Novelle zum UG 2002 - der Gegen-Entwurf der SPÖ

Antrag | Begründung

Zitat SP Wissenschaftssprecher Josef Broukal: "Ich sage seit Monaten das Gleiche: Minister Hahns Pläne für ein neues Universitätsgesetz haben mit dem Regierungsabkommen nichts zu tun. Ich habe mich daher entschlossen, einen eigenen Entwurf der SPÖ in die politische und fachliche Diskussion um die universitäre Weiterentwicklung einzubringen. Der SPÖ-Entwurf bildet das Regierungsprogramm vollständig ab. Er bringt den Unis die notwendigen steigenden Einnahmen, den Studierenden bessere Studienverhältnisse, den jungen WissenschafterInnen berufliche Sicherheit bei Bewährung und dem vom UG 2002 abgestraften ‚Mittelbau‘ Genugtuung. Im Gegensatz zum Entwurf von Hahn kommt der SPÖ-Entwurf ohne neue Zugangshürden aus."

Eigentlich waren die Eckpunkte einer UG Reform schon im Regierungsabkommen (siehe http://www.austria.gv.at/DocView.axd?CobId=19542; S. 97–102) ausverhandelt. Nach dem ersten Schock über die verlorene NR Wahl 2006 begann in der ÖVP allerdings eine Art Neubwertung und der von BM Hahn in Begutachtung geschickte UG Entwurf (http://www.bmwf.gv.at/submenue/neuigkeiten/ug_novelle_2002/) entsprach in wichtigen Teilen nicht der Vereinbarung der beiden Regierungsparteien. Daher hat NR Josef Broukal Mag. Dr. Franz Leidenmühler von der Uni Linz gebeten, einen Gegenentwurf zu erarbeiten, der die Intentionen des Regierungsabkommens abbildet. Die wesentlichen Inhalte sind:

  • Gesicherte, steigene Finanzierung der Unis bis 2020 wie im Entschliessungsantrag des NR vom Nov 2007 der Bundesregierung aufgetragen wurde
  • Verbesserung der Betreuungsverhältnisse als wichtigstes Ziel der Leistungsvereinbarungen
  • Recht auf Schadenersatz, wenn Uni Weiterkommen im Studium verhindert
  • Garantiertes Weiterstudium vom Bakkalaureatsabschluss ins Masterstudium für alle "einschlägig" Studierenden, keine Verengung der Master-Studienplätze
  • "tenure track" für die junge Generation der WissenschafterInnen, damit diese nicht ins Prekariat absinkt (diese Form von wissenschaftlicher Laufbahn sieht auch der Entwurf für den neuen Kollektivvertrag vor, bei dem BM Hahn und VK Molterer immer noch auf der Bremse stehen)
  • gemeinsame Kurie aller WissenschafterInnen, allerdings dürfen nur Profs über Prof-Berufungen und nur Habilitierte über Habilitierungen entscheiden
  • Mitsprache und Mitentscheidung durch "Versammlungen" aller WissenschafterInnen in den einzelnen Organisationseinheiten
  • Stimmrecht der Betriebsräte im Unirat bei Agenden, die ArbeitnehmerInnenrechte berühren – kein Stimmrecht bei der Rektorswahl
  • Findungskommission schlägt bei Rektorssuche vor und berät, kann aber dem Senat nichts vorschreiben
  • keine Machtverschiebung zu den Uniräten und zum Wissenschaftsministerium
  • der Wissenschaftsrat berät nicht nur die Regierung sondern auch das Parlament
  • die Bundesregierung, und nicht nur der Wissenschaftsminister/die Wissenschaftsministerin bestellt die Uni-Räte (wie bisher)
  • Ausbau von Frauenförderung und Studierendenanwaltschaft.

Sollte die Koalitionsregierung bis Ende des heurigen Jahres fortbestehen, dann werden eine aus dem Begutachtungsverfahren entwickelte Regierungsvorlage (zu welcher die SPÖ in der Bundesregierung ihre Zustimmung geben muss) und dieser Entwurf gemeinsam mit bereits vorliegenden Anträgen der anderen Parlamentsparteien im Wissenschaftsausschuss beraten. Damit daraus ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates werden kann, braucht es in einer Koalition die Stimmen beider Partner. Die Alternative wäre, dass das UG 02 so bleibt wie es ist. Je größer die Unterstützung vor allem aus den Universitäten heraus ist, desto eher wird es gelingen, ausreichende Finanzierung, gute Studienbedingungen, Partizipation der Beteiligten und Arbeitsverhältnisse mit Zukunftsperspektiven für junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter im neuen Gesetz zu verankern.

NR DDr.Erwin Niederwieser
Bildungssprecher der SPÖ
erwin.niederwieser@spoe.at