Neue Klagen zum UG? SPÖ zieht dies in Erwägung
(3. Februar 2004) Möglicherweise wird die SPÖ zum Universitätsgesetz
eine zweite Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Zuerst
heißt es aber das schriftliche Erkenntnis des VfGH abzuwarten und
zu analysieren, wo wir nach Ansicht des VfGH vernünftigerweise angefochten
hätten, so SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser zur geplanten
Vorgangsweise.
Fest steht, dass sich die Richter bei der mündlichen Verhandlung
des UG Ungereimtheiten erlaubt haben, die man so nicht stehen lassen kann.
Die Behauptung, dass der Gesetzgeber schon 1993 einen Uni-Rat haben wollte,
weist Niederwieser damaliger Verhandler aufs Schärfste
zurück. "Der Rat im Sinne des UOG 1993 war ein Beratungsgremium
ohne jegliche Kompetenz. Durch das UG 2002 bestellt der Uni-Rat jetzt
den Rektor, erstellt das Budget und ist oberste Kontrollinstanz, das war
1993 so nicht gedacht."
Chance auf Veränderung?
Viel Hoffnung, dass am Universitätsgesetz (UG) noch etwas geändert
wird, hat Niederwieser nicht mehr. "Der Hauptkritikpunkt in der Verfassungsklage
der Uni-Rat wurde mit einer falschen Begründung zurückgewiesen,
die Leistungsvereinbarungen werden nach der Erkenntnis der Richter korrigiert
und die Auslagerung des Studienrechts hat der VfGH zur Kenntnis genommen",
so die Bilanz.
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