilliarden, ob der Rat für Forschung und Technologieentwicklung mitspielt ist mehr als fraglich.

Diese uneingelösten Versprechen waren der erste Grund für die SP-Parlamentsfraktion, dem neuen Dienstrecht nicht zuzustimmen.

Ein Knackpunkt in den Verhandlungen war die Möglichkeit einer durchgängigen Karriere.
Das gibt es nicht mehr, jedenfalls nicht in den ersten beiden Karriereschritten, dem Wissenschaftlichen Mitarbeiter in Ausbildung und beim Universitätsassistent sowie beim maximal für 7 Jahre befristeten Vertragsprofessor.
Ein Ausweg in den Verhandlungen war die Konstruktion des "Staff-Scientist". Das sind unter relativ strengen Kautelen eingerichtete Dauerstellen für AssistentInnen – ob "Parkplätze" für gute, die man behalten und später auf eine ProfessorInnenstelle bringen will oder ob "SystemerhalterIn" oder Gnadenbrot wird sich herausstellen. Kein geglückter Kompromiss nach unserer Ansicht sondern eine schlechte Hilfskonstruktion um zu einer Einigung zu kommen.

Dazu grundsätzlich: Wir halten es für KEINEN Fortschritt sondern für einen Rückschritt, wenn die Unsicherheit in den Arbeitsverhältnissen zum Prinzip erklärt wird.

Gute Leistungen erwachsen NICHT aus Existenzängsten und Karrieredruck sondern nur aus einer positiven Motivation und Verbundenheit mit dem Betrieb, in dem man arbeitet.
SP-Wissenschaftssprecher Erwin Niederwieser hat dazu in seiner Rede vor dem Nationalrat ein sehr passendes Zitat von einem gebracht, der es wissen muss:
Daniel Goeudevert, der an der Sorbonne Literaturwissenschaft studiert und sich dann vom Autoverkäufer zum Generaldirektor und Vorstand großer europäischer Automobilkonzerne emporgearbeitet hat und jetzt als Berater für die UNESCO tätig ist schreibt in seinem 2001 erschienen Buch "Der Horizont hat Flügel – Die Zukunft der Bildung" über ein Gespräch: "Erst kürzlich erzählte mir Bill Gates am Rande einer Veranstaltung dass er in seinem Unternehmen wieder neue Hierarchieebenen und langfristige Arbeitsverträge eingeführt habe. Wie so viele andere war er in den neunziger Jahren den Empfehlungen der Managementgurus gefolgt, hatte die Betriebshierarchien eingeebnet und seine Mitarbeiter zur Mobilität angeregt.
Das Ergebnis war eine herbe Enttäuschung: Viele seiner besten Führungskräfte kehrten Microsoft wegen mangelnder Aufstiegsmöglichkeiten den Rücken und ließen sich von der Konkurrenz abwerben. Andere Angestellte verloren wegen des Mobilitätsgebots ihre Motivation und fühlten sich sozusagen ständig auf dem Sprung in eine berufliche Alternative. Der Konzern nahm dadurch Schaden – was Bill Gates wohl allerdings verkraften wird."

Wie wir wissen, hat auch Microsoft seine Blessuren davongetragen und die Gurus sind offenbar weitergezogen und beraten jetzt die Österreichische Bundesregierung und diese begeht mit diesem Dienstrecht exakt jene Fehler, die anderswo als solche Fehler erkannt sind.

Dieser grundsätzliche Einwand ist der zweite Grund, weshalb die SPÖ abgelehnt hat. Es ist nicht das Abgehen von pragmatisierten Dienstverhältnissen sondern es ist eine negative Einstellung MitarbeiterInnen gegenüber, die durch solche Schritte zum Ausdruck kommt und der Nachteil für die Universitäten wird leider nachhaltig sein!

Weitere Gründe lassen sich nach Belieben anführen:

  • Aus den Universitäten selbst kamen nahezu nur negative Stellungnahmen, Abstimmungen brachten Ablehnungen von bis zu 90% !!
  • In einigen wichtigen Bereichen wird der Einstiegsgehalt als zu niedrig angesehen, um ausreichend AbsolventInnen an den Universitäten halten zu können, weil in der Wirtschaft wesentlich mehr bezahlt wird.
  • Eine Reihe von Studienrichtungen befürchtet, wegen der eingeschränkten Lehrverpflichtungen den Lehrbetrieb nicht aufrecht halten zu können.

Schließlich stehen wir in einem starken Konkurrenzkampf mit Deutschland und wären gut beraten, die dortigen Änderungen im Dienstrecht (übrigens nach einer rund zweijährigen gründlichen Vorbereitung) nicht zu ignorieren. Tatsache ist, dass erfolgreiche junge WissenschafterInnen in Deutschland im Alter von 30 Jahren eine "Junior Professur" mit eigenem Personal und Budget erhalten können – bei uns hingegen ein Plätzchen als Staff Scientist und als solcher gehört man nicht einmal mehr einer Kurie an.

Gibt es auch etwas Positives am neuen Dienstrecht?
Durchaus. Die erste Karrierestufe ist im Verhältnis zur jetzigen Situation für viele eine Verbesserung – das Einkommen ist zwar nicht besonders hoch dafür ist der Ausbildungsanspruch, ist die Zeit für die eigene Forschung und Dissertation deutlich fixiert.
Es gibt eine Bandbreite für die Gehaltsverhandlungen, die Universitäten entscheiden im Rahmen eines Gesamt – Personalpunktesystems selbst über die Stellen, die ausgeschrieben und vergeben werden.