Rektorswahl
an der Innsbrucker Medizin-Uni:
Autonomie ist, wenn das Ministerium entscheidet?
(1. Juli 2003) "Die Diskussion um den neuen Rektor der Innsbrucker
Medizin-Universität zeigt, wie schlecht es um die von der Regierung
angekündigte 'Universitäts-Autonomie' wirklich bestellt ist.
Die Ministerin entscheidet, wer Rektor wird." Die SPÖ fordert
die Rektorswahl durch alle Universitätsangehörige, erklärt
Niederwieser.
Es gibt keine zwingende Bestimmung für Dreiervorschlag
"Die Regierung hat es höllisch eilig, die neue Struktur an
den Universitäten zu verordnen, weil das Gesetz ja beim Verfassungsgerichtshof
zur Prüfung liegt und man vollendete Tatsachen schaffen will. In
der Sache selbst wird die Entscheidung des Ministeriums noch spannend:
Der Gründungskonvent hat seine Aufgabe rechtzeitig erledigt und einen
Vorschlag für die Rektorswahl vorgelegt. Ein Einervorschlag für
eine Wahl ist zwar nicht unproblematisch, zwingende Bestimmungen für
einen Dreiervorschlag finden sich für die erste Rektorswahl allerdings
im Gesetz nicht."
Säumigkeit liegt beim Unirat und nicht beim Konvent vor
Wenn also die Ministerin nach einer "mehr als fragwürdigen
Gesetzesbestimmung", so Niederwieser, nun rasch die "Ersatzvornahme"
über die Bühne bringen will, müsse sie vom Vorschlag des
Gründungskonvents ausgehen und könne faktisch nur Professor
Grunicke zum Rektor bestellen. "Denn Säumigkeit liegt beim Unirat
und nicht beim Konvent vor."
"Nach diesen Vorgängen wissen wir jedenfalls einmal mehr, dass
wir gute Gründe hatten, dieses Gesetz abzulehnen. Die SPÖ wollte
eine Rektorswahl durch alle Universitätsangehörigen und das
hielte ich nach wie vor für die demokratischere und vernünftiger
Lösung."
Nicht mit zweierlei Maß messen.
Fünf Einer-Vorschläge hat Gehrer akzeptiert (2. Juli 2003)
- "Fünf Einer-Vorschläge hat Ministerin Gehrer bisher bei
der Rektorswahl an den 21 Universitäten akzeptiert, bei der Medizin-Universität
Innsbruck soll diese Verwaltungspraxis nicht mehr gelten", zeigt
sich der SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser über die Vorgansweise
des Bildungsministeriums verwundert. Wenn alles wie in einem Rechtsstaat
üblich ablaufe, könne man Professor Grunicke zur Wahl als Rektor
der Medizinischen Universität Innsbruck gratulieren", kommentiert
Niederwieser die jüngsten Ankündigungen aus dem Bildungsministerium,
man wolle die Entscheidung wieder an den Universitätsrat zurückschicken.
Ersatzvornahme durch Ministerin nur, wenn Gremium säumig war
In einem Rechtsstaat wie Österreich sei eine Ersatzvornahme durch
die Ministerin nach dem Gesetz nur dann möglich, wenn ein Gremium
säumig war. Dies treffe für die Medizinische Universität
Innsbruck nicht zu, denn der Gründungskonvent habe rechtzeitig einen
Vorschlag erstattet. "Zwar einen nicht unproblematischen Einer-Vorschlag
aber einen Vorschlag, den das Ministerium als Aufsichtsbehörde auch
an anderen Universitäten akzeptiert und damit eine gängige Verwaltungspraxis
geschaffen hat."
In keinem der fünf Fälle hat Ministerium die Einer-Vorschläge
beanstandet
"Das Ministerium kann nicht mit zweierlei Maß messen und im
Fall Innsbruck anders entscheiden als bei den fünf Universitäten,
deren Gründungskonvente ebenfalls nur eine Person als Rektor vorgeschlagen
haben." Es gebe sicher unterschiedliche Gründe, warum es an
der Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien, Universität
für angewandte Kunst, Musikuniversität Wien und der Kunstuniversität
Linz für die Rektorswahl nur einen Einer-Vorschlag gab, das Ministerium
habe jedenfalls in keinem der Fälle diese Vorgangsweise beanstandet,
argumentiert Niederwieser. An der neu gegründeten Medizin-Universität
Innsbruck sei der Universitätsrat säumig, an dessen Stelle könne
die Ministerin, wenn sie wolle, die Bestellung von Professor Grunicke
vornehmen. Gehrer könne aber auch dem Innsbrucker Universitätsrat
noch ein wenig Zeit lassen, um dies selbst zu tun. Alles andere wäre
rechtswidrig und "das will ich Ministerin Gehrer nicht unterstellen."
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