Hochschülerschaftsgesetz-Neu: Recht oder Macht?
Erwin Niederwieser wirft dem Bildungsministerium Rechtsbruch vor
(25. November 2004) - "Ein eindeutiger Rechtsbruch" ist für
SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser die jüngste Initiative
der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ zu einer Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes.
Auch wenn die Regierungsabgeordneten Elke Achleitner (FPÖ) und Gertrude
Brinek (ÖVP), die den Initiativantrag eingebracht haben, argumentieren,
dass ein Begutachtungsrecht nur für Gesetzesinitiativen der Regierung
nicht aber für Anträge von Abgeordneten gilt, ist die Vorgangsweise
mehr als bedenklich. Niederwieser verweist auf das bestehende und geltende
Gesetz, das der Hochschülerschaft ein gesetzliches Begutachtungsrecht
in allen die Studierenden betreffenden Angelegenheiten einräumt.
Bruch mit guter demokratischer Tradition
Dieses Begutachtungsrecht der gesetzlichen Interessensvertretungen ist
ein wesentlicher Teil der österreichischen Sozialpartnerschaft. In
drei Jahrzehnten SPÖ Regierung wäre es uns nie in den Sinn gekommen,
beispielsweise die Struktur oder Aufgaben der Wirtschaftskammer zu verändern,
ohne den Konsens mit der betreffenden Kammer zu suchen. Was die Regierenden
hier versuchen ist ein Bruch mit einer guten demokratischen Tradition
und eine klare Umgehung des gesetzlichen Begutachtungsrechtes der ÖH!
Antrag zurückziehen
Die Situation ist zu Ernst als dass Brinek und Achleitner mit dem Schmäh
kommen und so tun, als hätten sie diesen Antrag selbst formuliert.
Wenn bei der Ausarbeitung des Hochschülerschaftsgesetzes nachweislich
Beamte des Bildungsministeriums beteiligt waren dann hätte das Ministerium
auch einen Text in das Begutachtungsverfahren schicken müssen und
nicht in Umgehung eines Gesetzes den Weg des Initiativantrages wählen
dürfen. Diese Umgehung ist ein klarer Gesetzesbruch und ich erwarte
mir, dass die beiden Regierungsabgeordneten ihren Antrag zurückziehen,
verlangt Niederwieser.
Brinek & Achleitner sollen ihr gouvernantenhaftes Verhalten aufgeben
Es ist unerträglich, wenn Brinek und Achleitnern so tun, als wären
sie die Fürsprecherinnen der Studierenden und wüssten über
die Interessen der StudentInnen besser Bescheid als die ÖH. Die ÖH
weiß sehr wohl, welches Gesetz sie will und hat das Recht, nicht
wie zu bevormundende Kinder sondern wie erwachsene Menschen behandelt
zu werden.
465/A
ÖVP-FPÖ-Antrag Novelle Hochschülerschaftsgesetz [pdf]
Österreichische
Hochschülerschaft
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