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Die geplante Universitätsreform ist mit einer Gesamtänderung unserer Bundesverfassung vergleichbar. Daher fordert der stellv. Vorsitzende des Parl. Wissenschaftsausschusses Erwin Niederwieser eine "Volksabstimmung an den Universitäten" über diese neue Univerfassung. Der Brief an den Vorsitzenden der Rektorenkonferenz im Wortlaut:
Abg.z.Nationalrat DDr.Erwin Niederwieser; A-6176 Völs,
Peter Siegmair Str. 29
Herrn Vorsitzenden der 21.10.01 Betrifft: Demokratie und Internet - Befragung der Universitätsangehörigen Sehr geehrter Herr Prof. Winckler! Bei der Verbindung von Instrumenten der direkten Demokratie mit den neuen Technologien nehmen die Universitäten eine Vorreiterrolle ein. Nach meiner Kenntnis verfügen alle Universitätsangehörigen und die Studierenden über eine Mailadresse im Rahmen des Aconets. Die verschiedenen Gremien und Gruppen der Universitäten beraten derzeit über die Vorschläge für ein neues Universitätsrecht, bei denen es um sehr entscheidende Weichenstellungen geht. Man könnte dies auf staatsrechtlicher Ebene durchaus mit einer "Gesamtänderung" der Verfassung vergleichen. die dort einer Volksabstimmung zu unterziehen ist. Daher gestatte ich mir den Vorschlag, daß die einzelnen Universitäten für sich, besser noch in übergreifender Form die Rektorenkonferenz, eine solche Befragung aller Universitätsangehörigen via Mail durchführen. Die Fragestellungen selbst sollen sich auf die entscheidenden Punkte wie die Beseitigung nahezu aller Kollegialorgane mit Entscheidungsfunktionen, Aufgaben und Zusammensetzung des Universitätsrates, Finanzausstattung, Hochschulzugang etc. konzentrieren wobei Sie selbst sicher in der Rektorenkonferenz und an der Universitäten über mehr Know How als ich verfügen, diese Fragen zu formulieren. Mit der Bitte um Prüfung dieses Vorschlages und herzlichen Grüssen! |