Pensionsreform: Keine Zeit mehr für wissenschaftlichen Tiefgang – Die Zukunft von Arbeit und Bildung wird ausgeblendet


Vierzig oder fünfundvierzig Jahre Bemessungsgrundlage, "individuelles" Pensionskonto, Harmonisierung, Senkung des Staatsbeitrages – all das sind bekannte Worte aus dem Begriffslexikon der aktuellen Pensionsreform wie "wir tun das für die Jungen", "Pensionen für die Zukunft sichern" und ähnliches mehr.

  • Aber wie sieht es mit der Arbeit der Zukunft aus, wenn schon jetzt ArbeitnehmerInnen mit 55 zum "alten Eisen" gehören und kaum noch einen Job finden, wenn sie den angestammten verlieren?
  • Wie sind die Perspektiven all jener, die heute dreißig sind und nach einem hochspezialisierten Studium mit Auslandspraxis zu rechnen beginnen, weil sie zwar viel um wenig Lohn gearbeitet aber noch wenig fürs Pensionskonto gespart haben?
  • Wie ist die Perspektive eines 20jährigen Jugendlichen, der sich nach der Hauptschule ernsthaft um eine Lehrstelle bemüht und nur eine geringfüge Beschäftigung nach der anderen findet?
  • Was ist mit der Schweißerin, die kürzlich ein Jahr Bildungskarenz genommen hat, um ihre Meisterprüfung zu machen?

All dies sind Fragen aus dem praktischen Leben, die in der "zukunftssichernden Pensionsreform" nicht vorgesehen sind.

Die Menschen werden in Zukunft noch länger als heute in der Ausbildung bleiben, weil Know-how unser entscheidender Wettbewerbsvorteil ist ...
... und wir mit Billiglöhnen und niedrigen Sozialstandards nicht konkurrieren wollen und können. Sie werden mobil sein, vielleicht noch öfters als heute ihren Arbeitsplatz wechseln. Zeiten des Arbeitens werden unterbrochen durch bewusst geplante Zeiten der Weiterbildung. Bei besonders anstrengenden, beanspruchenden und belastenden Tätigkeiten braucht es zwischendurch Auszeiten, nicht ein Rackern bis zur Frühpension. Wir werden insgesamt weniger Arbeit haben weil die Technisierung fortschreitet und die Wertschöpfung mehr als heute durch Maschinen erfolgt. Telearbeit steckt noch in den Kinderschuhen, wird aber zunehmen – adäquate Lohnformen, Steuern und Sozialabgaben (einschließlich Pensionsbeiträge) dafür müssen erst entwickelt werden. Das sind nur einige Annahmen und sie sind vielfach unbestritten.

Muss eine Pensionsreform darauf Rücksicht nehmen? - Ich denke ja. Nimmt die Pensionsreform darauf Rücksicht? - Schauen wir genauer hin:

Was ist mit Zeiten, in denen auf Grund von Bildungsmaßnahmen geringe oder keine Einkommen erzielt werden?

Dies sind schon nach geltenden gesetzlichen Regelungen:

  • die Zeiten der Bildungskarenz
  • die Zeiten der Vorbereitung auf einen Studienabschluss für Berufstätige und des Bezuges eines Studienabschlussstipendiums bis zu 18 Monaten gemäß § 42b Studienförderungsgesetz)
  • sowie generell länger dauernde Studien mit Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes oder mit Zeiten der Kindererziehung oder Verlängerungszeiten aufgrund der Ausübung eines Mandates in der Studierendenvertretung
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit verbunden mit einer Umschulung oder Weiterbildung

All diese Zeiten verschlechtern die Pensionserwartung massiv. Bei den "15 besten Jahren" war das kein großes Problem – bei einer kompletten Durchrechnung ohne adäquate Berücksichtigung solcher Zeiten ist es ein Riesenproblem.

Ein Beispiel:
Studierender, Matura mit 18, Zivildienst und anschließend in der Mindeststudienzeit Studium der Chemie mit einem Praxisjahr zwischen Abschluss des Magisterstudiums und Beginn des Doktoratsstudiums. Eintritt ins Berufsleben mit 28 Jahren, bei durchgängiger Beschäftigung ohne jegliche Unterbrechung Erreichung der 480 Monate Pensionsversicherungszeiten mit dem 68. Lebensjahr.
Ist das bildungs- und gesellschaftspolitisch wirklich erwünscht? Klagen nicht die Betriebe über einen Mangel an hochqualifizierten TechnikerInnen und NaturwissenschafterInnen, die dann aus den EU-Erweiterungsländern, aus Asien oder Afrika abgeworben werden?

Negativ auf die Pensionshöhe wirken sich auch Monate aus, in denen ein geringes Einkommen bezogen wird weil gemäß § 238 ASVG die 480 besten Monate gerechnet werden und zwar beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem erstmals ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen wurde. Diese pensionsrechtlich schlechteren Monate würden erst aus der Berechnung herausfallen, sobald zusätzlich "bessere Monate" erworben werden.

Hat jemand während des Studiums oder während der Ferien als SchülerIn gearbeitet, dann werden in der Regel aber in die 480 Monate auch diese Zeiten mit einem schlechteren Einkommen eingerechnet, was die Pensionshöhe negativ beeinflusst.

Nach dem Stand der Regierungsvorlage sind Maximalverluste insoferne gedeckelt, als die Pension zusätzlich so zu berechnen ist, wie sie vor dem Inkrafttreten dieser Pensionsreform gewesen wäre.

Bis 2007 darf der Verlust maximal 3,5%, bis 2015 7%, ab 2016 10% betragen, ab 2028 wird generell nach dem neuen System gerechnet (wobei sich dies auf die Regierungsvorlage vom 29.4.2003 bezieht und niemand weiß, was nach der nächsten Novelle in spätestens drei Jahren gelten wird).

Fazit:
Von Zeiten für Bildung während der Berufszeit, die zu einer Einkommensminderung führen, müsste aus pensionsrechtlicher Sicht ebenso abgeraten werden wie vor Studien, die länger dauern (z.B. naturwissenschaftliche, technische, medizinische Studien)!

Die AK Tirol hat vor drei Jahren in meiner Abteilung ein Modell des Bildungssparens erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgelegt, das auf dem Prinzip des Bausparens aufgebaut ist und langfristig dazu dienen soll, für diese künftigen Lebensphasen der Bildung neben der staatlichen Finanzierung (beispielsweise durch eine verbesserte Bildungskarenz) auch einen privat finanzierten Beitrag zur Verfügung zu haben. Die SPÖ hat das Modell einer Bildungsprämie vorgestellt, das ebenfalls diesem Gedanken folgt und eine nach Einkommen differenzierte staatliche Zusatzprämie zu Eigenleistungen für das Bildungssparen vorsieht. Zuletzt hat der Bundeskanzler in der Regierungserklärung 2003 die Idee des "Bildungssparens für Weiterbildung" wieder aufgegriffen und als Regierungsziel für diese Gesetzgebungsperiode genannt.

Das war ganz offensichtlich eine andere Baustelle. Solange die Baustellen der Reformen aber nicht in der Planung und Ausführung miteinander verbunden werden, bleibt jedes Projekt ein Stückwerk.

DDr. Erwin Niederwieser
Abgeordneter zum Nationalrat und Leiter der Bildungspolitischen Abteilung der AK Tirol