Universitätsreform muss von großer Mehrheit der Betroffenen
mitgetragen werden
SPÖ wird Regierungsvorlage "niemals beschließen"
Anlässlich der bevorstehenden parlamentarischen Beratungen des Universitätsgesetzes
(UG) 2002 erläuterte SPÖ-Wissenschaftssprecher Erwin in einer
Pressekonferenz am 25. Juni 2002 nochmals die wichtigsten Kritikpunkte
aus Sicht der Sozialdemokratie.
Die SPÖ werde der Regierungsvorlage in der aktuellen Form "niemals"
zustimmen, versichert der Wissenschaftssprecher, "denn wir wollen
eine Unireform, die von einer großen Mehrheit der Betroffenen getragen
wird und nicht nur von einer kleinen, zur Teamarbeit unfähigen Gruppe
ordentlicher UniversitätsprofessorInnen".
Bei entsprechender Mehrheit einiges rückgängig machen
In den zentralen Kritikpunkten wie Mitbestimmung, Studiengebühren
und Dienstrecht würde die SPÖ die Reform bei entsprechender
Mehrheit auch sofort wieder rückgängig machen. Für Niederwieser
ist durch die Beseitigung von Partizipation und demokratischer Mitbestimmung
ein "negativer Paradigmenwechsel in der Wissenschaftspolitik"
zu erkennen. Vor allem die außerordentlichen UniversitätsprofessorInnen
und Studierenden würden von den Mitbestimmungsgremien ausgeschlossen
werden, womit man eine "künstliche Einteilung in zwei Gruppen"
betreibe. Konsequenz daraus sei eine Spaltung der Lehrenden, die für
den wissenschaftlichen Zusammenhalt an den Universitäten extrem schädlich
sei. "Sinnvoll wäre, alle Habilitierten als eine Einheit, als
eine Kurie zu betrachten", fordert Niederwieser.
Sinkende Qualität der Lehre Zugangsbeschränkungen für
Studierende
Darüber hinaus müsse man um die Qualität der Lehre fürchten.
Aufgrund der Umstellung auf das UG 2002 würden nämlich zusätzliche
Mehrkosten für die Universitäten entstehen, die sich auf die
Qualität der Lehre auswirken, diagnostiziert Niederwieser. "Im
Bereich des Lehrangebots fehlen bereits jetzt die Gelder - die Institute
der Universität Wien haben angekündigt, die Lehrveranstaltungsangebote
für das kommende Semester um bis zu 30 Prozent zurückzufahren."
Im Hinblick auf den zunehmenden internationalen Konkurrenzdruck werde
es immer schwieriger werden, qualifizierte MitarbeiterInnen für die
Universitäten zu gewinnen. Sollte die Mittelverteilung tatsächlich
über Leistungsvereinbarungen erfolgen, werde es neben den Studiengebühren
zu weiteren Zugangsbeschränkungen für Studierende kommen.
Medizinunis werden ohnehin nicht realisiert
"Im Bereich der Medizinunis handelt es sich nach wie vor um eine
schlechte Lösung - sie wird in dieser Form aber ohnehin nicht realisiert
werden können", erklärte der SPÖ-Wissenschaftssprecher,
da es nicht mit dem vereinbarten Konsultationsmechanismus zwischen Bund
und Ländern in Übereinstimmung zu bringen sei. Man müsse
außerdem verhindern, dass es zu einem "Diktat der wirtschaftlichen
Interessen der Krankenanstaltenträger" im Bereich der medizinischen
Grundlagenforschung komme.
Gang zum Verfassungsgerichtshof
Aufgrund des "Tricks" der Regierung, in einigen Punkten die
notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit durch die Aufrechterhaltung der Verfassungsbestimmungen
des bisherigen Universitätsorganisationsgesetzes (UOG) aus dem Jahr
1993 zu umgehen, kündigte Niederwieser eine Klage beim Verfassungsgerichtshof
an. Niederwieser im Wortlaut: "Wenn dieses Gesetz in dieser Form
beschlossen wird, werden wir auf jeden Fall den Weg zum Verfassungsgerichtshof
beschreiten."
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