Universitätsreform muss von großer Mehrheit der Betroffenen mitgetragen werden
SPÖ wird Regierungsvorlage "niemals beschließen"

Anlässlich der bevorstehenden parlamentarischen Beratungen des Universitätsgesetzes (UG) 2002 erläuterte SPÖ-Wissenschaftssprecher Erwin in einer Pressekonferenz am 25. Juni 2002 nochmals die wichtigsten Kritikpunkte aus Sicht der Sozialdemokratie.

Die SPÖ werde der Regierungsvorlage in der aktuellen Form "niemals" zustimmen, versichert der Wissenschaftssprecher, "denn wir wollen eine Unireform, die von einer großen Mehrheit der Betroffenen getragen wird und nicht nur von einer kleinen, zur Teamarbeit unfähigen Gruppe ordentlicher UniversitätsprofessorInnen".

Bei entsprechender Mehrheit einiges rückgängig machen

In den zentralen Kritikpunkten wie Mitbestimmung, Studiengebühren und Dienstrecht würde die SPÖ die Reform bei entsprechender Mehrheit auch sofort wieder rückgängig machen. Für Niederwieser ist durch die Beseitigung von Partizipation und demokratischer Mitbestimmung ein "negativer Paradigmenwechsel in der Wissenschaftspolitik" zu erkennen. Vor allem die außerordentlichen UniversitätsprofessorInnen und Studierenden würden von den Mitbestimmungsgremien ausgeschlossen werden, womit man eine "künstliche Einteilung in zwei Gruppen" betreibe. Konsequenz daraus sei eine Spaltung der Lehrenden, die für den wissenschaftlichen Zusammenhalt an den Universitäten extrem schädlich sei. "Sinnvoll wäre, alle Habilitierten als eine Einheit, als eine Kurie zu betrachten", fordert Niederwieser.

Sinkende Qualität der Lehre – Zugangsbeschränkungen für Studierende

Darüber hinaus müsse man um die Qualität der Lehre fürchten. Aufgrund der Umstellung auf das UG 2002 würden nämlich zusätzliche Mehrkosten für die Universitäten entstehen, die sich auf die Qualität der Lehre auswirken, diagnostiziert Niederwieser. "Im Bereich des Lehrangebots fehlen bereits jetzt die Gelder - die Institute der Universität Wien haben angekündigt, die Lehrveranstaltungsangebote für das kommende Semester um bis zu 30 Prozent zurückzufahren." Im Hinblick auf den zunehmenden internationalen Konkurrenzdruck werde es immer schwieriger werden, qualifizierte MitarbeiterInnen für die Universitäten zu gewinnen. Sollte die Mittelverteilung tatsächlich über Leistungsvereinbarungen erfolgen, werde es neben den Studiengebühren zu weiteren Zugangsbeschränkungen für Studierende kommen.

Medizinunis werden ohnehin nicht realisiert

"Im Bereich der Medizinunis handelt es sich nach wie vor um eine schlechte Lösung - sie wird in dieser Form aber ohnehin nicht realisiert werden können", erklärte der SPÖ-Wissenschaftssprecher, da es nicht mit dem vereinbarten Konsultationsmechanismus zwischen Bund und Ländern in Übereinstimmung zu bringen sei. Man müsse außerdem verhindern, dass es zu einem "Diktat der wirtschaftlichen Interessen der Krankenanstaltenträger" im Bereich der medizinischen Grundlagenforschung komme.

Gang zum Verfassungsgerichtshof

Aufgrund des "Tricks" der Regierung, in einigen Punkten die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit durch die Aufrechterhaltung der Verfassungsbestimmungen des bisherigen Universitätsorganisationsgesetzes (UOG) aus dem Jahr 1993 zu umgehen, kündigte Niederwieser eine Klage beim Verfassungsgerichtshof an. Niederwieser im Wortlaut: "Wenn dieses Gesetz in dieser Form beschlossen wird, werden wir auf jeden Fall den Weg zum Verfassungsgerichtshof beschreiten."