Was ist ein Bachelor wert?


Dass die Regierung den akademischen Grad "Bachelor" im neuen Beamtendienstrecht nicht verankert, ist für SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser kurios

(5. November 2004) Bakkalaureat – Magister – Doktorat, dieses international anerkannte dreigliedrige Studiensystem ist in Österreich mittlerweile sowohl an Universitäten und Fachhochschulen, und in weiterer Folge auch an den künftigen Pädagogischen Hochschulen etabliert. Ausschlaggebend dafür ist die im Jahr 1999 unterzeichnete Bologna-Erklärung, in der sich neben Österreich noch 28 anderen Staaten verpflichten, bis 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen.

In völligem Widerspruch dazu steht das Beamtendienstrecht, bei dem auch in der neuen Novelle 2004 auf die Qualifikation eines Bakkalaureatsstudiums keine Rücksicht genommen wird. Der Bachelor existiert für die Regierung offensichtlich nicht – und das, obwohl er laut Bologna-Prozess als Hochschul-Studium definiert ist.

Wo bleibt der Aufschrei der Rektorenkonferenz? Wieso schweigt Gehrer?

Mehr als befremdlich ist das Verhalten von Bildungsministerin Gehrer. Sie ist es, die für die studienrechtlichen Bestimmungen und die Umsetzung der Bologna-Erklärung die Verantwortung trägt. Dass der akademische Grad eines Bachelor auch im Dienstrecht verankert wird, ist der Ministerin kein Anliegen. Weder dem Bildungsministerium noch der Rektorenkonferenz, die sich eigentlich für ihre AbsolventInnen stark machen sollte, war dieses Thema bei deren Stellungnahmen zum Ministerialentwurf eine Silbe wert.

206/ME Dienstrechts-Novelle 2004 und Stellungnahmen