Betrifft: Akademische TitelAktueller Anlass: Einführung der international gebräuchlichen Titel "Bachelor" und "Master" bei Absolventen/innen von Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen Das österreichische Studiensystem wurde in den letzten Jahren im Sinne der "Bologna-Erklärung" sukzessiv auf ein dreigliedriges Studium mit Bakkalaureats-, Magister- und Doktoratsstudium umgestellt (Ausnahmen Medizin und Lehramt für höhere Schulen). Das heißt: Sowohl an den Fachhochschulen als auch Universitäten gibt es das Bakkalaureats- und Magisterstudium sowie Diplomstudium. Das Bakkalaureatsstudium dauert 6 Semester, das Magisterstudium weitere 2–4 Semester. Das Diplomstudium 8–10 Semester und das Doktoratsstudium 4–6 Semester. (Ab dem Studienjahr 2009/10 dürfen die Unis keine Studierenden mehr zu einem zweijährigen Doktoratsstudium zulassen. Die Studien sind dann sechssemestrig und schließen mit PhD "Doctor of Philosophy". Doktoratsstudien gibt es generell nur an Universitäten, Anm.)
Eine aktuelle Liste der derzeitigen Titel findet sich im Anhang. In den letzten Monaten sind noch die Pädagogischen Hochschulen und die Fachhochschulen im Gesundheits- und Sozialbereich hinzugekommen (bzw. kommen hinzu), auf die Universitätslehrgänge etc. wird hier nicht eingegangen. Neben dieser Definition der Studien durch Universitätsgesetz und Fachhochschulstudiengesetz gibt es die europäische Hochschulrichtlinie , die für alle Studien in den europäischen Ländern anzuwenden ist. Es bestehen also keine Unterschiede in der Dauer der Studien zwischen Universitäten und Fachhochschulen, sehr wohl aber in Inhalt und Aufbau der Studien.
Ein spezialisiertes Wirtschaftsstudium an einer FH ist also mit jenem an einer Universität nur bedingt vergleichbar, es ist aber gleichwertig. Diesem Umstand soll jetzt auch bei den akademischen Titeln Rechnung getragen werden. Sie werden auf die englischen Bezeichnungen umgestellt, also auf Bachelor und Master, jeweils mit einem den Fachbereich kennzeichnenden Zusatz. Das Bachelorstudium und das Masterstudium wird künftig generell mit dem "Bachelor xx" abgeschlossen, das xx steht für einen im Curriculum festzulegenden Zusatz bzw. einen die Fächergruppe kennzeichnenden Zusatz, der bisherige Zusatz "(FH)" entfällt. Für das Diplomstudium besteht weiterhin der akademische Grad des Dipl.Ing., bei FHs mit dem Zusatz "FH". Bisher erworbene akademischen Grade werden in der derzeit bestehenden Form weiter geführt (also mit dem Zusatz "FH"), man ist jedoch berechtigt, den neuen (englischsprachigen) Titel ohne FH Zusatz zu führen. In den Reaktionen auf die Ankündigung dieses Vorhabens, den Titelzusatz zu streichen, haben Studierende und Absolventen/innen sehr unterschiedlich reagiert. Seitens der FHs verständlicherweise positiv, seitens der Universitäten auch negativ, weil der gleiche Titel als Abwertung des Universitätsstudiums empfunden wurde. Dem lag die Meinung zugrunde, das FH Studium sei weniger anspruchsvoll oder kürzer als ein Universitätsstudium, was aber objektiv gesehen nicht der Fall ist. Eine große Rolle spielt in diesem Zusammenhang allerdings auch der Umstand, dass FH Absolventen/innen im Beamtendienstrecht immer noch nicht als akademische bzw. "A-wertige" Abschlüsse anerkannt sind (wohl aber im Vertragsbedienstetenrecht). Das gilt im übrigen auch für das neue Bachelorstudium an Universitäten. Der letzte von mir diesbezüglich eingebrachte Antrag wurde im Verfassungsausschuss des Nationalrates mit dem Hinweis auf Berücksichtigung im neuen Bundesbedienstetenrecht vertagt. Es besteht wohl kein Zweifel, dass ein Bachelorabschluss einen Hochschulabschluss - und damit auch mehr als eine Reifeprüfung - darstellt und dass dem auch im Dienstrecht im öffentlichen Dienst Rechnung getragen werden muss. Mit kollegialen Grüssen! Erwin Niederwieser 2. März 2006 |